Darf die Schule die Freistellung verweigern?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
nicnac
Beiträge: 314
Registriert: 01 Mär 2011, 20:37

Darf die Schule die Freistellung verweigern?

Beitrag von nicnac » 27 Mai 2013, 08:11

Hallo,
mich beschäftigt das ganze Wochenende über schon eine Frage.
Und zwar unterhielt ich mich mit einer erstklässlermutti aus unserer Schule, die Anfang Mai zur Kur war.
Wieder daheim, bekam sie erstmal fürchterlich Ärger mit der Schulleitung, da ihr Sohn nur einen Bruchteil der mitgegebenen Aufgaben erledigt hat.

Im Verlauf des Streitgesprächs meinte die Schulleitung dann wohl: Sie würde es sich in Zukunft eben zweimal überlegen, ob sie überhaupt noch Schüler für eine MuKiKur freistellen lassen würde.
Mein erster Impuls war: Das kann sie doch gar nicht bestimmen!
Aber stimmt das? Kann die Schule es wirklich nicht verweigern? Man kann die Kur ja theoretisch in die Ferien verlegen oder die Kinder anderweitig betreuen lassen z.B. Kurzzeitpflege über das Jugendamt. (Beides würde mir zwar überhaupt nicht schmecken, aber darum geht es nicht).

Wie sieht das aus? Weiß das jemand?

Bislang dachte ich, mein Zeitproblem hängt lediglich am Alter meines großen Sohnes (wird nach den Sommerferien 13). Aber wenn die Schule jetzt auf Terror gebürstet ist, ist das ja ein Grund mehr, dringends auf Antwort zum Widerspruch zu drängen. Die Sommerferien stehen schließlich vor der Tür :(

Liebe Grüße
Nicole

Benutzeravatar
hasi1969
Beiträge: 3277
Registriert: 13 Nov 2006, 12:25

Beitrag von hasi1969 » 27 Mai 2013, 08:35

eigentlich dürfen sie dir die Freistellung nicht verweigern, weil es ja eine gesundheitsmaßnahme ist.
allerdings habe ich jetzt auch gerade das Problem das mein sohn seine aufgaben nicht geschafft hat, er hatte aber auch sehr viel auf und nebenbei ja auch noch terapien. dort wurde uns gesagt das in der Kurklinik keine Schulpflicht besteht
Bild

Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

Benutzeravatar
Juddel
Beiträge: 2157
Registriert: 18 Jul 2005, 19:18

Beitrag von Juddel » 27 Mai 2013, 09:24

Doch auch in der Kur besteht eine Schulpflicht!!
Fährt man zur Kur hat man als Erziehungsberechtigter dafür zu sorgen, dass alle Aufgaben der Heimatschule erledigt werden!!
Auch muss die Heimatschule einem für eine Kur freistellen!! Allerdings muss man aber dafür sorgen, dass der Unterrichtsstoff nachgeholt wird!
Ich hab das damals immer so gemacht, dass die Kurschule Kontakt zur Heimatschule aufnahm.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

nicnac
Beiträge: 314
Registriert: 01 Mär 2011, 20:37

Beitrag von nicnac » 27 Mai 2013, 09:54

Danke Euch beiden schon mal,
das Schulpflicht weiter besteht, würde ich auch vermuten. Zumal es eine Maßnahme für mich ist und die Kinder lediglich meine Begleitung sind.

Allerdings meine ich auf einer Homepage gesehen zu haben, das die Klinik auf Unterricht verzichtet mit der Begründung, das auch die Kinder sich erholen sollen? Und einige weitere, in denen nur Mathe und Deutsch, manchmal auch noch Sachkunde bearbeitet wird. [denkwonder]Was macht man dann?[/denkwonder]

Aber wenn ich das richtig verstehe, ist die Äußerung wohl als unbedachte Überreaktion zu verstehen und keine ernstzunehmende "Drohung" seitens der Schulleitung?
Das beruhigt mich ein wenig, denn die Schulleitung und ich haben ab und an ein etwas gespanntes Verhältnis.
Ich bin ihr ein paarmal in die Parade gefahren (da mein Ruf sowieso ruiniert ist und einer ja schließlich mal darauf hinweisen muß, wenn etwas an der Schule so gar nicht geht :D )
Ist zwar nichts "Ernstes", aber ehrlich gesagt könnte ich mir durchaus vorstellen, das sie mich erstmal auflaufen lassen würde. Vielleicht nicht bis in die letzte Konsequenz, aber schon, um meinen Blutdruck mal ein wenig in die Höhe schießen zu lassen :haha:

Habt ihr noch weitere Erfahrungen?
Nicole

Leonie

Beitrag von Leonie » 27 Mai 2013, 11:15

Ich denke die offiziellen Regelungen sind Ländersache (wie alles, was Schule betrifft) und habe mal ein wenig gegoogelt:

http://www.dresden.de/de/03/030/015/c_12.php

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... focuspoint

Ist also nicht einheitlich. Ich habe noch nie gehört, dass eine Schule einem Begleitkind nicht freigegeben hat, bei Therapiekindern dürften wohl kaum abgelehnt werden. Die gelten dann bestimmt als "krank", wie wir berufstätigen Mütter auch.

annabell
Beiträge: 230
Registriert: 20 Feb 2008, 10:04

Beitrag von annabell » 27 Mai 2013, 12:19

Wir hatten einige Mutti's dabei deren Kinder soviele Aufgaben mitbekamen von der Heimatschule das es während der Betreuungszeit nicht zu schaffen war.Sie haben die Kids um 15:00 uhr aus der bretreuung geholt und die Aufgaben bis zum Abendbrot auf dem Zimmer aufgearbeitet.

Unsere Kinder bekamen nur Leseaufgaben und Vokabeln lernen mit da wir nur 4 Tage während der Schulzeit gefehlt haben. ;)

JoJaJoJa

Beitrag von JoJaJoJa » 27 Mai 2013, 14:07

Ich musste damals in der Schule eine Bescheinigung vorlegen, das wir in Kur fahren. Die Klassenlehrerin sagte auch zu mir, das die Schulleitung das genehmigen müsse.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, das eine Schule sich da komplett gegen stellen kann / darf. Höchstens vielleicht wenn jemand genau zu Abschlussprüfungen fahren möchte. ;)

Benutzeravatar
hasi1969
Beiträge: 3277
Registriert: 13 Nov 2006, 12:25

Beitrag von hasi1969 » 27 Mai 2013, 14:27

@Juddel

uns wurde bei der kur gesagt das es unsere Entscheidung ist ob die kinder zur schule gehen oder nicht.
allerdings waren meine patientenkinder und zählen ja als krank
Bild

Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

enna-mie
Beiträge: 184
Registriert: 22 Nov 2010, 17:44

Beitrag von enna-mie » 27 Mai 2013, 16:47

Hallo,

also meine Tochter bekam in der Kur (3.Klasse) "wissenserhaltenden Unterricht"
Hat auch einiges verpasst, musste eine Arbeit gleich nach der Kur netterweise nicht mitschreiben. Also, unsere Schule hat da wenig Stress gemacht. Eine Bescheinigung mussten wir abgeben, klar, aber sonst braucht man ja auch eine Entschuldigung.
Allerdings fand ich diesen Unterricht in der Kur nicht so toll, die hatten nur 1,5h pro Tag und ihre Arbeitsblätter hat sie dort auch nicht geschafft.
Die musste ich dann mit ihr noch bei uns auf dem Zimmer machen und somit gab es bei uns wieder Stress, den man ja eigentlich gerade in der Kur vermeiden möchte!

Sollte ich nochmal eine Kur beantragen, würde ich zusehen in den Ferien zu fahren, da auch inzwischen meine drei Kinder alle schulpflichtig sind und ich mir den Stress nicht machen möchte.

LG Enna-Mie
Liebe Grüße
enna-mie


Caritas-Westfalenhaus Niendorf 2007
Ostseeklinik Poel 2011

Benutzeravatar
giuly
Beiträge: 3897
Registriert: 02 Mär 2011, 20:46

Beitrag von giuly » 27 Mai 2013, 19:37

Meine Tochter hatte für eine Kinderreha (2.Klasse) nur ein Buch zum lesen mitbekommen, was sie bei Antolin bearbeiten sollte und sie sollte Multiplizieren lernen.
Für die 4.Klasse hat die so viel mitgehabt, dass sie immer noch auf dem Zimemr was machen mußte....
Beide Male hat sie 1,5 Wochen gefehlt und zuhause was nacharbeiten müssen. Mit ihr würde ich gaaanz schlecht während der Schule noch wegfahren können. Mein Sohn ist da anders. Und die Lehrerin auch.
Das ist an sich auch dann in den Kliniken sehr unterschiedlich...aber an sich dürfte es in einer Grundschule kaum ein Problem sein...Die Frage ist, was die Lehrein vermutet und wie die Mutter das rübergebracht hat....vielleicht hat das Kind Schwierigkeiten? Oder die Mutter sah nicht ein, es aufzuholen?

Antworten