ich habe eine kurze Frage...Meine KK hat mit dem MDK gesprochen bezüglich meines Antrags. Das Gutachten wurde erstellt und wird der KK in Kürze zugehen. Das Ergebnis des Gutachtens könnte der MDK der KK aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen.
Und genau hierzu meine Frage: Das Gutachten geht der KK doch eh zu und darauf wird doch auch die Entscheidung der KK gestützt, was hat das nun mit Datenschutz zu tun? Verstehe ich nicht so ganz..Ist hier "Schriftform" vorgegeben oder habe ich den Ablauf zwischen MDK und KK noch nicht verstanden?

Vielen Dank für eure Aufklärung!