Befreiung von der Zuzahlung

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Nicki+Tolu

RE:

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 14:38

Original geschrieben von Laetitia

Wir haben uns informiert........ Und es gilt immer das gesamte Familieneinkommen.. Ich habe diesen Antrag mehrfach hier liegen gehabt und zwar von der barmer / GEK und da stand immer drauf : Anzugeben ist das gesamte Familieneinkommen..... inkls Unterhalt für Kinder etc...Der zähölt nämlich zwar nicht als Dein Einkommen..... soweit ist das richtig.... aber eben als Einkommen des Kindes.... Und das muss auch angegeben werden..

Diese Befreiung ist nix anderes als eine Sozialleistung...... Und auch bei allen anderen Sozialleistungen die ich kenne zählt immer der Kindesunterhalt mit.... Natürlich nicht zu deinem Einkommen - logisch - sonder zu dem des Kindes... aber - auch das muss angegeben werden......


Ist doch schön für dich das die SB sich zu deinen Gunsten geirrt hat....

Ich gönne das jedem----- Rein rechtlich ist es anders... diese Auskunft habe ich wie gesagt auch von der Barmer / GEK-----


Aber die haben sich nicht geirrt.....ich galube nicht das das verschiedene Stellen der Barmer machen sich irren....... und auch nicht so gleichgültig als VERSEHEN sich bei sowas irren.....

Fakt ist , ich muss nur Beitrag für MEIN winkommen zahlen,und nicht für das Einkommen was ich mit dem kindesunterhslt hätte, und auch bei Zuzahlung zählt NUR mein Unterhalt.!!!!!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Mär 2011, 14:49

Ich brauche nicht vor Ort zu sein... ich kenne die Gesetzeslage...... Und habe diesen Antrag mehrfach gehabt....Und sorry das bei dir neu berechnet wurde kann daran liegen, das der Freibetrag für deine Kinder ganz einfach größer ist als ihr Einkommen.... dann nämlich zählt zwar ihr Einkommen auch mit - aber eben ins Minus und macht sich eher Zuzahlungserniedriegend bemerkbar. <Sowas muss man halt auch zu deuten wissen...

Hier ein Zitat zur Gesetzeslage: Als Familieneinkommen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt anzusehen, das heißt alle finanziellen Einnahmen des Versicherten und seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden können. Dazu gehören auch Einnahmen, von denen Pflichtversicherte keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen (zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte).


Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebensl ... id=34538!0

Und so ist es korrekt...

Warum sonst sollte jeder Zuzahlungsrechner auf jeder HP der KK eben immer die Frage nach Einkommen des Kindes und Unterhalt mit drin haben..?


Ich denken Du hast da einfach was gründlich missverstanden mit der Berechnung.


In seriösen Zuzahlungsrechnern die im Netz sind kann man auch nachlesen was nicth zum Eikommen gehört:

Nicht zum Einkommen zählen:
Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Körper- oder Gesundheitsschäden gezahlt werden
Leistungen wegen
Pflegebedürftigkeit und Pflegegeld
Schwangerschaft/ Entbindung und Mutterschaftshilfe
Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderungsleistungen
Blindheit und Blindenzulage
Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
Kinderzuschuss und die Kinderzulage zu einer Sozialversicherungsrente
Erziehungsgeld
Wohngeld


Quelle: http://www.zuzahlung.de/zuzahlungsrechn ... ter+%3E%3E


Und wenn man genau diese Seite aufruft - was steht da in der zweiten Zeile: Unterhaltsleistungen...... ( UVG gehört nicht zum Unterhalt sondern ist eine Sozialleistung und muss daher nicht angegeben werden... aber das ist ja auch kein Unterhalt... ) Und Unterhalt muss angegeben werden...



Kindergeld ist auch eine Sozialleistung.......Und muss daher nicht angegeben werden... Ob ich verheiratet bin spielt überhaupt keine Rolle da ich getrennt lebe....


Unterhalt fürs Kind zählt definitiv zu dem was angegeben werden muss! Da könnte ich um 100.000 Euor wetten und würde gewinnen.... wenn ich die denn hätte.... Ich kann nämlich Gesetze und Verwaltungsvorschriften lesen.


Klar musst Du nur Beitrag für dein Einkommen zahlen.... die Kids sind ja kostenfrei Familienversichert.... D h aber nicht das ihr Einkommen (sofern das keine Sozialleistung ist ) nicht zum Gesamtfamilieneinkommen bei der Berechnung der Befreiungsgrenze dazu zählt... Steht ja oben auch in dem Link: Zum Famileineinkommen zählen auch Einnahmen die nicht KV-Beitragspflichtig sind.

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 15 Mär 2011, 15:12

Hier geht es nur um die Befreiung von der Zuzahlung und nicht um die Beitragseinstufung und -zahlung zur Krankenversicherung! Das ist ein ganz anderes Thema und noch um einiges komplizierter. Das interessiert hier auch die wenigsten!

Eins noch: Ihr lebt schon im gemeinsamen Haushalt, Du und Dein Kind, oder?Ich gehe einfach mal davon aus, aber das wäre sonst eine Erklärung...

Und Laetitia hat einfach recht!

Der Link im 1. Beitrag von mir ist die Grundlage, nach der die Einkommen angerechnet werden oder halt nicht, danach müssen sich die Sachbearbeiter richten und wenn sie das anders machen, machen sie halt einen Fehler! Und auch das passiert nunmal, sind ja auch nur Menschen... ;)

LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen

Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 17:29

wisst ihr was,das ist mir zu doof...ob ihr Gesetzes Texte lesen könnt oder du Letizia oder nicht,dann haben die ausgebildeten Leute bei der Barmer wohl völlig unrecht und u recht!

Das ist mir einfach zu doof..... echt.... dann bin ich eben die einzige die glücklich ist jede Menge geld zu sparen und NUR bei mir wird der kindesunterhslt nicht mit angerechnet,weder bei dem Beitrag noch zur Zuzahlungsbefreiiung! WUNDERBAR

Nicki+Tolu

RE:

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 17:31

Original geschrieben von blaue_rose_77

Hmm, also das mit dem Unterhalt verblüfft mich jetzt ein wenig. Ich habe heute morgen noch bei der Krankenkasse nachgefragt, ob es zählt oder nicht. Die Dame meinte nein, es würde nicht zum Einkommen zählen. Bin jetzt total verwirrt..........

Herzlichen glückwunsch du bist auch eine BESONDERE Persond bei der es genauso ist wie bei mir!Konntest du wohl genauso wenig Gesetzestexte deuren wie ich und deine Krankenkasse hat recht,aber hier sind Spezis die haben RECHT!!!!

schoko

RE:

Beitrag von schoko » 15 Mär 2011, 17:39

Original geschrieben von Nicki+Tolu

wisst ihr was,das ist mir zu doof...ob ihr Gesetzes Texte lesen könnt oder du Letizia oder nicht,dann haben die ausgebildeten Leute bei der Barmer wohl völlig unrecht und u recht!

Das ist mir einfach zu doof..... echt.... dann bin ich eben die einzige die glücklich ist jede Menge geld zu sparen und NUR bei mir wird der kindesunterhslt nicht mit angerechnet,weder bei dem Beitrag noch zur Zuzahlungsbefreiiung! WUNDERBAR
Das hat jetzt zwar nichts mit der Befreiung der Zuzahlung zu tun, aber ich habe mich Jahrelang mit dem SB meiner Krankenkasse darüber "gestritten" ob bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags (den ich komplett selber zahlen muss) die Halbwaisenrente meiner Kinder mitberechnet wird.

Ich war der Meinung dass nicht, er meinte schon. Somit habe ich Jahrelang zu viel Beiträge gezahlt. Irgendwann nach langer suche hatte ich was gefunden wo steht dass die halbwaisenrente nicht dazu gerechnent wird.
Das habe ich meinem SB dann mitgeteilt, er wurde ganz rot im Gesicht und meinte er würde sich die nächsten tage melden.

Das Ergebnis...ich hatte Recht und bekam die zu viel gezahlten Beoträge erstattet. Lieber wäre es mir damals gewesen ich hätte jeden Monat weniger Beiträge gezahlt, jede Mark mehr im Monat hätte mich ruhiger schlafen lasse.

Nur soviel dazu dass die SB der Krankenkassen immer alles wissen.

Nicki+Tolu

RE: RE:

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 17:45

Original geschrieben von schoko
Original geschrieben von Nicki+Tolu

wisst ihr was,das ist mir zu doof...ob ihr Gesetzes Texte lesen könnt oder du Letizia oder nicht,dann haben die ausgebildeten Leute bei der Barmer wohl völlig unrecht und u recht!

Das ist mir einfach zu doof..... echt.... dann bin ich eben die einzige die glücklich ist jede Menge geld zu sparen und NUR bei mir wird der kindesunterhslt nicht mit angerechnet,weder bei dem Beitrag noch zur Zuzahlungsbefreiiung! WUNDERBAR
Das hat jetzt zwar nichts mit der Befreiung der Zuzahlung zu tun, aber ich habe mich Jahrelang mit dem SB meiner Krankenkasse darüber "gestritten" ob bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags (den ich komplett selber zahlen muss) die Halbwaisenrente meiner Kinder mitberechnet wird.

Ich war der Meinung dass nicht, er meinte schon. Somit habe ich Jahrelang zu viel Beiträge gezahlt. Irgendwann nach langer suche hatte ich was gefunden wo steht dass die halbwaisenrente nicht dazu gerechnent wird.
Das habe ich meinem SB dann mitgeteilt, er wurde ganz rot im Gesicht und meinte er würde sich die nächsten tage melden.

Das Ergebnis...ich hatte Recht und bekam die zu viel gezahlten Beoträge erstattet. Lieber wäre es mir damals gewesen ich hätte jeden Monat weniger Beiträge gezahlt, jede Mark mehr im Monat hätte mich ruhiger schlafen lasse.

Nur soviel dazu dass die SB der Krankenkassen immer alles wissen.

Das ist das was ich vorhin auch schon gesagt habe, ich wusste es nicht,habe damals auch gar nicht nach gefragt. aber dann muss mn sich mal dahinter klemmen,und den Leuten bei der Kasse auf die Füsse treten,ist immerhin mein Geld.Und bei mir war es ja jetzt auch so,das ich eben aufgrund das sie den Unterhalt vom Kind mit einberechnet haben ich zuviel bezahlt habe,und siehe da,es ist eben anders.

Von allein wäre die Barmer jetzt auch nicht angekommen.

Aber es ist mir jetzt auch egal,jeder ist seines eigenes Glückes Schmied,und ich habe jetzt dann eben GROßES glück und gut ist!

schoko

RE: RE: RE:

Beitrag von schoko » 15 Mär 2011, 17:50

Original geschrieben von Nicki+Tolu


Das ist das was ich vorhin auch schon gesagt habe, ich wusste es nicht,habe damals auch gar nicht nach gefragt. aber dann muss mn sich mal dahinter klemmen,und den Leuten bei der Kasse auf die Füsse treten,ist immerhin mein Geld.Und bei mir war es ja jetzt auch so,das ich eben aufgrund das sie den Unterhalt vom Kind mit einberechnet haben ich zuviel bezahlt habe,und siehe da,es ist eben anders.

Von allein wäre die Barmer jetzt auch nicht angekommen.

Aber es ist mir jetzt auch egal,jeder ist seines eigenes Glückes Schmied,und ich habe jetzt dann eben GROßES glück und gut ist!
Na ja, das ist aber schon ein Unterschied ob es die monatlichen Krankenkassenbeiträge sind oder ob es "nur" um die Zuzahlungbefreiung geht.

Aber richtig ist dass man nicht immer alles glauben darf was einem erzählt wird.

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 15 Mär 2011, 17:52

Und ich wiederhole nochmal: hier geht es um die Befreiung von der Zuzahlung und nicht um den Beitrag .... das ist was anderes (ich weiß, Schoko, hattest Du auch geschrieben)

Ich verstehe jetzt auch nicht, warum Du, Nicki, so aufbrausend wirst. Im Grunde hast Du ja recht - jeder kann bei seiner KK nachfragen! Nur sollte er sich dann nicht über die Antwort wundern.

Und Laetitia kennt sich einfach gut aus und argumentiert mit den passenden Rechtsgrundlagen - kein Grund sie anzugreifen!

Liebe Grüße
Mareike
Liebe Grüße
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06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
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11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen

Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 18:23

Weder greife ich jemanden an noch sonst etwas. aber wer sich auf RECHTSGRUNDLAGEN argumentiert sorry...der soll es doch dann auch einfach dabei belassen aber soll MIR nicht sagen odere anderen das ALLE bei den Kassen unrecht haben und nur sie mit der Gesetzesgrundlage weil sie die lesen kann recht hat!

Ich bin nicht die erste die das hier gesagt hat das es die auskunft war,und ich denke nicht das sich die Kasse nur bei mir irrt.Vielleicht bin ich auch diejenige die eben nicht nur nach den Gesetzen schaut,denn da steht oft genug zeug drin was kein normal sterblicher versteht und nun mal doch speziell anders verlaüuft und ausnahmen sind wie ich das wohl bin!

Und von daher hab ich gar keine Lust zu diskutieren,sondern sage das es bei mir so ist und der kindesunterhalt nicht mit einberechnet wir in die Befreiiung der zuzahlung,egal ob auf irgenwelchen Anträgen angegeben weil es da steht oder nicht!

Ende!

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