Befreiung von der Zuzahlung

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 15 Mär 2011, 18:35

Okay, mein Vorschlag: wir lassen das Thema jetzt so stehen! Alles ist gesagt! Die Rechtsgrundlagen kann man nachlesen und weitere Diskussionen bringen uns hier nicht weiter!

Wenn noch weitere Fragen zur Zuzahlungsbefreiung auftauchen, können die natürlich gestellt werden. :D

Liebe Grüße
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
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Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 18:40

;)

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Mär 2011, 18:43

Sorry meine Liebe - die Rechtsgrundlagen sind das einzige was zählt.

Daran bemisst sich nämlich ob ein Recht einklagbar ist oder nicht..

Alles was nicht auf einklagbaren eindeutig formulierten Rechtsgrundlagen beruht ist letztlich eines von Zwei Dingen: entweder Kulanz der KK oder aber einfach ein Irrtum des SB selber .

Kein anderer kann sich auf so eine Entscheidung berufen und wird vor Gericht eben nicht recht bekommen wenn er sich darauf beruft.

Ist doch schön für Dich wenn sie sich geirrt haben zu deinen Gunsten oder einfach Kulant waren.

Du kannst aber nicht anderen erzählen das es so richtig wäre in jedem Fall und denen den rat geben darauf zu achten.... Nöö - ist eben nicht den Rechtsvorschriften entsprechend.

Kannst auch gern beim Anwalt oder in einem Beratungsforum nachfragen .- wirst aber da dieselbe Antwort bekommen wie von mir...


Es ist in etwa dasselbe wie die ewige Diskussion die wir hier um das Übernehmen der Gepäckkosten bei Vorsorgekuren durch die KK haben..

Klar - einige KK machen das in Enzelfällen aus reiner kulanz immer mal wieder - oder einfach weil die SB es nicth besser wissen.......D h- aber noch lange nicht das man darauf bestehen könnte... Nöö das Gegenteil ist der Fall: eigentlich ist es bei Vorsorge - MuKiKur der KK nicht erlaubt die Gepäckkosten zu übernehmen....

Nebenbei haben durchaus nicht alle SB der KK ( auch bei der Barmer / GEK Unrecht ) nöö---- die haben mir ja zb auch bestätigt das Unterhalt des Kindes angegeben werden muss.... Das hat übrigens die AOK auch schon bestätigt.... Komisch , nicht ?

Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 18:45

siehst...du kannst es nicht lassen.... belass es doch einfach und gut ist...

oder ist es nur der Ärger und der Neid weil es bei dir nicht so ist?

...und ich bin nicht deine Liebe um das mal deutlich zu sagen,von daher sollten wir es einfach belassen.und gut ist!

Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 18:49

[red]Nebenbei haben durchaus nicht alle SB der Krankenkasse ( auch bei der Barmer / GEK Unrecht ) nöö---- die haben mir ja zb auch bestätigt das Unterhalt des Kindes angegeben werden muss.... Das hat übrigens die AOK auch schon bestätigt.... Komisch , nicht ?[/red]


siehst du ...und wie oft hab ich jetzt gesagt und gewchrieben das es angegeben werden muss und auch ich das getan habe?????

Ich glaube oft genug....vielleicht liest du es nicht richtig oder was weiss ich...vorallem sind es unterschiedliche Sachen und somit ist das thema beendet!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Mär 2011, 18:56

Alles was angegeben werden muss bei der Zuzahlungsberechnung wird auch angerechnet. ( ob sich aber etwas das angerechnet auswirkt ist eine ganz andere Frage ) ..

Denn: demgegenüber steht der Freibetrag. Und wenn der halt größer ist als das was dein Kind bekommt im Jahr - klar das sich das dann nicht auswirkt was Kind bekommt...Es wird also sehr wohl mitberechnet ... wikrt sich nur in deinem Speziellen Fall nicht aus.

es bekommt aber nicth jeder so wenig Unterhalt das das unter dem Freibetrag liegt... Und dann wirkt es sich eben erhöhend auf die Zuzahlungsgrenze aus. Und daher ist und war es völlig korrekt was ich gesagt habe.

Anscheinend verstehst du einfach das Prinzip einer solchen Berechnung nicht.


Ärger und Neid ? Sag mal jetzt gehts aber los.......

Es wäre auch bei mir so wie bei dir - da mein Kind nicht so viel Unterhalt bekommt wie der Freibetrag hoch ist... ICH verstehe aber im Gegesatz zu dir die Berechnung .

und mal so nebenbei: Ich zahle fast meine gesamten Krankheitskosten im Jahr ( immerhin fast 4500 Euro im letzten Jahr komplett allein ) - weil es mir ziemlich egal ist was die KK übernimmt und was nicht( solange es irgendwie geht ) - wenn es mir dadruch so geht daß ich einigermassen klar komme .

ich würde best. nicht jammern wg dieser paar Mücken..... Meine Belastungsgrenze liegt bei der KK bei etwas über 100 Euor im Jahr.... da komme ich nie hin....Also warum sollte ich wg der paar Mücken neidisch sein...


Ich kann es nur nicht haben wenn Unwahrheiten verbreitet werden aus Unkenntnis die andere Leute auf eine Völlig falsche Fährte bringen..

Nebenbei : Nicht ich bringe hier einiges drucheinander - sondern das bist eindeutig Du, Nochmal : es ging hier nur und auschließlich bei allen Aussagen um eines : die Berechnung der Zuzahlungsgrenze für den Eigenanteil...

max-lea-neo

Beitrag von max-lea-neo » 17 Mär 2011, 13:13

und wieder ein bißchen schlauer! Danke!!

minimax

Beitrag von minimax » 22 Mär 2011, 13:11

super danke klasse bericht somit ist alles klar was ich wissen wollte...

selin07

Zuzahlungen wenn man keine belege hat

Beitrag von selin07 » 22 Mär 2011, 18:12

wenn man die Belege nicht gesammelt hat, kann man einfach den Satz den man als Mindestverdiener angerechnet bekommt ( die 2 % ) anrechnen lassen und man wird dann dennoch um den Rest der noch zu bezahlen wäre befreit das heisst bei 2% muss man dann eben die 82, ....euro bezahlen aber die restlichen Tage der Kur bekommt man erlassen:)

buffy231

Beitrag von buffy231 » 04 Apr 2011, 14:48

Danke für die tolle Info, so ist man wieder viel viel schlauer.

Lg Melanie :)

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