Befreiung von der Zuzahlung
Befreiung von der Zuzahlung
Da die Frage nach der Zuzahlungsbefreiung hier ja immer mal wieder auftaucht, habe ich in diesem Thread mal die wichtigsten Infos zu dem Thema zusammengefasst.
Eine Befreiung von der Zuzahlung muss bei der Krankenkasse beantragt werden!
Grundsätzlich gilt:
Man muss nicht unbegrenzt Zuzahlungen leisten. Es gibt eine individuelle Belastungsgrenze pro Kalenderjahr und wenn man mit seinen Zuzahlungen über dieser Belastungsgrenze liegt, bekommt man den zu viel gezahlten Betrag erstattet.
Wie berechnet sich nun diese Belastungsgrenze?
Zunächst wird das Bruttojahreseinkommen der gesamten Familie berechnet. Dazu zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt wie Gehalt, Renten, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und noch einiges mehr... Was genau angerechnet wird und was nicht, könnt Ihr HIER nachlesen (runterscrollen, dann kommt eine Tabelle).
Wichtig: zum Familieneinkommen zählen die eigenen Einnahmen und die der im Haushalt lebenden Angehörigen (Ehemann, Kinder) Sofern Ihr mit Eurem Partner nicht verheiratet seid, wird sein Einkommen nicht angerechnet!
Von diesen Jahres-Bruttoeinnahmen werden dann noch Freibeträge für die Angehörigen abgezogen.
Für das Jahr 2011 sind das für den Ehepartner 4599,00 Euro und für jedes weitere im Haushalt lebende Kind der steuerrechtlich geltende Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008 Euro.
(Bei Alleinerziehenden gelten zur Zeit teilweise Sonderregelungen, bitte bei der KK erfragen!)
Von diese Endsumme beträgt die Belastungsgrenze 2%! Die Belastungsgrenze gilt dann natürlich auch für die ganze Familie.
Bei chronisch Kranken wird die Belastungsgrenze auf 1% reduziert. Die chronische Erkrankung muss allerdings schon mindestens 1 Jahr vorliegen und vom Arzt bestätigt werden.
Bestimmte Personengruppen haben eine verminderte Belastungsgrenze:
Bezieher von ALG II (Hartz 4)
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfe- und Bundesversorgungsgesetz
Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Heimbewohner, deren Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge getragen wird
Bei diesen Personengruppen beträgt die Belastungsgrenze 86,16 Euro (2%) oder 43,08 Euro (1%) für das Jahr 2011.
Welche Zuzahlungen können angerechnet werden?
Berücksichtigt werden alle gesetzlichen Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung, Heilmittelzuzahlung, Zuzahlung zur Mutter-Kind-Kur etc.) Die Originalquittungen muss man sammeln und mit dem Antrag der Krankenkasse einreichen. Bei Medikamentenzuzahlung reicht in der Regel auch ein Sammelausdruck der Apotheke.
Sollte die Belastungsgrenze schon im Laufe des Kalenderjahres erreicht werden, kann der Antrag zu dem Zeitpunkt gestellt werden. Dann ist auch eine Befreiung bis zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Einige Krankenkassen bieten Ihren Versicherten an, am Anfang des Jahres die Belastungsgrenze dort einzuzahlen und dann gleich eine Befreiungskarte zu erhalten. Bitte bei Bedarf bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen!
Dies nur einfach in Kürze, um einen Überblick zu bekommen. Es gibt natürlich auch „Sonderfälle“ - auch hier gilt: direkt den Sachbearbeiter fragen...
Und die Internetseiten der Krankenkassen sind da auch oft hilfreich!
zum Beispiel:
Techniker Krankenkasse
Barmer-GEK
DAK
AOK (Niedersachsen)
IKK gesund plus
Liebe Grüße
Mareike
Eine Befreiung von der Zuzahlung muss bei der Krankenkasse beantragt werden!
Grundsätzlich gilt:
Man muss nicht unbegrenzt Zuzahlungen leisten. Es gibt eine individuelle Belastungsgrenze pro Kalenderjahr und wenn man mit seinen Zuzahlungen über dieser Belastungsgrenze liegt, bekommt man den zu viel gezahlten Betrag erstattet.
Wie berechnet sich nun diese Belastungsgrenze?
Zunächst wird das Bruttojahreseinkommen der gesamten Familie berechnet. Dazu zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt wie Gehalt, Renten, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und noch einiges mehr... Was genau angerechnet wird und was nicht, könnt Ihr HIER nachlesen (runterscrollen, dann kommt eine Tabelle).
Wichtig: zum Familieneinkommen zählen die eigenen Einnahmen und die der im Haushalt lebenden Angehörigen (Ehemann, Kinder) Sofern Ihr mit Eurem Partner nicht verheiratet seid, wird sein Einkommen nicht angerechnet!
Von diesen Jahres-Bruttoeinnahmen werden dann noch Freibeträge für die Angehörigen abgezogen.
Für das Jahr 2011 sind das für den Ehepartner 4599,00 Euro und für jedes weitere im Haushalt lebende Kind der steuerrechtlich geltende Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008 Euro.
(Bei Alleinerziehenden gelten zur Zeit teilweise Sonderregelungen, bitte bei der KK erfragen!)
Von diese Endsumme beträgt die Belastungsgrenze 2%! Die Belastungsgrenze gilt dann natürlich auch für die ganze Familie.
Bei chronisch Kranken wird die Belastungsgrenze auf 1% reduziert. Die chronische Erkrankung muss allerdings schon mindestens 1 Jahr vorliegen und vom Arzt bestätigt werden.
Bestimmte Personengruppen haben eine verminderte Belastungsgrenze:
Bezieher von ALG II (Hartz 4)
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfe- und Bundesversorgungsgesetz
Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Heimbewohner, deren Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge getragen wird
Bei diesen Personengruppen beträgt die Belastungsgrenze 86,16 Euro (2%) oder 43,08 Euro (1%) für das Jahr 2011.
Welche Zuzahlungen können angerechnet werden?
Berücksichtigt werden alle gesetzlichen Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung, Heilmittelzuzahlung, Zuzahlung zur Mutter-Kind-Kur etc.) Die Originalquittungen muss man sammeln und mit dem Antrag der Krankenkasse einreichen. Bei Medikamentenzuzahlung reicht in der Regel auch ein Sammelausdruck der Apotheke.
Sollte die Belastungsgrenze schon im Laufe des Kalenderjahres erreicht werden, kann der Antrag zu dem Zeitpunkt gestellt werden. Dann ist auch eine Befreiung bis zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Einige Krankenkassen bieten Ihren Versicherten an, am Anfang des Jahres die Belastungsgrenze dort einzuzahlen und dann gleich eine Befreiungskarte zu erhalten. Bitte bei Bedarf bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen!
Dies nur einfach in Kürze, um einen Überblick zu bekommen. Es gibt natürlich auch „Sonderfälle“ - auch hier gilt: direkt den Sachbearbeiter fragen...
Und die Internetseiten der Krankenkassen sind da auch oft hilfreich!
zum Beispiel:
Techniker Krankenkasse
Barmer-GEK
DAK
AOK (Niedersachsen)
IKK gesund plus
Liebe Grüße
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Danke für all die wertvollen Tipps!
bin echt froh, diese Seite gefunden zu haben :applaus2:
Ich möchte mal was kurzes zur Info geben :
Wenn ihr UNTERHALT bekommt, dann zählt nur der Trennungs oder nacheheliche unterhalt , NICHT der Kindesunterhalt!!
dieser zähl nicht zu eurem Einkommen!!!!!!!!!!
Das ist mir auch mal mitgeteilt wurden durch einen blöden Zufall....so Zahle ich schon seit einem Jahr viel zu viel Beitrag...gggggrrrrrr
Wenn ihr UNTERHALT bekommt, dann zählt nur der Trennungs oder nacheheliche unterhalt , NICHT der Kindesunterhalt!!
dieser zähl nicht zu eurem Einkommen!!!!!!!!!!
Das ist mir auch mal mitgeteilt wurden durch einen blöden Zufall....so Zahle ich schon seit einem Jahr viel zu viel Beitrag...gggggrrrrrr
gut zu wissen
bei mir hieß es bei der Kurberatung nur:
sie arbeiten als alleinerziehende ja 65 % und dann werden Sie zuzahlen müssen: mein Mann bezahlt aber noch keinen Unterhalt für mich!!!
sie arbeiten als alleinerziehende ja 65 % und dann werden Sie zuzahlen müssen: mein Mann bezahlt aber noch keinen Unterhalt für mich!!!
RE:
Hm, Laut der Aufstellung im Link oben (und die ist für die KK verbindlich) gehört der Kindesunterhalt auch zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt...Original geschrieben von Nicki+Tolu
Ich möchte mal was kurzes zur Info geben :
Wenn ihr UNTERHALT bekommt, dann zählt nur der Trennungs oder nacheheliche unterhalt , NICHT der Kindesunterhalt!!
dieser zähl nicht zu eurem Einkommen!!!!!!!!!!
Das ist mir auch mal mitgeteilt wurden durch einen blöden Zufall....so Zahle ich schon seit einem Jahr viel zu viel Beitrag...gggggrrrrrr
"Unterhalt, den Kinder von Dritten (z. B. von einem nicht regelmäßig
mit ihnen zusammenlebenden Elternteil, vom Sozialamt, vom Jugendamt) erhalten 11 z. B. UVG -> ja "
LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen