Arbeitgeber/ Verdienstausfall
Arbeitgeber/ Verdienstausfall
Huhu,
wir fahren im März/ April nach Amrum zur Kur.
Bei meinem 1. Arbeitgeber weiss ich bereits, daß ich den Verdienstausfall erstattet bekomme..ich vermute mal über die Krankenkasse, oder? ( ich arbeite dort mit einer halben Stelle auf Steuerkarte)
Mein 400 Euro Nebenjob..da bin ich unsicher...
Wer kann mir sagen, ob ich bei einem 400 Euro Job auch berechtigt bin, Verdienstausfall zu beantragen...?
Will dort erst nachfragen, wenn ich selber weiß, was mir zusteht...
Liebe Grüße, Andrea
wir fahren im März/ April nach Amrum zur Kur.
Bei meinem 1. Arbeitgeber weiss ich bereits, daß ich den Verdienstausfall erstattet bekomme..ich vermute mal über die Krankenkasse, oder? ( ich arbeite dort mit einer halben Stelle auf Steuerkarte)
Mein 400 Euro Nebenjob..da bin ich unsicher...
Wer kann mir sagen, ob ich bei einem 400 Euro Job auch berechtigt bin, Verdienstausfall zu beantragen...?
Will dort erst nachfragen, wenn ich selber weiß, was mir zusteht...
Liebe Grüße, Andrea
-
- Beiträge: 204
- Registriert: 11 Okt 2012, 18:51
Ich gehe mal davon aus, dass du einen Arbeitsvertrag hast und auch deinen Urlaubsanspruch jedes Jahr gelten machst, oder?
Wie handhabt ihr das bei Krankheit?
Rechtlich würde ich sagen, dass es dir zusteht, da es ein Arbeitsverhältnis darstellt und du die gleichen Rechte & Pflichten hast, wie bei einem "Haupt"-Arbeitsverhältnis.
Wie handhabt ihr das bei Krankheit?
Rechtlich würde ich sagen, dass es dir zusteht, da es ein Arbeitsverhältnis darstellt und du die gleichen Rechte & Pflichten hast, wie bei einem "Haupt"-Arbeitsverhältnis.
-
- Beiträge: 1607
- Registriert: 28 Jan 2008, 17:37
Von Verdienstausfall habe ich noch nichts gehört. 8-|
Normalerweise behandelt ein AG es wie im Krankheitsfall und zahlt Lohnfortzahlung. Bekommst du also in deinem 400 € Job Lohnfortzahlung, dann zahlt er während der Kur den Lohn auch weiter.
Bu bist aber nicht krankgeschrieben, denn dann wärst du nicht kurfähig.
Normalerweise behandelt ein AG es wie im Krankheitsfall und zahlt Lohnfortzahlung. Bekommst du also in deinem 400 € Job Lohnfortzahlung, dann zahlt er während der Kur den Lohn auch weiter.
Bu bist aber nicht krankgeschrieben, denn dann wärst du nicht kurfähig.
Liebe Grüße
Manu
2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)
Manu
2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)
Ja..ich habe einen Arbeitsvertrag..nur habe ich keine feste Stundenzahl..arbeite immer so, wie ich gerade kann und gebraucht werde..
Urlaubs anspruch habe ich. Da wird immer die Durchschnittliche Arbeitszeit des letzten Jahres als Berechnungsgrundlage genommen.
Krank bekomme ich nur mit gelbem Schein erstattet..hab ich allerdings noch nie in anspruch genommen...
aber dann gehe ich davon aus, daß bei einer Kur auch der Durchschnittliche normale Verdienst erstattet wird...vlt. frag ich einfach mal ganz lieb nach
Urlaubs anspruch habe ich. Da wird immer die Durchschnittliche Arbeitszeit des letzten Jahres als Berechnungsgrundlage genommen.
Krank bekomme ich nur mit gelbem Schein erstattet..hab ich allerdings noch nie in anspruch genommen...
aber dann gehe ich davon aus, daß bei einer Kur auch der Durchschnittliche normale Verdienst erstattet wird...vlt. frag ich einfach mal ganz lieb nach
-
- Beiträge: 204
- Registriert: 11 Okt 2012, 18:51
-
- Beiträge: 1607
- Registriert: 28 Jan 2008, 17:37
Hört sich doch gut an. Du musst dann die Genehmigung und Bestätigung deines Kurtermins dem AG vorlegen und dann sollte das ohne Probleme klappen.
Liebe Grüße
Manu
2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)
Manu
2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)
Wir haben eine Haushaltshilfe, die auf 400-Basis bei uns beschäftigt ist. Sie war im letzten Sommer zur Mukikur und hat von uns den Lohn weitergezahlt bekommen.
Wir haben eine Kurbescheinigung ( also eine das sie die Kur auch wirklich durchgeführt hat ) bei der Knappschaft eingereicht und 80% erstattet bekommen - genauso wie es bei Krankheit gehandhabt wird.
Wir haben eine Kurbescheinigung ( also eine das sie die Kur auch wirklich durchgeführt hat ) bei der Knappschaft eingereicht und 80% erstattet bekommen - genauso wie es bei Krankheit gehandhabt wird.
Königsblaue Grüße
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Es kommt wohl eher auf den Arbeitsvertrag an.
Das Nacharbeiten ist ja eigentlich nicht richtig 8-|
Besonders wenn dein Chef sich einen Anteil von deinem Lohn bei der Knappschaft wohlmöglich noch wieder holt.

Das Nacharbeiten ist ja eigentlich nicht richtig 8-|
Besonders wenn dein Chef sich einen Anteil von deinem Lohn bei der Knappschaft wohlmöglich noch wieder holt.
Königsblaue Grüße
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Grundsätzlich hast Du sowohl in Krankheitsfall als auch bei der Kur einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung!
Das steht im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und da steht nirgends, dass das nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt, das EFZG gilt für alle!
LG
Mareike
Das steht im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und da steht nirgends, dass das nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt, das EFZG gilt für alle!
LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen