ALG II und Kur = Kuerzung ?

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Felicita74

RE:

Beitrag von Felicita74 » 02 Mai 2007, 17:08

habe es mir ausgedruck!Muss morgen eh zum A-amt. :-| Da kommt keine freude auf!gruss Felicita

Desideria

Beitrag von Desideria » 02 Mai 2007, 17:12

Habe eben gesehen das Sonne den zweiten Link auch eingefuegt hat.
Tut mir leid habe ich uebersehen.
Doppelt gemoppelt haelt besser. grins

Schwarzwaldhexe

Beitrag von Schwarzwaldhexe » 02 Mai 2007, 19:05

Ich drueck euch die Daumen, fuer mich kommt eine Klage nicht in Frage....
Aber eine neue Kur kann ich erst beantragen wenn der Beschluss drausen ist.....

Desideria

Beitrag von Desideria » 02 Mai 2007, 19:19

Wie der geht nicht.
Bei mir klappt es komisch - verstehe ich nicht. Aber das ist immer bei mir so - irgend etwas mache ich wohl falsch!

Die Klage kommt auch nicht durch und wenn das ist es wirklich nur eine Aushnahme!
Weil es wirklich so ist das;


Zur Beihilfe bei Kuraufenthalten gibt es in Anlehnung an die Sozialhilfepraxis keine einhellige Meinung. Der Wortlaut des SGB II sieht dafuer in § 23 SGB II keine gesonderten Leistungen vor. Gleichzeitig entfaellt fuer eine Kur, in der du voll verpflegt wirst, der Essensanteil aus der Regelleistung.

Da man bei der Kur verpflegt wird, kann eine Kuerzung des Regelsatzes erfolgen. Entweder man geht davon aus, dass der Teil Deines Bedarfs fuer Ernaehrung bei dem Kuraufenthalt gedeckt ist oder man beruecksichtigt die Verpflegung dort als Einkommen. Dabei entsprechen 35% des Regelsatzes dem Ernaehrungsanteil, sprich eben diesen kann man auch kuerzen.
Die werden gekuerzt – das ist so.
Tweety scheint wirklich Glueck gehabt zu haben.
Aber es wird gekuerzt!
Nicht nur kann – das ist die Regel!

Schwarzwaldhexe

Beitrag von Schwarzwaldhexe » 02 Mai 2007, 19:42

Richtig Desi, so ist es.
Die Klagen beruhen aber auf der Tatsache das bei der einbehaltenen Essenspauschale von 35% ein Marktwert besteht.

Also muesste man in der Klinik sagen koennen, nein ich esse nicht hier, ich moechte den Gegenwert ausbezahlt haben!

Da man diese Moeglichkeit ja aber eben nicht hat, ist auch der Marktwert nicht gegeben.

Um nichts anderes geht es.
Wir werden sehn was passiert.
Aber ich hab das Gefuehl eher wird das Gesetz geaendert und der Marktwert getilgt als das wir beguenstigt werden.

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