Doch, eigentlich müssten die KK es schon, aber sie tun es nicht.giuly hat geschrieben:Die Frage wäre auch, bei welcher Krankenkasse Du bist und ob die alles genehmigen. Egal ob es das Wunsch - und Wahlrecht gibt, MÜSSEN tun die Krankenkassen gar nichts.
Denn erstens müssten die jede Klinik genehmigen die den Versorgungsvertrag nach §111a haben, und den haben alle Mutter-Kind-Kurkliniken.
Und wegen der Wirtschaftlichkeit darf auch keine Klinik mehr abgelehnt werden, machen die aber trotzdem.
Und dann noch das Wunsch,-und Wahlrecht. Es ist extra für Mutter-Kind-Kuren gestärkt worden, intressiert manche KK aber nicht.
Aber, man ist eindeutig im Recht, wenn man drauf beharrt.