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Bearbeitungsfristen der Krankenkassen

Verfasst: 27 Feb 2007, 18:26
von Babsi
Ich weiss nicht, ob das hier im Forum schonmal irgendwo erwaehnt wurde. Einige hier im Forum warten ja ziemlich lange auf eine Antwort wegen Bewilligung. Da sich einige Krankenkassen bzw. SB anscheinend gern soviel Zeit lassen, hier nur mal die rechtliche Seite, damit man auch mal etwas Druck bei der Krankenkasse machen kann und nicht immer nur lieb "bitte bitte" :


Die Bearbeitungsfristen fuer Antraege auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden im § 14 Abs. 5 Satz 5 SGB IX geregelt:

Der Sachverstaendige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von 2 Wochen.“
Wird bei Auftragseingang und Bearbeitung im MDK ersichtlich, dass aufgrund weiterer Ermittlungen die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten werden kann, ist die Krankenkasse unverzueglich darueber zu informieren. Diese wiederum informiert ihre Versicherten ueber die Gruende einer moeglichen Verzoegerung der Antragsbearbeitung.

Verfasst: 27 Feb 2007, 19:10
von abc-mutter
Gilt das auch fuer die Mutter-Kind-Kuren? Die sind ja keine Rehas....

RE:

Verfasst: 27 Feb 2007, 19:22
von Babsi
Original geschrieben von abc-mutter

Gilt das auch fuer die Mutter-Kind-Kuren? Die sind ja keine Rehas....
Ja, da es ein Teil der Begutachtungs-Richtlinie fuer
Vorsorge und Rehabilitation ist, die vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbaende der Krankenkassen e.V. herausgegeben wurden.

Herausgeber:
Medizinischer Dienst der Spitzenverbaende der Krankenkassen e.V. (MDS)
Luetzowstrasse 53
D-45141 Essen
Telefon: (0201) 8327-0
Telefax: (0201) 8327-10
E-Mail: office@mds-ev.de
Internet: http://www.mds-ev.org

Verfasst: 27 Feb 2007, 21:26
von Babsi
Noch als Ergaenzung- einige der Mutter-Kind-Kurkliniken verweisen auf ihren Homepages sogar ausdruecklich auf diese Richtlinien. Also sollte man spaetestens nach 2 Wochen Wartezeit mal bei der Krankenkasse nachfragen und mal hoeflich auf diese Richtlinien hinweisen.

Neue Fristen bei den Kuranträgen

Verfasst: 15 Apr 2012, 10:03
von mamadiana
Möchte noch schnell eine Info reinschreiben, die mir die Caritas gegeben hat:
Ab dem 01.04.2012 MÜSSEN die KK innerhalb von 5 Wochen eine Zusage oder Ablehnung schicken, ansonsten gilt die Kur als GENEHMIGT!
Finde ich ein wichter neuer Schritt!
Das zur Info!
Diana

RE: Neue Fristen bei den Kuranträgen

Verfasst: 15 Apr 2012, 13:26
von aufdemWeg
Original geschrieben von mamadiana

Möchte noch schnell eine Info reinschreiben, die mir die Caritas gegeben hat:
Ab dem 01.04.2012 MÜSSEN die KK innerhalb von 5 Wochen eine Zusage oder Ablehnung schicken, ansonsten gilt die Kur als GENEHMIGT!
Finde ich ein wichter neuer Schritt!
Das zur Info!
Diana
Gilt das auch für laufende Anträge, die vorher abgeschickt wurden?

(werde morgen mal nachfragen)

Bearbeitungsfrist Knappschaft

Verfasst: 28 Nov 2013, 21:46
von Melanie_Reeck
Hallo,

also ich habe von der Knappschaft schon nach 14 Tagen meine Zusage erhalten, ich war ich recht überrascht, das es so schnell ging.

Lg Melanie

Verfasst: 29 Nov 2013, 09:53
von Juddel
Die 2 Wochen gelten so aber nur, wenn es rund laüft. Braucht die KK noch Aussagen, z.b. von Ärzten verlängert sich das wieder.

Re: Bearbeitungsfristen der Krankenkassen

Verfasst: 31 Aug 2017, 12:54
von Thor26
Nach dem neuen PRG (Patientenrechtegesetzt), hat die KK ohne MDK 3 Wochen Zeit (nach Eingang) und mit MDK 5 Wochen Zeit um über Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 24 SGB V zu entscheiden. Bei Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 41 SGB V gibt es keine Frist.

Re: Bearbeitungsfristen der Krankenkassen

Verfasst: 01 Sep 2017, 10:03
von Juddel
Thor26 hat geschrieben:Nach dem neuen PRG (Patientenrechtegesetzt), hat die KK ohne MDK 3 Wochen Zeit (nach Eingang) und mit MDK 5 Wochen Zeit um über Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 24 SGB V zu entscheiden. Bei Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 41 SGB V gibt es keine Frist.
Doch auch hier gilt die 3 Wochen Frist. Diese Frist gilt auch für Rehas überhaupt.