Post von der Krankenkasse: MDK

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Benutzeravatar
ChiVe
Beiträge: 113
Registriert: 20 Mär 2013, 09:33

Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von ChiVe » 12 Apr 2019, 13:33

Hallo,
heute kam nach 2 Wochen eine Antwort auf meinen Kurantrag. Es ist weder eine Zu- noch Absage. Der Antrag soll an den MDK weitergeleitet werden und sie melden sich, wenn ein Gutachten vorliegt.
Ich gehe dann mal davon aus, dass ich eine Absage bekommen werde. 😢
Ich ärgere mich so, dass ich die Selbstauskunft selber geschrieben, ohne mir Hilfe zu holen, wahrscheinlich wäre es dann wieder besser gelaufen....
Ich soll jetzt etwas Geduld haben... 🤔😔
LG Nicole

1999 Mutter-Kind-Kur Büsum Haus Gode Tied
2009 Mutter-Kind Kur Grömitz Klinik Ostseedeich
2014 Mutter-Kind-Kur Insel Klinik Sylt
Oktober 2019 Ostseeklinik Königshörn Glowe

Benutzeravatar
Juddel
Beiträge: 2157
Registriert: 18 Jul 2005, 19:18

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Juddel » 13 Apr 2019, 10:14

Das der Antrag dem MDK vorgelegt wird, ist ganz normal. Hat nichts mit einer Absage zu tun.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

Faultiermama
Beiträge: 17
Registriert: 25 Feb 2019, 20:02

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Faultiermama » 13 Apr 2019, 20:39

Mein Antrag ging auch zum MDK und ich hab die Selbstauskunft auch selber geschrieben...

Immer Positiv denken, mein Antrag ging auch durch ;)

Benutzeravatar
ChiVe
Beiträge: 113
Registriert: 20 Mär 2013, 09:33

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von ChiVe » 26 Apr 2019, 21:35

Ich übe mich weiterhin in Geduld, aber die ganzen Feiertage tragen sicher nicht dazu bei, dass das Warten ein schnelles Ende hat... 🙈
LG Nicole

1999 Mutter-Kind-Kur Büsum Haus Gode Tied
2009 Mutter-Kind Kur Grömitz Klinik Ostseedeich
2014 Mutter-Kind-Kur Insel Klinik Sylt
Oktober 2019 Ostseeklinik Königshörn Glowe

Diederichs
Beiträge: 15
Registriert: 25 Mai 2019, 16:32

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Diederichs » 25 Mai 2019, 17:19

ChiVe hat geschrieben:
12 Apr 2019, 13:33
Hallo,
heute kam nach 2 Wochen eine Antwort auf meinen Kurantrag. Es ist weder eine Zu- noch Absage. Der Antrag soll an den MDK weitergeleitet werden und sie melden sich, wenn ein Gutachten vorliegt.
Ich gehe dann mal davon aus, dass ich eine Absage bekommen werde. 😢
Ich ärgere mich so, dass ich die Selbstauskunft selber geschrieben, ohne mir Hilfe zu holen, wahrscheinlich wäre es dann wieder besser gelaufen....
Ich soll jetzt etwas Geduld haben... 🤔😔
[/

Wann hast du den Antrag gestellt ? Die Kasse hat eine Bearbeitungszeit von max 3 Wochen, dann muss sie dich benachrichtigen. Sollte sie das nicht gemacht haben, gilt die Kur als genehmigt, bitte nach schauen da einige Kasse sich nicht daran halten. Sollte der MDK ablehnen sofort Widerspruch machen. 3 Zeiler warum die dringend gemacht werden muss, zb Hausaltsauflösung keiner zuhause weil Vater arbeiten ist.

Kurberatung Diederichs

Thor26
Beiträge: 30
Registriert: 24 Aug 2017, 11:02

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Thor26 » 05 Jul 2019, 07:05

Wann hast du den Antrag gestellt ? Die Kasse hat eine Bearbeitungszeit von max 3 Wochen, dann muss sie dich benachrichtigen. Sollte sie das nicht gemacht haben, gilt die Kur als genehmigt, bitte nach schauen da einige Kasse sich nicht daran halten. Sollte der MDK ablehnen sofort Widerspruch machen. 3 Zeiler warum die dringend gemacht werden muss, zb Hausaltsauflösung keiner zuhause weil Vater arbeiten ist.

Kurberatung Diederichs
[/quote]

Das ist so nicht richtig, bei Anträgen nach § 24 SGB V, hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit um über den Antrag zu entscheiden, mit Einschaltung des MDK sind es 5 Wochen (nach dem Patientenrechtegesetz). Bei Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 41 SGB V gilt das PRG und somit diese Fristen nicht.

Benutzeravatar
Juddel
Beiträge: 2157
Registriert: 18 Jul 2005, 19:18

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Juddel » 05 Jul 2019, 10:47

Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 07:05
Wann hast du den Antrag gestellt ? Die Kasse hat eine Bearbeitungszeit von max 3 Wochen, dann muss sie dich benachrichtigen. Sollte sie das nicht gemacht haben, gilt die Kur als genehmigt, bitte nach schauen da einige Kasse sich nicht daran halten. Sollte der MDK ablehnen sofort Widerspruch machen. 3 Zeiler warum die dringend gemacht werden muss, zb Hausaltsauflösung keiner zuhause weil Vater arbeiten ist.

Kurberatung Diederichs
Das ist so nicht richtig, bei Anträgen nach § 24 SGB V, hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit um über den Antrag zu entscheiden, mit Einschaltung des MDK sind es 5 Wochen (nach dem Patientenrechtegesetz). Bei Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 41 SGB V gilt das PRG und somit diese Fristen nicht.
[/quote]

Die KK hat 3 Wochen ab Eingang Zeit über den Antrag zu entscheiden, muss der Antrag zum MDK sind es 5 Wochen. Diese Fristen gelten auch bei Rehas, da ergibt sich das nur anders. Denn bei Mukikuren und Mukirehas ist immer die KK der Kostenträger, deshalb fallen hier die 2 Wochen Entscheidungsfrist zum rausfinden des richtigen Kostenträgers weg und somit sind es wieder 5 Wochen.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

Thor26
Beiträge: 30
Registriert: 24 Aug 2017, 11:02

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Thor26 » 05 Jul 2019, 11:24

Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.

Benutzeravatar
Juddel
Beiträge: 2157
Registriert: 18 Jul 2005, 19:18

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Juddel » 06 Jul 2019, 10:56

Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 11:24
Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Natürlich gibt es auch bei Mukirehas Fristen. Genau wie es für Vorsorgekuren und Rehas über die KK und der RV Fristen gibt.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

Benutzeravatar
Juddel
Beiträge: 2157
Registriert: 18 Jul 2005, 19:18

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Beitrag von Juddel » 06 Jul 2019, 11:14

Juddel hat geschrieben:
06 Jul 2019, 10:56
Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 11:24
Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Natürlich gibt es auch bei Mukirehas Fristen. Genau wie es für Vorsorgekuren und Rehas über die KK und der RV Fristen gibt.
Und für die Mukireha gelten dann laut Sozialgesetzbuch die Fristen für Kostenträger für Medizinische Rehas.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

Antworten