Rechtliche Grundlagen
Verfasst: 10 Feb 2007, 12:09
Hallo an alle,
meine Krankenkasse hat mir wie in anderen Foren schon erwaehnt, ja nun eine Muki-Kur genehmigt.
Meine Aerztin/Ki-Aerztin hatten beide im Antrag Rehabilitation beantragt. Habe dann die Zusage von der Krankenkasse bekommen mit dem Hinweis, dass ich Kofferkosten und einen Teil der Fahrt selbst zahlen muesste.
Nachdem ich mich auf dieser Seite und im Internet schlau gemacht habe, werden aber bei Rehabilitation diese Kosten uebernommen. Daraufhin habe ich nochmals mit meiner SB von der GEK telefoniert, die mir sagte, es waere "nur" eine Vorsorge-Kur bewilligt worden. Im ersten Augenblick war mir das auch egal, Hauptsache Kur.
Aber nun hat mir das doch keine Ruhe gelassen und ich habe im Internet weitergeforscht. Und so wie das aussieht, bekommt man dann von der Krankenkasse lieber eine Vorsorge als eine Reha, weil die Vorsorge fuer die KK kostenguenstiger ist.
Bei diesen Recherchen bin ich auf folgende Seite gestossen:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/.../R ... tlinie.pdf
Hoffe der Link ist nicht wieder zu lang.
Ich finde, hier sind viele rechtliche Grundlagen, die fuer alle kursuchenden Muetter gute Hinweise haben.
Insbesondere Seite 21 Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten, scheint mir hier fuer viele Muetter (Vaeter) wichtig zu sein. Wie oft wurde die Frage gestellt, "Darf ich bei der Auswahl des Termins und der Klinik mitreden?"
Auch wenn hier viel "Fachdeutsch" enthalten ist, ich denke, man kann auch fuer so manchen Widerspruch was an Begruendungen rausholen.
Hoffe, es kann dem einen oder anderen von euch helfen.
Gruss
Marita
meine Krankenkasse hat mir wie in anderen Foren schon erwaehnt, ja nun eine Muki-Kur genehmigt.
Meine Aerztin/Ki-Aerztin hatten beide im Antrag Rehabilitation beantragt. Habe dann die Zusage von der Krankenkasse bekommen mit dem Hinweis, dass ich Kofferkosten und einen Teil der Fahrt selbst zahlen muesste.
Nachdem ich mich auf dieser Seite und im Internet schlau gemacht habe, werden aber bei Rehabilitation diese Kosten uebernommen. Daraufhin habe ich nochmals mit meiner SB von der GEK telefoniert, die mir sagte, es waere "nur" eine Vorsorge-Kur bewilligt worden. Im ersten Augenblick war mir das auch egal, Hauptsache Kur.
Aber nun hat mir das doch keine Ruhe gelassen und ich habe im Internet weitergeforscht. Und so wie das aussieht, bekommt man dann von der Krankenkasse lieber eine Vorsorge als eine Reha, weil die Vorsorge fuer die KK kostenguenstiger ist.
Bei diesen Recherchen bin ich auf folgende Seite gestossen:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/.../R ... tlinie.pdf
Hoffe der Link ist nicht wieder zu lang.
Ich finde, hier sind viele rechtliche Grundlagen, die fuer alle kursuchenden Muetter gute Hinweise haben.
Insbesondere Seite 21 Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten, scheint mir hier fuer viele Muetter (Vaeter) wichtig zu sein. Wie oft wurde die Frage gestellt, "Darf ich bei der Auswahl des Termins und der Klinik mitreden?"
Auch wenn hier viel "Fachdeutsch" enthalten ist, ich denke, man kann auch fuer so manchen Widerspruch was an Begruendungen rausholen.
Hoffe, es kann dem einen oder anderen von euch helfen.
Gruss
Marita