Muss ich der Arge mitteilen, dass ich zur kur fahre?
Muss ich der Arge mitteilen, dass ich zur kur fahre?
hallo, also mich beschäftigt es gerade, ob ich der arge das überhaupt mitteilen muss und ob ich meine leistung normal weiter beziehe oder ob mir da etwas gestrichen wird?!
RE:
es wird definitiv nix gekürzt und du bist gesetzl. verpflichtet eine Ortsabwesenheit mitzuteilenOriginal geschrieben von hasi1969
ja du solltest es auf jeden fall der arge mitteilen
und ich glasube hier schon mal gelesen zu haben das sie dir sogar was kürzen, weil du ja 3 wochen versorgt bist, genau weiß ichs jetzt nciht
Huhu,
sobald Du von Der Kurklinik die Kurbescheinigung hast, muss Du Dich mit dieser BEscheinigung dort abmelden und wie schon vorher beschrieben einen Tag nach Wieder Ankunft zuhause Dich dort wieder anmelden. Evtl musst Du danna uch eine Kurbescheinigung vorzeigen ( ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich) als Beweis, das Du auch wirklich in der Kur warst.
Lg
Penelope280 x)
sobald Du von Der Kurklinik die Kurbescheinigung hast, muss Du Dich mit dieser BEscheinigung dort abmelden und wie schon vorher beschrieben einen Tag nach Wieder Ankunft zuhause Dich dort wieder anmelden. Evtl musst Du danna uch eine Kurbescheinigung vorzeigen ( ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich) als Beweis, das Du auch wirklich in der Kur warst.
Lg
Penelope280 x)