Zuzahlung

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Hexentrio

Zuzahlungsgrenzen

Beitrag von Hexentrio » 27 Aug 2006, 23:54

Alle vom Versicherten zu leistenden Zuzahlungen duerfen 2% des Bruttoeinkommens nicht uebersteigen.

Fuer chronisch erkrankte Menschen ist eine Belastungsobergrenze von 1% des Bruttoeinkommens vorgesehen.

Diese Regelungen gelten auch fuer die Bezieher von Sozialhilfe, hier gilt
der Regelsatz des Haushaltsvorstandes als Berechnungsgrundlage
fuer die Belastungsobergrenze.
[Wichtig: Aufwendungen fuer nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel oder fuer nicht verordnete und nicht genehmigte Fahrtkosten
sind keine Zuzahlungen!]

Eine schwerwiegende chronische Krankheit liegt vor, wenn sie wenigstens ein Jahr lang einmal pro Quartal behandelt wurde, also eine
Dauerbehandlung erforderlich ist und eines der folgenden Merkmale erfuellt ist:
• es liegt eine Pflegebeduerftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor
• es liegt eine Minderung der Erwerbsfaehigkeit von mindestens 60% vor oder ein Grad der Behinderung von 60 vor
• es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach aerztlicher Einschaetzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte
Beeintraechtigung der Lebensqualitaet zu erwarten ist.

Ist ein Mitglied eines Haushaltes chronisch krank, so gilt die Belastungsobergrenze von 1% fuer den gesamten Haushalt.

Wie wird das Familieneinkommen berechnet?

Bei der Ermittlung des Familieneinkommens sind die Einnahmen des Versicherten sowie des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehe- bzw. Lebenspartners und der familienversicherten Kinder mit einzubeziehen.

Bei der Berechnung des Erreichens der Belastungsgrenze sind die Zuzahlungen von Ehepartnern und Kindern aber ebenfalls einzubeziehen.

Von den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt koennen 2006 die Kinderfreibetraege in Hoehe von 3.648 Euro pro Kind und der Freibetrag fuer den Ehepartner in Hoehe von 4.410 Euro abgezogen werden.
Bei einer Familie mit einem Kind liegt der Freibetrag dementsprechend bei 8.058 Euro.

Alleinerziehende koennen den Freibetrag von 4.410 Euro fuer das erste Kind geltend machen.

Super Seite zu dem Thema:

Zuzahlungen

oder direkt bei Ulla Schmidt:

Gesundheitsreform

Yvi

Beitrag von Yvi » 23 Jan 2009, 11:39

Für Harz IV Empfänger ist es sinnvoll den Betrag bis zur Belastungsgrenze bei der Krankenkasse zu bezahlen und sich damit die Befreiungsausweise aushändigen zu lassen. Dann muss man nicht nur beim Arzt keine 10 € mehr bezahlen, sondern braucht auch im Kurhaus die Tagespauschale nicht zu entrichten. Dann muss man nich so viel vorstrecken ( die Belastungsgrenze liegt zur Zeit bei 84,24 €).

Analir

Beitrag von Analir » 07 Feb 2009, 14:30

Ich hoffe ich darfs hier im Thread fragen, ich werd aus dem Inet nicht schlau(er)...

Was zählt zum Bruttoeinkommen?

Wir haben einmal Gehalt (Mann), 3x Kindergeld und 3x Kinderzuschlag, Wohngeld. Was davon muss ich zum Bruttoeinkommen zählen?

Dankeschön!


PS: Hab übrigens meine KK via Hotline angerufen und Leute, die junge Frau konnte mir das nicht sagen, ich solle Montag nochmal in meinem Servicecenter anrufen. :-|

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 07 Feb 2009, 14:56

Steht alles auf den Bögen , auf denen man das Einkommen angeben muss... Kindergeld zählt nicht dazu ! Kindesunterhalt schon...

Analir

Beitrag von Analir » 07 Feb 2009, 18:23

Ich wollte das ohne Bogen wissen, also vorab, ob sich der Antrag überhaupt lohnt. Unterhalt kriegen wir nicht, sind ja verheiratet. Aber statt ALG2 kriegen wir den Kinderzuschlag & Wohngeld. Weiß jemand ob das als Einkommen zählt?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 07 Feb 2009, 18:29

Naja hätte ja sein können, daß Kinder da sind die nicht von Euch beiden sind , und die eben Unterhalt von ihren Elternteilen beziehen. Das würde zum Einkommen zählen. Wohngeld und Kinderzuschlag zählt nicht dazu,,,,

Analir

Beitrag von Analir » 07 Feb 2009, 18:43

Hmm, wirklich? Das wäre ja gut. Vielen Dank!

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