Wie beantrage ich eine MKK für 4 Wochen?
Aha - und was soll der Artz hier dann reinschreiben als begründung?? das Kind braucht lange Seeluft?? Bei einer Mutter-Kind-kur geht es in erster Linie um die Mutter....
Und im Gesetz steht ausdrücklich, daß die in der Regel für 3 Wochen genehmigt wird und Verlängerungsanträge immer dem MDK vorzulegen sind , der darüber entscheidet ob das erforderlich ist oder nicht....
Es gibt auch nicht auf allen Formularen zur Kurbeantragung überhautp die Möglichkeit die Kurdauer anzukreuzen, da die in der Regel ja gesetzlich festgelegt ist. Bei meinen Fromularen (GEK) gabs das z.b nicht.
Und wenn man das beantragen möchte muss wie gesagt der Grund dafür bei der Muter liegen - nicht beim Kind...
Und im Gesetz steht ausdrücklich, daß die in der Regel für 3 Wochen genehmigt wird und Verlängerungsanträge immer dem MDK vorzulegen sind , der darüber entscheidet ob das erforderlich ist oder nicht....
Es gibt auch nicht auf allen Formularen zur Kurbeantragung überhautp die Möglichkeit die Kurdauer anzukreuzen, da die in der Regel ja gesetzlich festgelegt ist. Bei meinen Fromularen (GEK) gabs das z.b nicht.
Und wenn man das beantragen möchte muss wie gesagt der Grund dafür bei der Muter liegen - nicht beim Kind...
Laetitia, ich habe auf die Frage:
M.K.K. steht denk ich dochmal für Mutter-Kind-Kur? Wenn also danach gefragt wird, antworte ich darauf, wenn ich was zu antworten weiß!
Warum die bei mir nun anstandslos 4 Wochen genehmigt haben (lag übrigends auch beim MDK und nicht nur beim Sachbearbeiter), kann ich nicht beantworten.Bei meinen Kindern (andere BKK) wurden die 4 Wochen auch anstandslos genehmigt, ich habe die Formulare vom Müttergenesungswerk verwendet, da konnte man 3 oder 4 Wochen ankreuzen.
Die AOK wollte dann nochmal nen eigenen Bogen ausgefüllt haben, haben sie auch bekommen - mit Zusatzschreiben meines Arztes, wo drauf stand, daß aus bekannten gesundheitlichen gründen eine Kur von 4 Wochen empfohlen wird.
geantwortet.Wie beantrage ich eine M.K.K. für 4 Wochen?
M.K.K. steht denk ich dochmal für Mutter-Kind-Kur? Wenn also danach gefragt wird, antworte ich darauf, wenn ich was zu antworten weiß!
Warum die bei mir nun anstandslos 4 Wochen genehmigt haben (lag übrigends auch beim MDK und nicht nur beim Sachbearbeiter), kann ich nicht beantworten.Bei meinen Kindern (andere BKK) wurden die 4 Wochen auch anstandslos genehmigt, ich habe die Formulare vom Müttergenesungswerk verwendet, da konnte man 3 oder 4 Wochen ankreuzen.
Die AOK wollte dann nochmal nen eigenen Bogen ausgefüllt haben, haben sie auch bekommen - mit Zusatzschreiben meines Arztes, wo drauf stand, daß aus bekannten gesundheitlichen gründen eine Kur von 4 Wochen empfohlen wird.
Lindsey, die haben umgestellt auf neue Formulare (ohne ankreuzen ob 3 oder 4 Wochen), ich hab die alten aber noch als pdf und kann sie dir mailen, dann kannst du sie dir ausdrucken.Wenn der Arzt dann auf denen eingetragen hat 4 Wochen und du nochmal KK-eigene Formulare einreichen sollst, weise nochmal auf den ersten Antrag hin mit den 4 Wochen (auch dein Doc soll nochmal drauf hinweisen, falls er nochmal was zusätzlich ausfüllen muß), mach die Kopien davon und häng an alles, was du zusätzlich von der kasse ausfüllen mußt, Kopien angetackert dran, so kann sich dann keiner rausreden, daß das übersehn worden ist.
Frag Dich doch lieber mal warum die ungestellt haben auf neue Fromulare???
Weil man eben nicht aussuchen kann ob drei oder vier Wochen!
Das ist von den Spitzenverbänden der KK festgelegt daß die Regeldauer nur drei Wochen sind und nur die erstmal genehmigt werden. Alles darüber hinaus muss durch den MDK genehmigt werden.
Und dabei kommt es wie gesagt auf die Indikationen der Mutter an. Nicht auf die des Kindes - wie es hier in diesem Fall aber eben ist...
Weil man eben nicht aussuchen kann ob drei oder vier Wochen!
Das ist von den Spitzenverbänden der KK festgelegt daß die Regeldauer nur drei Wochen sind und nur die erstmal genehmigt werden. Alles darüber hinaus muss durch den MDK genehmigt werden.
Und dabei kommt es wie gesagt auf die Indikationen der Mutter an. Nicht auf die des Kindes - wie es hier in diesem Fall aber eben ist...
- leuchtturm66
- Beiträge: 1981
- Registriert: 11 Dez 2007, 08:27
Wie wäre es, wenn du "nur" 3 Wochen beantragst und dann versuchst, Verlängerung zu bekommen? Dass müsste dann natürlich schon vorher mit der Klinik besprochen werden, ob Verlängerungen grundsätzlich möglich sind und ob sie dir noch eine Woche länger freihalten...
Oder du versuchst es vielleicht so:
Als meine "Kleine" nur Begleitkind werden sollte, habe ich Widerspruch eingelegt und ein neues Attest vorgelegt. Ich habe aber auch angegeben, dass ich mit meiner Tochter ständig Therapietermine habe und alle wöchentlichen Termine aufgelistet. Da wir ländlich wohnen, muss ich ständig mit ihr herumfahren. Das bedeutet: Gesundheitsverbesserung bei der Tochter ist der eine Erfolg, der andere aber ist, dass ich deutlich weniger Termine habe und damit auch weniger Belastung. Bei Erschöpfung der Mutter könnte das schon ein Argument sein. Außderm kann eine Mutter mit chronisch kranken Kindern doch selbst auch so erschöpft sein, dass sie 4 Wochen braucht, um wieder auf die Beine zu kommen?
Viel Glück!
Liebe Grüße
Heike
Oder du versuchst es vielleicht so:
Als meine "Kleine" nur Begleitkind werden sollte, habe ich Widerspruch eingelegt und ein neues Attest vorgelegt. Ich habe aber auch angegeben, dass ich mit meiner Tochter ständig Therapietermine habe und alle wöchentlichen Termine aufgelistet. Da wir ländlich wohnen, muss ich ständig mit ihr herumfahren. Das bedeutet: Gesundheitsverbesserung bei der Tochter ist der eine Erfolg, der andere aber ist, dass ich deutlich weniger Termine habe und damit auch weniger Belastung. Bei Erschöpfung der Mutter könnte das schon ein Argument sein. Außderm kann eine Mutter mit chronisch kranken Kindern doch selbst auch so erschöpft sein, dass sie 4 Wochen braucht, um wieder auf die Beine zu kommen?
Viel Glück!
Liebe Grüße
Heike
Laetitia, das brauch ich mich nicht fragen, ich weiß das. Ich weiß aber auch, daß das noch funktioniert mit den alten Formularen, wenn man 4 Wochen ankreuzt. Dann landen die Dinger, so wie sie sind beim MDK.
Natürlich kann man nicht garantieren, daß das auch so klappt, ich weiß aber, daß es funktionieren kann (nicht muß).
Und nochmals, ich bin auf die Frage eingegangen, wie man zu einer 4-Wochen Muki-Kur kommt und darauf hab ich geantwortet. Wenn die Fragestellung bezüglich einer Kinder-Reha gewesen wäre, hätte ich darauf gezielt geantwortet.
Wenn du ein Problem mit mir oder meinen Antworten hast, dann lies sie einfach nicht, aber dein von-oben-herab-kritisieren nervt mich.
Natürlich kann man nicht garantieren, daß das auch so klappt, ich weiß aber, daß es funktionieren kann (nicht muß).
Und nochmals, ich bin auf die Frage eingegangen, wie man zu einer 4-Wochen Muki-Kur kommt und darauf hab ich geantwortet. Wenn die Fragestellung bezüglich einer Kinder-Reha gewesen wäre, hätte ich darauf gezielt geantwortet.
Wenn du ein Problem mit mir oder meinen Antworten hast, dann lies sie einfach nicht, aber dein von-oben-herab-kritisieren nervt mich.
Ich habe kein Problem mit Dir! Warum sollte ich - ich kenne Dich nicht mal!
Aber hier geht es um Fakten! Und ein wichtiger Fakt ist nun mal daß es um eine verlängerte Mutter-Kind-Kur zu bekommen eben der besonderen Indikationen der Mutter bedarf! Diese muss besonders kur- bzw. erholungsbedürftig sein, denn sie ist nun mal die Hauptperson bei der MMK! Kinder werden da nur mitbehandelt wenn es nicht anders geht. Sie stehen nicht im Mittelpunkt der Kur! Sie und ihre Erkrankung sind nicht maßgeblich für die Kurdauer, die Auswahl der Hauses oder auch des Klimas. Ja , der Antrag für die Kinder ist nicht mal ein eigener , sondern es wird überhaupt nur geschaut ob die Kids behandelt werden sollen ,wenn vorher klar ist, daß die Mutter kurbedürftig ist. Das ist die rechtliche Seite.
Hier aber geht es die ganze Zeit um die Indikationen für ein Kind die einen längeren Aufenthalt an der See und eine gezielte Behandlung erfordern .( wobei letzteres sowieso nicht in einer MMK erreicht werden kann - da gibts Minimaltherapien fürs Kind)
Die Threadstarterin hat noch nirgends geschrieben, daß sie auch besonders kurbeürftig ist bzw ihr Artz auch eine 4 Wöchige Kur befrüworten würde.
Und aufgrund dieser rechtlichen Gegebenheiten sehe ich es als schwierig bis sinnlos an eine MMK zu beantragen bzw. eben deren Verlängerund durchzusetzen......
Übrigens: in eigentlich allen Einrichtugen mit festen Kurgängen ( drei Wochen ) kann man eh nicht verlängern.... geschweige denn gleich 4 Wochen bekommen... Die scheiden dann schon mal von vornherein aus...
Aber hier geht es um Fakten! Und ein wichtiger Fakt ist nun mal daß es um eine verlängerte Mutter-Kind-Kur zu bekommen eben der besonderen Indikationen der Mutter bedarf! Diese muss besonders kur- bzw. erholungsbedürftig sein, denn sie ist nun mal die Hauptperson bei der MMK! Kinder werden da nur mitbehandelt wenn es nicht anders geht. Sie stehen nicht im Mittelpunkt der Kur! Sie und ihre Erkrankung sind nicht maßgeblich für die Kurdauer, die Auswahl der Hauses oder auch des Klimas. Ja , der Antrag für die Kinder ist nicht mal ein eigener , sondern es wird überhaupt nur geschaut ob die Kids behandelt werden sollen ,wenn vorher klar ist, daß die Mutter kurbedürftig ist. Das ist die rechtliche Seite.
Hier aber geht es die ganze Zeit um die Indikationen für ein Kind die einen längeren Aufenthalt an der See und eine gezielte Behandlung erfordern .( wobei letzteres sowieso nicht in einer MMK erreicht werden kann - da gibts Minimaltherapien fürs Kind)
Die Threadstarterin hat noch nirgends geschrieben, daß sie auch besonders kurbeürftig ist bzw ihr Artz auch eine 4 Wöchige Kur befrüworten würde.
Und aufgrund dieser rechtlichen Gegebenheiten sehe ich es als schwierig bis sinnlos an eine MMK zu beantragen bzw. eben deren Verlängerund durchzusetzen......
Übrigens: in eigentlich allen Einrichtugen mit festen Kurgängen ( drei Wochen ) kann man eh nicht verlängern.... geschweige denn gleich 4 Wochen bekommen... Die scheiden dann schon mal von vornherein aus...
http://www.kag-muettergenesung.de/12653.html
Hier kann man die Atteste noch bekommen, für die, die sich dafür interessieren (es gibt auch noch einigige Kurberatungsstellen der Caritas und Co, die die alten Formulare noch rausgeben). 4-Wochen-Kuren sind in vielen Kurheimen noch möglich, logischerweise sollte man das vorher abklären, bevor man "sein" Wunschhaus angibt.Ob man die 4-Wochen-Kur durchbekommt, dafür gibts natürlich keine Garantie, meine KK hat sie mir dieses Jahr ohne weiteres genehmigt.
Inwieweit Lindsey selber nun eine 4-Wochen-Kur benötigt, sollte sie mit ihrem Arzt abklären, der ja dieses Attest ausfüllen müßte, das kann ich nicht beurteilen, wie geschrieben, ich bin auf die Fragestellung in der Überschrift eingegangen. Ob Lindsey nun eine Muki-Kur beantragt mit Unterstützung des Arztes (ich weiß ja nicht, wie die psychosoziale Situation so ist bei ihr) oder eine Kinder-Reha, das muß sie selbst entscheiden.
Ich wüßte so einige Muki-Kurheime, wo auch Kinder sehr gut und individuell therapiert werden und nicht nur mit Standart abgespeist werden, auch wenn die Mutter im Vordergrund steht.
Hier kann man die Atteste noch bekommen, für die, die sich dafür interessieren (es gibt auch noch einigige Kurberatungsstellen der Caritas und Co, die die alten Formulare noch rausgeben). 4-Wochen-Kuren sind in vielen Kurheimen noch möglich, logischerweise sollte man das vorher abklären, bevor man "sein" Wunschhaus angibt.Ob man die 4-Wochen-Kur durchbekommt, dafür gibts natürlich keine Garantie, meine KK hat sie mir dieses Jahr ohne weiteres genehmigt.
Inwieweit Lindsey selber nun eine 4-Wochen-Kur benötigt, sollte sie mit ihrem Arzt abklären, der ja dieses Attest ausfüllen müßte, das kann ich nicht beurteilen, wie geschrieben, ich bin auf die Fragestellung in der Überschrift eingegangen. Ob Lindsey nun eine Muki-Kur beantragt mit Unterstützung des Arztes (ich weiß ja nicht, wie die psychosoziale Situation so ist bei ihr) oder eine Kinder-Reha, das muß sie selbst entscheiden.
Ich wüßte so einige Muki-Kurheime, wo auch Kinder sehr gut und individuell therapiert werden und nicht nur mit Standart abgespeist werden, auch wenn die Mutter im Vordergrund steht.
@Laetitia,
ist es aber nicht so, dass die KK bei einer bekannten chronischen Erkrankung (und als solche ist das Asthma des Sohnes hier doch wohl anzusehen) sofort an die RV verweist und eine Kinderkur über die KK gar nicht in Frage kommt? Zumindest habe ich diese Aussage von der KK bekommen, dass sie für Kinder nur Vorsorgekuren übernehmen.
Viele Grüße
Rina
ist es aber nicht so, dass die KK bei einer bekannten chronischen Erkrankung (und als solche ist das Asthma des Sohnes hier doch wohl anzusehen) sofort an die RV verweist und eine Kinderkur über die KK gar nicht in Frage kommt? Zumindest habe ich diese Aussage von der KK bekommen, dass sie für Kinder nur Vorsorgekuren übernehmen.
Viele Grüße
Rina