Meine KK hat mir, nach langem Hin und Her, eine MuKi Kur genehmigt. Beim heutigen (genauen) Durchlesen der Unterlagen ist mir aber aufgefallen dass da steht, dass ein Sohn als behandlungsbedürftiges Kind mitfährt. Das wurde nie beantragt!!! Und ist von mir auch so nicht gewollt!!! Mein Sohn ist Autist, was soll denn bitte die Klinik bei ihm "behandeln"???
Was die KK damit jedoch bezweckt ist mir klar, man will damit verhindern, dass ich innerhalb der nächsten 4 Jahre evtl. eine Kur oder Reha für meinen Sohn beantrage, was jedoch vom SPZ nächstes Jahr tatsächlich vorgesehen ist, eine Sprachheilrehe für die er jetzt jedoch noch zu klein ist ist 3,5 Jahren, deshalb erst nächstes Jahr(er spricht nur wenige Woche und die Reha ist somit ganz besonders wichtig um quasi den Knoten bei ihm platzen zu lassen)
Das Dumme ist nur, dass ich die Widerspruchsfrist verpasst habe, was nun also?
Die KK kann uns das doch nicht aufzwingen? Auch keine Ärztin des MDK. (ausser, die Klinik wäre tatsächlich auf die " Behandlung" von Autisten spezialisiert...



Ich benötige eine Kur, nicht mein Sohn! Widerspruch geht ja nicht mehr,mwie komme ichbalso ais dieser "Nummer" raus? (Selbstverständlich werde ich das entsprechende MDK Gutachten anfordern und mir mal ansehen, was die Ärztin bei meinem Sohn als behandlungsvedürftig so ansieht. *vogelzeig*)
Gruss!
Jo