Befreiung von der Zuzahlung

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WildeKerleMama

Beitrag von WildeKerleMama » 01 Jun 2012, 14:24

Gut zu wissen ... dann werde ich die Befreiung auch demnächst beantragen!!

maxtonni

Beitrag von maxtonni » 02 Jun 2012, 06:30

Hallo zusammen,

auf der AOK Internetseite kann man sich seine persönliche Zuzahlungsgrenze errechnen.
Liebe Grüße

keny

Beitrag von keny » 05 Jun 2012, 12:23

Danke...auch das war wieder sehr hilfreich!

maxtonni

Beitrag von maxtonni » 05 Jun 2012, 17:47

Gern geschehen

Liebe Grüße
Tanja

SchlotterLotte

Beitrag von SchlotterLotte » 08 Aug 2012, 19:25

Hallo ihr Lieben,

ich habe anlässlich der Kur auch einen Antrag herordern lassen :)

Ich wollte nur nochmal sicher gehen - es heisst das Einkommen aller im Haushaltlebenden Personen und dann , dass, wenn man nicht verheiratet ist das Einkommen des Partners nicht mitzählt.
Auch wenn wir trotzdem zusammen sind, gemeinsam das Kind haben und den Haushalt teilen? (Er ist Selbstständig- jedoch nicht krankenversichert. ) Wir sind aber wie gesagt NICHT verheiratet.

Er zählt also nicht mit rein, richtig?

stinediekmann

Antrag zur Befreiung

Beitrag von stinediekmann » 27 Sep 2012, 13:58

mein Antrag zur Befreiung wurde bewillig jäh!

brauche die 220euro nicht bezahlen nehme das geld als taschengeld
super !!!!

Leuchtfisch

Super

Beitrag von Leuchtfisch » 28 Sep 2012, 21:11

Super Taschengeld


Ist es denn nicht so das auch zusammen lebende -nicht verheiratete-als Eheähnliche Gemeinschafft gelden?

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Mahols
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Registriert: 20 Jan 2008, 21:58

Beitrag von Mahols » 29 Sep 2012, 08:22

Es wird wirklich darauf geschaut, ob man verheiratet ist. Nicht verheiratete Lebenspartner werden getrennt beurteilt!

LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen

KaClAnRa

Beitrag von KaClAnRa » 30 Sep 2012, 00:19

hallo ihr lieben. ich habe mal ne kleine Frage bezüglich der Zuzahlkungsbefreiung.


fahre zwar erst nächstes Jahr in die Kur aber weiss jetzt nicht . habe vorhin versucht mal das auszurechnen mit dem Zuzahlungsrechner.

so wo kommt der Unterhalsvorschuss hin zu meinen kindern oder zu mir? also haben die Kinder nur das kindergeld als einkommen oder auch den Unterhalsvorschuss?

und wie ist das gemeint mit.


"Hinweis:

Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen liegen unterhalb des Mindesteinkommens nach dem Sozialhilferecht. Sie müssen jedoch Zuzahlungen in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe leisten."

muss ich da dann irgendwas anderes eingeben das das berechnet werden kann oder wie ist das gemeint ?


danke für eure Antworten :)

MelSch220382

Beitrag von MelSch220382 » 31 Okt 2012, 07:52

Meine Befreiung ist auch durch - und ich freue mich riesig :-)

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