ALG II und Kur = Kuerzung ?
RE:
Selbstverstaendlich lohnt es sich zu kaempfen um eine Kur z.B. und jedem sei es freigestellt bei der Arge Widerspruch einzulegen gegen den Bescheid mit den 35% Abzug.Original geschrieben von tweety
ISt ja nicht schlimm das du dich da einklinken tust. ISt ja dein Recht was dazu zu schreiben. Aber ich finde versuchen kann man es mal und ncht gleich von vornherein aufgeben.
Nur ist Tatsache das die 35% Abzug rechtmaessig sind!
Link
Freu dich doch einfach das Dein Sachbearbeiter beide Augen zugedrueckt hat.
ICh habe es mir mal durchgelesen. Da steht aber auch drin, das es nur abgezogen wird bei einemStationaeren Aufenthalt!!!! Da du da zwar vollverpflegung hast, du aber nicht da fest sitzt und raus kannst, duerfen sie es nicht abziehen. So hat er es erklaert. Das hat nix damit zutun das er beide Augen zugedrueckt hat. Im KK ist es so das du stationaer da liegst und das KK nicht verlaesst. In der Kur verlaesst du aber das HAus. Deswegen derer nichtabzug bei mir. Sorry aber dann verstehe ich nix mehr.
PS: Und ich hatte kein Widerspruch eingereicht.
PS: Und ich hatte kein Widerspruch eingereicht.
RE:
Sorry aber langsam werd ich *PATZIG* um deine Worte zu verwenden.Original geschrieben von tweety
ICh habe es mir mal durchgelesen. Da steht aber auch drin, das es nur abgezogen wird bei einemStationaeren Aufenthalt!!!! Da du da zwar vollverpflegung hast, du aber nicht da fest sitzt und raus kannst, duerfen sie es nicht abziehen. So hat er es erklaert. Das hat nix damit zutun das er beide Augen zugedrueckt hat. Im KK ist es so das du stationaer da liegst und das KK nicht verlaesst. In der Kur verlaesst du aber das HAus. Deswegen derer nichtabzug bei mir. Sorry aber dann verstehe ich nix mehr.
PS: Und ich hatte kein Widerspruch eingereicht.
Kannst Du lesen???
[royalblue]Soweit feststellbar, wird durch die mit der Durchfuehrung des SGB II befassten Behoerden die monatliche Regelleistung in Hoehe von EUR 345,00 (West) bzw. EUR 331,00 (Ost) bei stationaerem Aufenthalt gekuerzt. Dies betrifft sowohl den Krankenhausaufenthalt als auch andere [H3]Unterbringungen in stationaeren Therapien [/H3] etc. Die Regelleistung wird bis zu 35 % gekuerzt[/royalblue]
Eine Kur ist eine Stationaere Therapie!!! Oder gehst Du jeden Abend aus der Kur nach Hause???
Sorry damit ist das Thema fuer mich erledigt. Es steht jedem frei den Artikel zu lesen und ihn zu verstehn wie er will aber dieser Hick Hack ist mir zuviel Rechthaberei gegen besseres Wissen.
Wer Informationen zu Hartz4 moechte darf sich gern per IM an mich wenden!
So Maedels, bevor Ihr Euch hier zerfleischt u. ich habe "leider "keine Ahnung von Harzt4 , schliesse ich diesen Thread erst mal.
Morgen mach ich mich mal schlau, wie sich das alles miteinander verhaelt o. jemand schickt mir eine IM u. dann oeffnen wir diesen hier wieder !!!
Einen schoenen Abend noch .......!!!
PS.: Ich glaube schon, dass Hexe hier recht hat, dass 35% abgezogen werden .....
Morgen mach ich mich mal schlau, wie sich das alles miteinander verhaelt o. jemand schickt mir eine IM u. dann oeffnen wir diesen hier wieder !!!
Einen schoenen Abend noch .......!!!
PS.: Ich glaube schon, dass Hexe hier recht hat, dass 35% abgezogen werden .....
Mutter Kind Kur - keine Kuerzung vom ALG II
So, ich denke mal, dass die Sache mit der Kur u. dem ALG II eine Sache ist, die von Bundesland zu Bundesland ANDERS entschieden wird.
Das obengenannte Urteil ist ja von Schleswig-Holstein, also Niedersachsen.....! Das heisst aber nicht, dass es in ALLEN Bundeslaendern (sprich Bayern o. MV ) genauso gemacht wird.
Und solange es keinen einheitlichen Gerichtsbeschluss vom Bundesgerichtshof gibt, wird es immer wieder vorkommen, dass einer Glueck hat u. einer Pech !!!
Und , dass Ihr in Kur fahrt muesst Ihr ja sowieso dem Arbeitsamt ( ARGE ) melden !!!!! Und dann am besten gleich mal nachfragen , bevor Ihr spaeter noch draufzahlen muesst !!!
Wir koennen hier keine rechtskraeftigen Aussagen machen , sondern nur eigene private Erfahrungen weitergeben !!!!
So, ich denke mal, dass die Sache mit der Kur u. dem ALG II eine Sache ist, die von Bundesland zu Bundesland ANDERS entschieden wird.
Das obengenannte Urteil ist ja von Schleswig-Holstein, also Niedersachsen.....! Das heisst aber nicht, dass es in ALLEN Bundeslaendern (sprich Bayern o. MV ) genauso gemacht wird.
Und solange es keinen einheitlichen Gerichtsbeschluss vom Bundesgerichtshof gibt, wird es immer wieder vorkommen, dass einer Glueck hat u. einer Pech !!!
Und , dass Ihr in Kur fahrt muesst Ihr ja sowieso dem Arbeitsamt ( ARGE ) melden !!!!! Und dann am besten gleich mal nachfragen , bevor Ihr spaeter noch draufzahlen muesst !!!
Wir koennen hier keine rechtskraeftigen Aussagen machen , sondern nur eigene private Erfahrungen weitergeben !!!!
Ich werde mir trotz allem Tweetys Beitrag merken und ausdrucken und wenn ich dann eine Kur erhalte, mal anfragen - denn anfragen kostet nichts und nein sagen koennen sie immer noch ....
Und ich bekomme ja Hartz IV - weiss garnicht, ob ich die Abwesenheit melden muss, denn bin ja momentan nicht beim Arbeitsamt (durch Schwangerschaft, Mutterschutz) etc. vermittelbar ...
Aber da ich mich eh immer auf die sichere Seite begehe (und manchmal zu ehrlich bin) werde ich, sobald ich eine Kurmassnahme bekomme (diesen oder naechsten Sommer) bei meinem Sachbearbeiter melden und mal anfragen - und mit Sicherheit die Argumente von Tweety anbringen. Wer weiss... kann doch nur helfen!!! Und wenn nicht, hab ich es wenigstens versucht und kann nur sagen, ich hab hier mit meinem Sachbearbeiter bisher eigentlich sehr viel Glueck - er ist immer freundlich.
Und ich bekomme ja Hartz IV - weiss garnicht, ob ich die Abwesenheit melden muss, denn bin ja momentan nicht beim Arbeitsamt (durch Schwangerschaft, Mutterschutz) etc. vermittelbar ...
Aber da ich mich eh immer auf die sichere Seite begehe (und manchmal zu ehrlich bin) werde ich, sobald ich eine Kurmassnahme bekomme (diesen oder naechsten Sommer) bei meinem Sachbearbeiter melden und mal anfragen - und mit Sicherheit die Argumente von Tweety anbringen. Wer weiss... kann doch nur helfen!!! Und wenn nicht, hab ich es wenigstens versucht und kann nur sagen, ich hab hier mit meinem Sachbearbeiter bisher eigentlich sehr viel Glueck - er ist immer freundlich.
RE:
Es gibt eine Meldepflicht auf dem Arbeitsamt und egal, welche Leistungen du von ihnen beziehst, bist du ihnen gegenueber zur Meldung verpflichtet!!!! Jede andere Aussage ist falsch!!! Im uebrigen ist es unerheblich, ob du gerade vermittelbar bist oder nicht..... Wenn dir jemand sagt, du brauchst es nicht dem AA zu melden, dann fordert er dich zum Betrug auf!!!! Aber du schreibst ja, dass du es melden wirst, von daher ist es ja in Ordnung. Ich denke nur, wenn es Regeln gibt, dann sollte sich jeder dran halten.Original geschrieben von Wirbelchen
Und ich bekomme ja Hartz IV - weiss garnicht, ob ich die Abwesenheit melden muss, denn bin ja momentan nicht beim Arbeitsamt (durch Schwangerschaft, Mutterschutz) etc. vermittelbar ...