Wichtig : Kuerzungen rechtswidrig - Antragsverfahren f. Hartz4-Empfaenger

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Laetitia

Wichtig : Kuerzungen rechtswidrig

Beitrag von Laetitia » 20 Jun 2008, 19:01

Hallo!

Schaut mal was ich in einem anderen Forum gefunden habe:


hier koennt ihr nachlesen....

Stengeldany

Vielen dank

Beitrag von Stengeldany » 20 Jun 2008, 19:24

fuer die Info ,soweit ich das begriffen habe ,heisst es seit gestern darf niemanden mehr etwas abgezogen werden oder? :o

LG Dany

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 21 Jun 2008, 06:38

Nee, heisst es nicht...Du musst einfach mal genau lesen.

[navy]"Alle seit dem 01.01.2005 bis 31.12.2007 Betroffenen sollten unverzueglich einen Ueberpruefungsantrag nach § 44 SGB X stellen und die Nachzahlung des ihnen rechtswidrig gekuerzten ALG II fordern.
Einen Beispielantrag finden sie weiter unten....."[/navy]

Das heisst es betriff nur diejenigen denen in dem oben genannten Zeitraum Geld abgezogen wurde....

Denn im Moment gilt ja die Bagatellgrenze---Da ist es wieder was anderes..

LG laetitia

Stengeldany

Entschuldigung

Beitrag von Stengeldany » 21 Jun 2008, 11:30

das ich auf dem Kabel stand ,man ey. :augenauf:

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esterhasi
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Registriert: 02 Aug 2005, 08:34

Beitrag von esterhasi » 21 Jun 2008, 12:34

Super - ich werde das mal in "Wichtiges, was nicht verloren gehen darf" verschieben und festtackern.
Ciao esterhasi
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