ich will in die Berge....

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
suquita

ich will in die Berge....

Beitrag von suquita » 13 Dez 2010, 13:36

Hallo Ihr Lieben, brauche dringend mal Hilfe,

meine KK (BKK VBU) will mich nach Usedom schicken und meinte ich kann mir schließlich nicht aussuchen wo ich hin will. Ich sollte auf jeden Fall begründen warum ich NICHT an die See fahren kann, sondern in die Berge "muss" ;-) Ich mag die See nicht und Inseln auch nicht so sehr, aber Berge find ich klasse, reicht leider nicht für eine Bewilligung. Hatte mir ja schon den Alpenhof rausgesucht (der liegt zwar am Wasser sind aber Berge drumherum).

Hoffe jemand hat eine Idee. Danke Danke Danke

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ditze04
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Beitrag von ditze04 » 13 Dez 2010, 13:44


suquita

Beitrag von suquita » 13 Dez 2010, 14:25

Oh das ging ja schnell. Gilt das auch im Fall der Mukikur oder nur bei Reha?
Bin nämlich nicht sicher, ob meine KK sagt Mütterreha mit Begleitkindern, da die Kur im Anschluß an psychiatrische Tagesklink läuft. Oder ob sie trotzdem MUKIKur durchgehen lassen. Danke erstmal für den LInk. ;)

suquita

Beitrag von suquita » 13 Dez 2010, 14:40

Hab in dem Link was gefunden *freu* Ich denke, dass gilt für alle Maßnahmen. Wenn Sie mir meine WUnschklinik also nicht genehmigen wollen, dann komm ich Ihnen damit

#D #D #D

Berufen Sie sich auf Ihr gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht.

"§ 40 SGB V: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus,
um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, oder, soweit dies für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit medizinischen Leistungen ambulanter Rehabilitation erforderlich ist, in durch wohnortnahe Einrichtungen. Leistungen nach
Satz 1 sind auch in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 1
des Elften Buches zu erbringen.

(2) Reicht die Leistung nach Absatz 1 nicht aus, erbringt die Krankenkasse stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer nach § 20 Abs. 2a des Neunten Buches zertifizierten Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht. Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, mit der kein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen."

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ditze04
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Beitrag von ditze04 » 14 Dez 2010, 10:08

Schön, dass du was passendes gefunden hast :D
und jetzt musst du nur noch die Krankenkasse überzeugen.
:daumendrueck:

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 14 Dez 2010, 16:30

Mal ne blöde Frage : was soll denn ne Mütterkur mit Begleitkindern sein ?

Entweder gibts ne Mütterkur ( oder Reha ) - da bleiben die Kinder zuhause....

Oder aber es gibt ne Mutter-Kind-Kur ( Vorsorge oder Reha - geht beides ) da kommen die KInder mit ( egal ob Begleitkinder oder Behandlungsbedürftig ) ..

Eine Mütterkur mit Begleitkindern - sowas gibts nicht..

suquita

Beitrag von suquita » 15 Dez 2010, 05:00

Ist ja auch ne Mutter Kind Kur mit 1 Behandlungsbedürftigem Kind und der Wurm (1 Jahr) kann ja nicht allein zu Haus bleiben, kommt also "nur" als Begleitkind mit. :-) Geht doch!

Ne reine Mütter Kur wäre mir auch lieber, aber wo lass ich dann beide kinder?
Grußlieb :)

suquita

Beitrag von suquita » 15 Dez 2010, 05:05

@ Laetitia
den Unterschied macht die Krankenkasse wohl wegen dwer Abrechnung oder der Zahlung an die Klinik, denn wenn bei einer MU-KI-Kur nur ein Kind von zweien behandlungsbedürftig ist, sind die Arztkosten, und somit abrechenbaren Kosten, ja geringer. Das ist jedenfalls meine Erklärung dafür, warum hätte die Kinderärztin sonst so was geschrieben?

Also falls du noch was weist gerne zurückposten. Danke

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Dez 2010, 14:46

So eine Quatsch - wenn Begleitkinder ( und auch wenn nur Begleitkinder mitkommen ) ist es immer noch ne Mutter-KInd-Kur..... Und mit der Abrechnung hat das auch in der regel nix zu tun. Weil die KK bei ihren Vertragshäusern sowieso nur Pauschalpreise abrechnet für die personen die dort sind.

Warum die Kinderärtzin das geschrieben hat weiß ich auch nicht..... Vielleicht hat die einfach nicht allzu große Ahnung von Mutter-Kind-Kuren ? Ist jedenfalls meine Erklärung. Denn das ist schlichtweg Humbug.

suquita

Beitrag von suquita » 16 Dez 2010, 19:40

ah, gut zu wissen, ich hab ja da selber nicht so eine >Ahnung von und hab da meiner Kinderärztin vertraut, in der Hoffnung sie kennt sich aus. Aber zum Glück hab ich ja sauch die Website von euch gefunden :-)
die hat mir schon viel weitergeholfen.
Danke #D

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