Ich brauche nicht vor Ort zu sein... ich kenne die Gesetzeslage...... Und habe diesen Antrag mehrfach gehabt....Und sorry das bei dir neu berechnet wurde kann daran liegen, das der Freibetrag für deine Kinder ganz einfach größer ist als ihr Einkommen.... dann nämlich zählt zwar ihr Einkommen auch mit - aber eben ins Minus und macht sich eher Zuzahlungserniedriegend bemerkbar. <Sowas muss man halt auch zu deuten wissen...
Hier ein Zitat zur Gesetzeslage: Als Familieneinkommen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt anzusehen, das heißt alle finanziellen Einnahmen des Versicherten und seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden können. Dazu gehören auch Einnahmen, von denen Pflichtversicherte keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen (zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte).
Quelle:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebensl ... id=34538!0
Und so ist es korrekt...
Warum sonst sollte jeder Zuzahlungsrechner auf jeder HP der KK eben immer die Frage nach Einkommen des Kindes und Unterhalt mit drin haben..?
Ich denken Du hast da einfach was gründlich missverstanden mit der Berechnung.
In seriösen Zuzahlungsrechnern die im Netz sind kann man auch nachlesen was nicth zum Eikommen gehört:
Nicht zum Einkommen zählen:
Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Körper- oder Gesundheitsschäden gezahlt werden
Leistungen wegen
Pflegebedürftigkeit und Pflegegeld
Schwangerschaft/ Entbindung und Mutterschaftshilfe
Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderungsleistungen
Blindheit und Blindenzulage
Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
Kinderzuschuss und die Kinderzulage zu einer Sozialversicherungsrente
Erziehungsgeld
Wohngeld
Quelle:
http://www.zuzahlung.de/zuzahlungsrechn ... ter+%3E%3E
Und wenn man genau diese Seite aufruft - was steht da in der zweiten Zeile: Unterhaltsleistungen...... ( UVG gehört nicht zum Unterhalt sondern ist eine Sozialleistung und muss daher nicht angegeben werden... aber das ist ja auch kein Unterhalt... ) Und Unterhalt muss angegeben werden...
Kindergeld ist auch eine Sozialleistung.......Und muss daher nicht angegeben werden... Ob ich verheiratet bin spielt überhaupt keine Rolle da ich getrennt lebe....
Unterhalt fürs Kind zählt definitiv zu dem was angegeben werden muss! Da könnte ich um 100.000 Euor wetten und würde gewinnen.... wenn ich die denn hätte.... Ich kann nämlich Gesetze und Verwaltungsvorschriften lesen.
Klar musst Du nur Beitrag für dein Einkommen zahlen.... die Kids sind ja kostenfrei Familienversichert.... D h aber nicht das ihr Einkommen (sofern das keine Sozialleistung ist ) nicht zum Gesamtfamilieneinkommen bei der Berechnung der Befreiungsgrenze dazu zählt... Steht ja oben auch in dem Link: Zum Famileineinkommen zählen auch Einnahmen die nicht KV-Beitragspflichtig sind.