Das wird immer gerne als Grund genommen, Rechtlich ist es nicht. Kann auch nicht, weil hier ein Gleichstellungsgesetz gibt. Die Beantragung ist einfacher als bei Beamte, die GKV ist dafür zuständig.kikiy hat geschrieben: ↑08 Nov 2015, 12:30Hallo zusammen!
Ich frage einfach mal hier, denn ich denke, dass in der Beihilfe-Rubrik bestimmt einige Lehrerinnen unterwegs sind und schon Erfahrungswerte haben.
Die Kurberaterin meint ich muss nicht in den Ferien fahren. Eine bekannte Kollegin meinte, ich müsse das doch tun. Ich weiß, dass der Gesetzgeber der Meinung ist, ich muss für die Kur keinen Urlaub nehmen, aber wie sieht es bei Schulferien aus? Das sind ja keine Urlaubstage, zumindest nicht alle.
Falls es wichtig ist, ich bin angestellte Lehrerin und somit nicht verbeamtet und auch nicht beihilfeberechtigt.
Es wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
LG
Kurberatung Diederichs