Kein Jahresurlaub nehmen für die Kur
Kein Jahresurlaub nehmen für die Kur
Hallo! Da ich hier im Forum von einer Mama gelesen habe, ihr Chef hat nahegelegt, sie solle Urlaub nehmen, möchte ich dies zum Anlass nehmen, den Gesetzestext nach Bundesurlaubsgesetz hier einzuplfegen:
[red]§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[/red]
Liebe Grüsse an alle, Chribo
[red]§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[/red]
Liebe Grüsse an alle, Chribo
RE:
Guckst du richtig, dann kannst du sehen - iss schon fest und in der richtigen Rubrik :patsch: :aetschi:Original geschrieben von amanda04
Vielleicht kan das einer der Admin`s das hier festtackern .
Ciao esterhasi
Mutterkind-Kuren Zingst 02+05, Miramar 09
Jasmin 86 Marius 88 Marcel 99
Enkelin Milena Taya 2013
Enkelin Juna Marie 2016
Mutterkind-Kuren Zingst 02+05, Miramar 09
Jasmin 86 Marius 88 Marcel 99
Enkelin Milena Taya 2013
Enkelin Juna Marie 2016
Ja schön mal den § zu Wissen
denn meine Freundin hat letztes Jahr ihren Urlaub genommen, ich sollte sie mal informieren und vlt. kan man das rückgängig machen...
DANKE
DANKE