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Verfasst: 01 Jun 2012, 14:24
von WildeKerleMama
Gut zu wissen ... dann werde ich die Befreiung auch demnächst beantragen!!

Verfasst: 02 Jun 2012, 06:30
von maxtonni
Hallo zusammen,

auf der AOK Internetseite kann man sich seine persönliche Zuzahlungsgrenze errechnen.
Liebe Grüße

Verfasst: 05 Jun 2012, 12:23
von keny
Danke...auch das war wieder sehr hilfreich!

Verfasst: 05 Jun 2012, 17:47
von maxtonni
Gern geschehen

Liebe Grüße
Tanja

Verfasst: 08 Aug 2012, 19:25
von SchlotterLotte
Hallo ihr Lieben,

ich habe anlässlich der Kur auch einen Antrag herordern lassen :)

Ich wollte nur nochmal sicher gehen - es heisst das Einkommen aller im Haushaltlebenden Personen und dann , dass, wenn man nicht verheiratet ist das Einkommen des Partners nicht mitzählt.
Auch wenn wir trotzdem zusammen sind, gemeinsam das Kind haben und den Haushalt teilen? (Er ist Selbstständig- jedoch nicht krankenversichert. ) Wir sind aber wie gesagt NICHT verheiratet.

Er zählt also nicht mit rein, richtig?

Antrag zur Befreiung

Verfasst: 27 Sep 2012, 13:58
von stinediekmann
mein Antrag zur Befreiung wurde bewillig jäh!

brauche die 220euro nicht bezahlen nehme das geld als taschengeld
super !!!!

Super

Verfasst: 28 Sep 2012, 21:11
von Leuchtfisch
Super Taschengeld


Ist es denn nicht so das auch zusammen lebende -nicht verheiratete-als Eheähnliche Gemeinschafft gelden?

Verfasst: 29 Sep 2012, 08:22
von Mahols
Es wird wirklich darauf geschaut, ob man verheiratet ist. Nicht verheiratete Lebenspartner werden getrennt beurteilt!

LG
Mareike

Verfasst: 30 Sep 2012, 00:19
von KaClAnRa
hallo ihr lieben. ich habe mal ne kleine Frage bezüglich der Zuzahlkungsbefreiung.


fahre zwar erst nächstes Jahr in die Kur aber weiss jetzt nicht . habe vorhin versucht mal das auszurechnen mit dem Zuzahlungsrechner.

so wo kommt der Unterhalsvorschuss hin zu meinen kindern oder zu mir? also haben die Kinder nur das kindergeld als einkommen oder auch den Unterhalsvorschuss?

und wie ist das gemeint mit.


"Hinweis:

Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen liegen unterhalb des Mindesteinkommens nach dem Sozialhilferecht. Sie müssen jedoch Zuzahlungen in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe leisten."

muss ich da dann irgendwas anderes eingeben das das berechnet werden kann oder wie ist das gemeint ?


danke für eure Antworten :)

Verfasst: 31 Okt 2012, 07:52
von MelSch220382
Meine Befreiung ist auch durch - und ich freue mich riesig :-)