Wichtig : Kuerzungen rechtswidrig
Verfasst: 20 Jun 2008, 19:01
von Laetitia
Hallo!
Schaut mal was ich in einem anderen Forum gefunden habe:
hier koennt ihr nachlesen....
Vielen dank
Verfasst: 20 Jun 2008, 19:24
von Stengeldany
fuer die Info ,soweit ich das begriffen habe ,heisst es seit gestern darf niemanden mehr etwas abgezogen werden oder?
LG Dany
Verfasst: 21 Jun 2008, 06:38
von Laetitia
Nee, heisst es nicht...Du musst einfach mal genau lesen.
[navy]"Alle seit dem 01.01.2005 bis 31.12.2007 Betroffenen sollten unverzueglich einen Ueberpruefungsantrag nach § 44 SGB X stellen und die Nachzahlung des ihnen rechtswidrig gekuerzten ALG II fordern.
Einen Beispielantrag finden sie weiter unten....."[/navy]
Das heisst es betriff nur diejenigen denen in dem oben genannten Zeitraum Geld abgezogen wurde....
Denn im Moment gilt ja die Bagatellgrenze---Da ist es wieder was anderes..
LG laetitia
Entschuldigung
Verfasst: 21 Jun 2008, 11:30
von Stengeldany
das ich auf dem Kabel stand ,man ey. :augenauf:
Verfasst: 21 Jun 2008, 12:34
von esterhasi
Super - ich werde das mal in "Wichtiges, was nicht verloren gehen darf" verschieben und festtackern.