Kein Jahresurlaub nehmen für die Kur
Verfasst: 13 Apr 2011, 07:50
Hallo! Da ich hier im Forum von einer Mama gelesen habe, ihr Chef hat nahegelegt, sie solle Urlaub nehmen, möchte ich dies zum Anlass nehmen, den Gesetzestext nach Bundesurlaubsgesetz hier einzuplfegen:
[red]§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[/red]
Liebe Grüsse an alle, Chribo
[red]§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[/red]
Liebe Grüsse an alle, Chribo