Absetzen von Kurbeitraegen in Lohnsteuererklaerung

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caro

Beitrag von caro » 17 Feb 2008, 00:30

Hallo!

Fuer chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze "nur" bei 1% -soweit ich weiss. Das muss aber bei der Kasse irgendwie beantragt werden!

Lieben Gruss
Caro

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 17 Feb 2008, 09:36

@ Caro: was Du meint ist was anderes! Da geht es um die Zuzahlungen zu Medikamenten , KH-Aufenthalten, Praxisgebuehren etc. Hier geht es um die Steuererklaerung - und da ist die Belastungsgrenze eben bei 3%!

Lindsey

Ausergewoehnliche Belastungen: Gesundheitskosten

Beitrag von Lindsey » 29 Feb 2008, 07:13

Zur Info, hab ich mal rausgesucht, kein Anspruch auf Vollstaendigkeit !!!
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Aussergewoehnliche Belastungen

Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als aussergewoehnliche Belastung zu beruecksichtigen, wenn sie aussergewoehnlich sind, zwangslaeufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit wesentlich beeintraechtigen. Letzteres ist dann der Fall, wenn der individuelle Selbstbehalt ueberschritten wird. Bei bestimmten aussergewoehnlichen Belastungen (insbesondere bei Behinderungen) ist kein Selbstbehalt zu beruecksichtigen. Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1%, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, sowie fuer jedes Kind, fuer das dem Antragsteller fuer mehr als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung errechnet. Den Antrag koennen Sie im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung stellen. Bitte bewahren Sie Ihre Belege sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen Ihres Finanzamtes vorzulegen sind!

Aussergewoehnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Bei welchen aussergewoehnlichen Belastungen wird kein Selbstbehalt abgezogen?

Auswaertige Berufsausbildung von Kindern
Katastrophenschaeden
Behinderungen ab 25%
Unterhaltsleistungen an auswaertige Kinder

Aussergewoehnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Was sind die gaengigsten Beispiele fuer aussergewoehnliche Belastungen mit Selbstbehalt?

Krankheitskosten: Unter Krankheitskosten fallen z. B. Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten fuer Medikamente (bei Vorliegen einer aerztlichen Verschreibung jedenfalls abzugsfaehig, dies gilt z.B. auch fuer homoeopathische Praeparate), Rezeptgebuehren, Behandlungsbeitraege (einschliesslich Akupunktur und Psychotherapie)
Krankenscheingebuehren
Aufwendungen fuer Heilbehelfe (Gehbehelfe, Hoergeraete usw.)
Kosten fuer den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung (z.B. Zahnprothese, Krone, Bruecke)
Kosten fuer Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen)
Entbindungskosten
Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital: Allfaellige Kostenersaetze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung oder von anderer Seite sind abzuziehen. Krankheitskosten koennen auch im Zusammenhang mit einer Behinderung (mindestens 25%) anfallen und als Kosten der Heilbehandlung ohne Beruecksichtigung des Selbstbehaltes geltend gemacht werden
Krankheitskosten (Diaetkosten), fuer die es eine eigene Pauschale gibt: Unter Krankheitskosten fallen auch Kosten einer speziellen Diaetverpflegung auf Grund einer Krankheit. Sie koennen in Form der tatsaechlich anfallenden Kosten anhand von Belegen oder ueber Pauschalbetraege fuer Krankendiaetverpflegung ermittelt werden
[red]Kurkosten: Kurkosten sind nur dann aussergewoehnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gruenden erforderlich ist. Dazu gehoeren: Aufenthaltskosten, Kosten fuer Kurmittel und medizinische Betreuung, Fahrtkosten zum und vom Kurort, bei pflegebeduerftigen Personen und Kindern auch die Aufwendungen fuer eine Begleitperson. Kostenersaetze (wie bei Krankheitskosten) und eine Haushaltsersparnis (Lebenshaltungskosten, die zu Hause anfallen) in der Hoehe von 156,90 Euro monatlich (= 5,2 Euro taeglich) sind abzuziehen. Kurkosten wegen einer mindestens 25%igen Behinderung gelten als Heilbehandlung und sind ohne Selbstbehalt zu beruecksichtigen [/red] Kosten fuer ein Alters- oder Pflegeheim: Die Kosten fuer die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nur dann eine aussergewoehnliche Belastung, wenn sie auf Grund von Krankheit, Pflege- oder besonderer Betreuungsbeduerftigkeit entstehen. Dies gilt auch fuer die Pflegestation in einem selbstgewaehlten privaten Alters- oder Pflegeheim. Bei Bezug eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) ist jedenfalls von einer Pflegebeduerftigkeit auszugehen. Reicht das Einkommen der pflegebeduerftigen Person inkl. Pflegegeld fuer die Kostentragung nicht aus, koennen die unterhaltsverpflichteten Personen (z.B. EhepartnerIn, Kinder) ihre Aufwendungen als aussergewoehnliche Belastung geltend machen. Eine Kuerzung um Kostenersaetze hat zu erfolgen, es ist aber keine Haushaltsersparnis abzuziehen
Begraebniskosten
Kosten fuer Kinderbetreuung

sunshine

Beitrag von sunshine » 14 Mär 2008, 13:43

Danke fuer die Info. Mussich gleich meinem Mann Bescheid geben, dass er das nicht bei der Steuererklaerung vergisst.

Waere so natuerlich nicht darauf gekommen.

Schnuppel

super

Beitrag von Schnuppel » 11 Apr 2008, 21:19

Das ist ja super zu wissen, danke fuer den Tipp! Fahre das erste Mal zur Mu-Ki-Kur und bin dankbar fuer jede Info!

Jula

DANKE

Beitrag von Jula » 11 Apr 2008, 21:31

Danke fuer die Erinnerung, aber jetzt weiss ich wieder was ich schon seit Wochen vor mir her schiebe........ :upsala:

HEXI

Beitrag von HEXI » 24 Apr 2008, 08:13

Vielen Dank fuer die guten Tipps.
Das mit den Fahrtkosten haette ich glatt vergessen!!!

HEXI

Lindsey

Lohnsteuererklärung 2008

Beitrag von Lindsey » 09 Feb 2009, 18:22

Hallo,
nur zur Erinnerung!!!!!

Lg Lindsey

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 09 Feb 2009, 19:13

Ja - habe ich gerade gemacht ! und trotz Kurkosten und zwei dicken Rechnungen vom KFo und diversen Zuzahlungen, meinen teuren Medis die ich komplett selber zahlen muss.. und Fahrtkosten ( insg eine Belastung von sage und schreibe dicke über 1.500 Euronen bringt mir das nicht mal 100 Euronen Steuerentlastung !!!!

Ich habe das Programm mit Gesundheitskosten und ohne druchlaufen lassen.....

Lohnt sich also nicht wirklich den ganzen Sch... zu sammeln und anzugeben....

Nebenbei bemerkt: Erstattungen z.b von der KK die zuviel gezahlten Eigenleistungen oder von privaten Zusatzversicherungen muss man angeben - und abziehen von der belastung.....

was meint ihr was dabei rauskommt wenn man nur die Kurzuzahlungen von 220 Euro hat??

Nene Lindsey das lohnt sich nur wenn außergewöhnlich viele Krankheitskosten ( z.b Zähne ; KFO etc und teure privat behandlungen, die man nicht ersetzt bekommt ) anfallen....

Lindsey

hi

Beitrag von Lindsey » 12 Feb 2009, 16:03

Hi,
Letitia, tut mir leid für Dich!
Wie gesagt, als Beamtin geht das ohne
Probleme, da ja Deine genannten
Kreterien sich bei uns erfüllen bin
ich guten Mutes, letztes Mal
gings auch!
Was hast Du für eine Steuerprogramm?

lg Lindsey

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