Hallo!
Schaut mal was ich in einem anderen Forum gefunden habe:
hier koennt ihr nachlesen....
Wichtig : Kuerzungen rechtswidrig - Antragsverfahren f. Hartz4-Empfaenger
Vielen dank
fuer die Info ,soweit ich das begriffen habe ,heisst es seit gestern darf niemanden mehr etwas abgezogen werden oder?
LG Dany
LG Dany
Nee, heisst es nicht...Du musst einfach mal genau lesen.
[navy]"Alle seit dem 01.01.2005 bis 31.12.2007 Betroffenen sollten unverzueglich einen Ueberpruefungsantrag nach § 44 SGB X stellen und die Nachzahlung des ihnen rechtswidrig gekuerzten ALG II fordern.
Einen Beispielantrag finden sie weiter unten....."[/navy]
Das heisst es betriff nur diejenigen denen in dem oben genannten Zeitraum Geld abgezogen wurde....
Denn im Moment gilt ja die Bagatellgrenze---Da ist es wieder was anderes..
LG laetitia
[navy]"Alle seit dem 01.01.2005 bis 31.12.2007 Betroffenen sollten unverzueglich einen Ueberpruefungsantrag nach § 44 SGB X stellen und die Nachzahlung des ihnen rechtswidrig gekuerzten ALG II fordern.
Einen Beispielantrag finden sie weiter unten....."[/navy]
Das heisst es betriff nur diejenigen denen in dem oben genannten Zeitraum Geld abgezogen wurde....
Denn im Moment gilt ja die Bagatellgrenze---Da ist es wieder was anderes..
LG laetitia