Befreiung von der Zuzahlung
Hallo ihr Lieben,
ich habe anlässlich der Kur auch einen Antrag herordern lassen
Ich wollte nur nochmal sicher gehen - es heisst das Einkommen aller im Haushaltlebenden Personen und dann , dass, wenn man nicht verheiratet ist das Einkommen des Partners nicht mitzählt.
Auch wenn wir trotzdem zusammen sind, gemeinsam das Kind haben und den Haushalt teilen? (Er ist Selbstständig- jedoch nicht krankenversichert. ) Wir sind aber wie gesagt NICHT verheiratet.
Er zählt also nicht mit rein, richtig?
ich habe anlässlich der Kur auch einen Antrag herordern lassen
Ich wollte nur nochmal sicher gehen - es heisst das Einkommen aller im Haushaltlebenden Personen und dann , dass, wenn man nicht verheiratet ist das Einkommen des Partners nicht mitzählt.
Auch wenn wir trotzdem zusammen sind, gemeinsam das Kind haben und den Haushalt teilen? (Er ist Selbstständig- jedoch nicht krankenversichert. ) Wir sind aber wie gesagt NICHT verheiratet.
Er zählt also nicht mit rein, richtig?
Antrag zur Befreiung
mein Antrag zur Befreiung wurde bewillig jäh!
brauche die 220euro nicht bezahlen nehme das geld als taschengeld
super !!!!
brauche die 220euro nicht bezahlen nehme das geld als taschengeld
super !!!!
Es wird wirklich darauf geschaut, ob man verheiratet ist. Nicht verheiratete Lebenspartner werden getrennt beurteilt!
LG
Mareike
LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
hallo ihr lieben. ich habe mal ne kleine Frage bezüglich der Zuzahlkungsbefreiung.
fahre zwar erst nächstes Jahr in die Kur aber weiss jetzt nicht . habe vorhin versucht mal das auszurechnen mit dem Zuzahlungsrechner.
so wo kommt der Unterhalsvorschuss hin zu meinen kindern oder zu mir? also haben die Kinder nur das kindergeld als einkommen oder auch den Unterhalsvorschuss?
und wie ist das gemeint mit.
"Hinweis:
Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen liegen unterhalb des Mindesteinkommens nach dem Sozialhilferecht. Sie müssen jedoch Zuzahlungen in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe leisten."
muss ich da dann irgendwas anderes eingeben das das berechnet werden kann oder wie ist das gemeint ?
danke für eure Antworten
fahre zwar erst nächstes Jahr in die Kur aber weiss jetzt nicht . habe vorhin versucht mal das auszurechnen mit dem Zuzahlungsrechner.
so wo kommt der Unterhalsvorschuss hin zu meinen kindern oder zu mir? also haben die Kinder nur das kindergeld als einkommen oder auch den Unterhalsvorschuss?
und wie ist das gemeint mit.
"Hinweis:
Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen liegen unterhalb des Mindesteinkommens nach dem Sozialhilferecht. Sie müssen jedoch Zuzahlungen in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe leisten."
muss ich da dann irgendwas anderes eingeben das das berechnet werden kann oder wie ist das gemeint ?
danke für eure Antworten