Befreiung von der Zuzahlung
Eine verbindliche und endgültige Abrechnung bei arbeitenden Menschen geht nun mal nur am Jahresende.
Oder könnt ihr hellsehen ? Wisst ihr ob der Verdiener noch mal Krankengeld bekommt zb ? oder ob er Überstunden macht die er bezahlt bekommt ?
Das alles - und damit auch den Effektiven Verdienst - weiß man erst im Nachhinein ganz genau... und daher wird auch erst im Nachhinein die Belastungsgrenze berechnet. Und das ist zulässig und rechtens..
Bie Rentnern und ALG 2 Empfängern dagegen ist das Einkommen ja immer gleich - und daher auch schon vorher berechenbar...
Und auch da muss eine Nachberechnung gemacht werden wenn zb ein ALG 2 Empfänger nen Job findet - der muss nämlich dann ev was an dei KK zurückzahlen....
Oder könnt ihr hellsehen ? Wisst ihr ob der Verdiener noch mal Krankengeld bekommt zb ? oder ob er Überstunden macht die er bezahlt bekommt ?
Das alles - und damit auch den Effektiven Verdienst - weiß man erst im Nachhinein ganz genau... und daher wird auch erst im Nachhinein die Belastungsgrenze berechnet. Und das ist zulässig und rechtens..
Bie Rentnern und ALG 2 Empfängern dagegen ist das Einkommen ja immer gleich - und daher auch schon vorher berechenbar...
Und auch da muss eine Nachberechnung gemacht werden wenn zb ein ALG 2 Empfänger nen Job findet - der muss nämlich dann ev was an dei KK zurückzahlen....
oooooh vielmals um entschuldigung laetitia das ich hier so eine frage gestellt habe, ich werde demnächst genau überlegen ob ich noch mal eine frage stelle...... und nein, ich kann nicht hellsehen und nein, ich zb bekomme die überstunden nicht ausbezahlt.........
ich habe auch nirgendwo geschrieben das es nicht zulässig und rechtens ist, ich habe nur gefragt da es scheinbar bei manchen kk anderst ist. ich bin bei der bkk.
eine bekannte von mir zb. arbeitete , verdiente auch nicht so viel, ist alleinerziehend und bekam wohngeld, sie hat letztes jahr auch eine kur gemacht, hatte es etwas schwer die 220 euro zu bezahlen, ihre kk schickte ihr den antrag, sie füllte ihn aus und bekam die befreiung. so, und das habe ich nun schon öfter gehört, deswegen war ich etwas irritiert..............und habe eben nun mal nachgefragt...................
ich habe auch nirgendwo geschrieben das es nicht zulässig und rechtens ist, ich habe nur gefragt da es scheinbar bei manchen kk anderst ist. ich bin bei der bkk.
eine bekannte von mir zb. arbeitete , verdiente auch nicht so viel, ist alleinerziehend und bekam wohngeld, sie hat letztes jahr auch eine kur gemacht, hatte es etwas schwer die 220 euro zu bezahlen, ihre kk schickte ihr den antrag, sie füllte ihn aus und bekam die befreiung. so, und das habe ich nun schon öfter gehört, deswegen war ich etwas irritiert..............und habe eben nun mal nachgefragt...................
Es gibt auch KKn, die das flexibel handhaben und auch bei Beschäftigten schon im Laufe des Jahres eine Berechnung vornehmen. Die Befreiung wird dann "unter Vorbehalt" ausgestellt und man muss sich melden, wenn sich etwas Entscheidendes ändert.
Habe ich schon erlebt! Hängt aber sicher von den Anweisungen/Umsetzungen der einzelnen KK ab. Ein Anspruch darauf besteht meines Wissens nicht.
Im übrigen sind die Sätze der Mindestbelastungsgrenze geringfügig angehoben worden. Ich muss sie mal raussuchen und ändern lassen. Leider kann ich den ersten Beitrag nicht selbst editieren. Aber es handelt sich nur um ein paar Cent...
LG
Mareike
Habe ich schon erlebt! Hängt aber sicher von den Anweisungen/Umsetzungen der einzelnen KK ab. Ein Anspruch darauf besteht meines Wissens nicht.
Im übrigen sind die Sätze der Mindestbelastungsgrenze geringfügig angehoben worden. Ich muss sie mal raussuchen und ändern lassen. Leider kann ich den ersten Beitrag nicht selbst editieren. Aber es handelt sich nur um ein paar Cent...
LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Mareike
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Bei mir hat die Krankenkasse ( TK) auch die Belastungsgrenze schon im Juni ausgerechnet.Ich mußte dann Quittungen und Belege einreichen und hatte einen noch offenen Betrag von ca.15,00 EUR. Die habe ich dann an die Kasse überwiesen und bekam 1 Woche später meinen Befreiungsausweis.Ich bin weder arbeitslos noch Rentner sondern arbeite Teilzeit,bin allein erziehend und bekomme Wohngeld.Ich bin auch nicht cronisch krank oder sonstiges.
Es geht also auch vor Jahresende,ist aber vielleicht von Kasse zu Kasse unterschiedich.
Es geht also auch vor Jahresende,ist aber vielleicht von Kasse zu Kasse unterschiedich.
und ich habe nirgendwo geschrieben das ich es verlange oder darauf bestehe, und ich habe auch nirgendwo geschrieben das ich einen rechtsanspruch darauf habe, ich habe jegendlich eine frage gestellt...??????
da es eben nun mal bei manchen geht, das sie mitten im jahr die befreiung bekommen.....................
also sieht man, bei manchen kk geht es und bei manchen eben nicht........ bei denen macht mann es eben erst ende des jahres....... ( so wie ich bei meiner )
und wie man es ja noch sieht, bei kimama ging es mitten im jahr...............
ich mache es eben nun ende des jahres
und nochma.....l ich bestehe nicht darauf, ich verlange es nicht und ich habe jetzt gelesen das es bei manchen geht und bei manchen eben nicht, und nur das ganz alleine war meine frage ob es unterschiede gibt
da es eben nun mal bei manchen geht, das sie mitten im jahr die befreiung bekommen.....................
also sieht man, bei manchen kk geht es und bei manchen eben nicht........ bei denen macht mann es eben erst ende des jahres....... ( so wie ich bei meiner )
und wie man es ja noch sieht, bei kimama ging es mitten im jahr...............
ich mache es eben nun ende des jahres
und nochma.....l ich bestehe nicht darauf, ich verlange es nicht und ich habe jetzt gelesen das es bei manchen geht und bei manchen eben nicht, und nur das ganz alleine war meine frage ob es unterschiede gibt
RE:
Nicht automatisch! Ruf dort an oder schau auf der Internetseite, vielleicht kann man dort den Antrag ausdrucken.Original geschrieben von sunpatty
schickt einem die kk die befreiungsunterlagen zu?
LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
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