Befreiung von der Zuzahlung

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UlrikeK

Beitrag von UlrikeK » 25 Mai 2011, 12:43

Danke für diese super Infos.
LG
Ulrike

solnischko

Beitrag von solnischko » 26 Mai 2011, 16:43

Auch hier vielen Dank für die Infos.

Ich wusste garnicht das man eventuell befreit werden kann von der Zuzahlung.

Ich werde das mal versuchen.

lg

hannibunny

Antrag sofort nach Kur Rückkehr?

Beitrag von hannibunny » 10 Jun 2011, 19:01

Also kann ich doch den Antrag, auch wenn ich sonst nicht viel Medikamentenzuzahlungen geleistet habe, direkt nach der Kur stellen. Wenn ich dann mit der Zuzahlung drüberliege, bekomme ich evtl. etwas von der Zuzahlung zurück, oder?

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Mahols
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Registriert: 20 Jan 2008, 21:58

Beitrag von Mahols » 10 Jun 2011, 19:15

Ja, klar kannst Du das machen. Es hängt halt davon ab, ob Du mit Deiner Kur-Zuzahlung (und dem Rest: Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung etc.) über Deiner Belastungsgrenze liegst. Dann bekommst Du eine Erstattung und für den Rest des Jahres eine Befreiungskarte.

Die Mindestbelastungsgrenzen wurden im übrigen inzwischen um ein paar Cent angehoben. Die neuen Werte bringe ich nächste Woche mal mit...

Liebe Grüße
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen

surprisa

RE: Befreiung von der Zuzahlung

Beitrag von surprisa » 13 Jun 2011, 14:55

[red]Edit von Piranha: Vollzitat gelöscht. Bitte nicht jedes Mal auf "Zitat" klicken beim Antworten.[/red]



Hallo Mareike,

herzlichen DAnk für die ausführliche Info! Dank deiner Info hier werde ich morgen das Thema sofort angehen!

Liebe Grüße
Kirstin

babsi227

Beitrag von babsi227 » 18 Jun 2011, 23:10

Danke jetzt bin ich schlauer ist meine 1 Kur da weiß ich noch nicht so viel

misiek

Beitrag von misiek » 20 Jul 2011, 10:59

Super! Danke für die Info!

yvejust

Beitrag von yvejust » 23 Aug 2011, 10:34

hallo. also irgendwie versteh ich jetzt nichts mehr :-o . ich habe gestern bei meiner kk angerufen, habe der sb gesagt das ich im november zur kur fahre und sie gefragt wie das mit der zuzahlungs befreiung ist. ich habe ihr gesagt das ich alleinerziehend bin arbeite aber nicht so viel verdiene. sie hat dann gemeint, das ich erst im dezember den antrag auf befreiung stellen kann, also ich muss die zuzahlung von 220 euro bez. im dezember dann den antrag für 2011 ausfüllen und bekomme dann den zuviel gezahlten bertag zurück. ......... warum können manche bei ihrer kk das mitten im jahr machen und bekommen dann ne befreiung????? oder ist das von kk zu kk verschieden????

ich habe sie auch gleich mal gefragt ob das kindergeld angerechnet wird, sie hat gesagt das es nicht dazu zählt..........

Rabenmutti

Beitrag von Rabenmutti » 27 Aug 2011, 01:01

Ich verstehe das auch nicht, aber es scheint eine Masche zu sein! Meine liebe AOK gesteht auch nur Rentnern eine Zuzahlungsbefreiung im laufenden Kalenderjahr zu. Alle anderen dürfen Belege sammeln, die zum Jahresende einreichen und sollen im nächsten Jahr das zuviel gezahlte Geld zurück bekommen. :kopfanwand:

Ich vermute, die KK spekuliert darauf, dass ihre Leute darauf verzichten, am Jahresende den Antrag zu stellen.

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Bella.M.M.G.
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Beitrag von Bella.M.M.G. » 27 Aug 2011, 05:52

Ich denke, dass AOK es schon von Krankheit abhängt.
So lange ich nur Normal krank war, habe ich von der AOK Aussage bekommen, das nur am Ende des Jahres.

Aber seitdem ich Diagnose habe und als Chronisch Krank geführt werde, dann darf ich früher beantragen.
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Muki 2010, Mai: Schloss Neuhaus, empfehlenswert
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