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Kein Jahresurlaub nehmen für die Kur

Verfasst: 13 Apr 2011, 07:50
von Chribo
Hallo! Da ich hier im Forum von einer Mama gelesen habe, ihr Chef hat nahegelegt, sie solle Urlaub nehmen, möchte ich dies zum Anlass nehmen, den Gesetzestext nach Bundesurlaubsgesetz hier einzuplfegen:

[red]§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[/red]

:D
Liebe Grüsse an alle, Chribo

Verfasst: 13 Apr 2011, 08:23
von amanda04
Vielleicht kan das einer der Admin`s das hier festtackern .

RE:

Verfasst: 13 Apr 2011, 08:25
von esterhasi
Original geschrieben von amanda04

Vielleicht kan das einer der Admin`s das hier festtackern .
Guckst du richtig, dann kannst du sehen - iss schon fest und in der richtigen Rubrik :patsch: :aetschi: :D

Verfasst: 13 Apr 2011, 08:29
von amanda04
Oh Sorry Danke .
Wer Lesen kan ist klar im vorrteil.

Verfasst: 15 Mai 2011, 20:51
von claudoho
Das ist gut zu wissen, da mir auch der Jahresurlaub nahegelegt wurde..

Verfasst: 20 Jun 2011, 09:09
von bianca1977
das ist gut,hatte echt mal gedacht ich müsse urlaub nehmen

Verfasst: 04 Mär 2012, 10:41
von schokolade123
gut zu wissen

Verfasst: 05 Mär 2012, 09:56
von maikeria
Das war mit das erste, was mir die Beraterin beim DRK gesagt hatte, dass die drei Wochen Kur wie eine Krankschreibung gilt.

danke

Verfasst: 06 Mär 2012, 10:58
von roxalane
... für die wichtige Info

Ja schön mal den § zu Wissen

Verfasst: 06 Mär 2012, 12:39
von wirfahrennachzingst
denn meine Freundin hat letztes Jahr ihren Urlaub genommen, ich sollte sie mal informieren und vlt. kan man das rückgängig machen...

DANKE