[H4]Hallo!
Ich bin auch bei einer BKK, musste aber beide Male nicht in ein Vertragshaus, sondern konnte mir den Ort und die Zeit selbst auswaehlen.
Das Wunsch- und Wahlrecht entsprechend § 9(1) Sozialgesetzbuch ermoeglicht den Kurenden sogar die Mitbestimmung bei der Auswahl der Kurklinik! Einzige Voraussetzung, die Klinik muss fuer die entsprechende
Indikation (Krankheitsbild) zugelassen sein. Also darauf verweisen und Klinik selbst waehlen. javascript:;
"Als Patient moechte ich hiermit von meinem Wunsch- und Wahlrecht, entsprechend § 9(1) Sozialgesetzbuch IX Gebrauch machen. Ich wuensche, die vorgesehene Mutter/Vater-Kind Kur in der KLINIK "..." durchfuehren zu duerfen."
Vielleicht hilft es Dir ja...
Viele Gruesse!
Sternenregen[/H4]
An alle BKK Mitglieder (vielleicht Firmus) HIIIILFE
Die Kur ist genehmigt und ihr habt schon die passende Klinik? Die Kur ist genehmigt und ihr habt schon die passende Klinik?
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