Befreiung von der Zuzahlung

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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 27 Aug 2011, 08:27

Eine verbindliche und endgültige Abrechnung bei arbeitenden Menschen geht nun mal nur am Jahresende.

Oder könnt ihr hellsehen ? Wisst ihr ob der Verdiener noch mal Krankengeld bekommt zb ? oder ob er Überstunden macht die er bezahlt bekommt ?


Das alles - und damit auch den Effektiven Verdienst - weiß man erst im Nachhinein ganz genau... und daher wird auch erst im Nachhinein die Belastungsgrenze berechnet. Und das ist zulässig und rechtens..

Bie Rentnern und ALG 2 Empfängern dagegen ist das Einkommen ja immer gleich - und daher auch schon vorher berechenbar...

Und auch da muss eine Nachberechnung gemacht werden wenn zb ein ALG 2 Empfänger nen Job findet - der muss nämlich dann ev was an dei KK zurückzahlen....

yvejust

Beitrag von yvejust » 27 Aug 2011, 20:01

oooooh vielmals um entschuldigung laetitia das ich hier so eine frage gestellt habe, ich werde demnächst genau überlegen ob ich noch mal eine frage stelle...... und nein, ich kann nicht hellsehen und nein, ich zb bekomme die überstunden nicht ausbezahlt.........

ich habe auch nirgendwo geschrieben das es nicht zulässig und rechtens ist, ich habe nur gefragt da es scheinbar bei manchen kk anderst ist. ich bin bei der bkk.

eine bekannte von mir zb. arbeitete , verdiente auch nicht so viel, ist alleinerziehend und bekam wohngeld, sie hat letztes jahr auch eine kur gemacht, hatte es etwas schwer die 220 euro zu bezahlen, ihre kk schickte ihr den antrag, sie füllte ihn aus und bekam die befreiung. so, und das habe ich nun schon öfter gehört, deswegen war ich etwas irritiert..............und habe eben nun mal nachgefragt...................

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 27 Aug 2011, 21:42

Es gibt auch KKn, die das flexibel handhaben und auch bei Beschäftigten schon im Laufe des Jahres eine Berechnung vornehmen. Die Befreiung wird dann "unter Vorbehalt" ausgestellt und man muss sich melden, wenn sich etwas Entscheidendes ändert.

Habe ich schon erlebt! Hängt aber sicher von den Anweisungen/Umsetzungen der einzelnen KK ab. Ein Anspruch darauf besteht meines Wissens nicht.

Im übrigen sind die Sätze der Mindestbelastungsgrenze geringfügig angehoben worden. Ich muss sie mal raussuchen und ändern lassen. Leider kann ich den ersten Beitrag nicht selbst editieren. Aber es handelt sich nur um ein paar Cent...

LG
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kimama
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Beitrag von kimama » 27 Aug 2011, 21:45

Bei mir hat die Krankenkasse ( TK) auch die Belastungsgrenze schon im Juni ausgerechnet.Ich mußte dann Quittungen und Belege einreichen und hatte einen noch offenen Betrag von ca.15,00 EUR. Die habe ich dann an die Kasse überwiesen und bekam 1 Woche später meinen Befreiungsausweis.Ich bin weder arbeitslos noch Rentner sondern arbeite Teilzeit,bin allein erziehend und bekomme Wohngeld.Ich bin auch nicht cronisch krank oder sonstiges.
Es geht also auch vor Jahresende,ist aber vielleicht von Kasse zu Kasse unterschiedich.

yvejust

Beitrag von yvejust » 27 Aug 2011, 22:05

aaaah ok, danke :) , daran sieht man ja das es von kk zu kk verschieden ist.

ich werde meine sachen schön weitersammeln und ende des jahres dann an meine kk schicken ;)

noch ein schönes wochenende :o

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 28 Aug 2011, 06:42

Wie gesagt : es gibt halt keinen Rechtsanspruch darauf das schon im laufenden Jahr zu machen....


Also kann man es auch nicht verlangen und darauf bestehen.

Und nix anderes habe ich auch oben gesagt..

yvejust

Beitrag von yvejust » 28 Aug 2011, 10:05

und ich habe nirgendwo geschrieben das ich es verlange oder darauf bestehe, und ich habe auch nirgendwo geschrieben das ich einen rechtsanspruch darauf habe, ich habe jegendlich eine frage gestellt...??????

da es eben nun mal bei manchen geht, das sie mitten im jahr die befreiung bekommen.....................

also sieht man, bei manchen kk geht es und bei manchen eben nicht........ bei denen macht mann es eben erst ende des jahres....... ( so wie ich bei meiner )

und wie man es ja noch sieht, bei kimama ging es mitten im jahr...............

ich mache es eben nun ende des jahres

und nochma.....l ich bestehe nicht darauf, ich verlange es nicht und ich habe jetzt gelesen das es bei manchen geht und bei manchen eben nicht, und nur das ganz alleine war meine frage ob es unterschiede gibt

Caesarlori

Beitrag von Caesarlori » 27 Sep 2011, 11:38

Wir versuchen auch gerade durch den Wust der zuzahlungen durchzusteigen.Also vielen Dank für die vielen Infos!

Gruss

sunpatty

Beitrag von sunpatty » 13 Okt 2011, 18:49

schickt einem die kk die befreiungsunterlagen zu?

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Mahols
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RE:

Beitrag von Mahols » 13 Okt 2011, 19:23

Original geschrieben von sunpatty

schickt einem die kk die befreiungsunterlagen zu?
Nicht automatisch! Ruf dort an oder schau auf der Internetseite, vielleicht kann man dort den Antrag ausdrucken.

LG
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