Keine Ahnung, ob dies schon irgentwo hier steht.
Ich wollte nur daran erinnern, dass das Krankenhaustagegeld fuer
die Mutter - Kind - Kur (wie fuer jede andere Kur) auf jeden Fall
als aussergewoehnliche Belastung mit in die Lohnsteuererklaerung kann!
Evtl. notwendige Ausgaben fuer die Kur (Bescheinigung vom
Arzt bitte der Erklaerung beilegen/ oder Schreiben der
Kureinrichtung in Kopie) wie Portokosten und und und (ausser
die Kosten, die die KK uebernehmen muss) koennen auch
mit angegeben werden.

Versuchen auf auf jeden Fall!
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Tipp fuer die Privat-Versicherten: Falls Ihr ueber Eure persoenliche
Belastunggrenze kommt (ausrechnen lassen) koennt Ihr saemtliche Kosten fuer / wegen Eurer Krankheit/ die der Kinder
mit Gesundheitskosten (aussergew. Belastung) absetzten, wie km-Geld fuer Fahrt zum Arzt , Parktickets und und und.
Versuchen auch hier: auf jeden Fall!

Liebe Gruesse, Lindsey
(Falls ich mich falsch ausgedrueckt habe, moegen die Steuer-Experten unter
Euch mir verzeihen, bin halt kein Profi! )
