mich beschäftigt das ganze Wochenende über schon eine Frage.
Und zwar unterhielt ich mich mit einer erstklässlermutti aus unserer Schule, die Anfang Mai zur Kur war.
Wieder daheim, bekam sie erstmal fürchterlich Ärger mit der Schulleitung, da ihr Sohn nur einen Bruchteil der mitgegebenen Aufgaben erledigt hat.
Im Verlauf des Streitgesprächs meinte die Schulleitung dann wohl: Sie würde es sich in Zukunft eben zweimal überlegen, ob sie überhaupt noch Schüler für eine MuKiKur freistellen lassen würde.
Mein erster Impuls war: Das kann sie doch gar nicht bestimmen!
Aber stimmt das? Kann die Schule es wirklich nicht verweigern? Man kann die Kur ja theoretisch in die Ferien verlegen oder die Kinder anderweitig betreuen lassen z.B. Kurzzeitpflege über das Jugendamt. (Beides würde mir zwar überhaupt nicht schmecken, aber darum geht es nicht).
Wie sieht das aus? Weiß das jemand?
Bislang dachte ich, mein Zeitproblem hängt lediglich am Alter meines großen Sohnes (wird nach den Sommerferien 13). Aber wenn die Schule jetzt auf Terror gebürstet ist, ist das ja ein Grund mehr, dringends auf Antwort zum Widerspruch zu drängen. Die Sommerferien stehen schließlich vor der Tür
Liebe Grüße
Nicole
