
MDK
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				erfurtmama2014
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Re: MDK
Ich danke dir ganz lieb,,für dein Posting wo man dieses Nachlesen kann,,,,,,also kann man ja vielleicht doch noch hoffen. 
			
			
									
									
LG Doreen
2009 Kinder Reha Ostseeklinik Kühlungsborn
2011 Mutter Kind Kur Klinik Arendsee(nie wieder)
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Re: MDK
Ulnau71 hat geschrieben:Im Übrigen sagt der Gesetzgeber, dass die Kur nach Ablauf dieser 5 Wochen automatisch als genehmigt gilt, wenn die Kasse nicht vorher etwas gegenteiliges bescheidet.
Ja, aber bitte den Artikel 2 volständig und genau lesen! Dort steht nämlich auch, dass sich der Versicherte die notwendige Leistung selbst beschaffen kann, was das bedeutet muss ich wohl nicht erklären? Und dass man diese Lesitung vorher selbst bezahlen muss hast Du auch nicht erwähnt. In der Praxis ist die Umsetzung des Art. 2 echt schwirig für die Versicherten.l
Es bedeutet lediglich, dass sich der Anspruch der Krankenkasse gegenüber nach Ablauf dieser Frist von einem Sachleistungsanspruch in einen Kostenerstattungsanspruch ändert, jedoch nur wenn dies medizinisch notwendig ist!!! (Achtung, der MDK, ein Anwalt und ein Gerichtsverfahren lassen grüssen...
 ) Um das alles zu wissen muss man die komplexen Zusammenhänge kennen und viel Hintergrundwisen besitzen.
 ) Um das alles zu wissen muss man die komplexen Zusammenhänge kennen und viel Hintergrundwisen besitzen. Gruss!
Jo
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				erfurtmama2014
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Re: MDK
das klingt ja natürlich richtig schwierig und für einen wie mich,,,der sich mit sowas sehr wenig bis gar nicht befasst hat ist es auch kaum zuverstehen,,,,,,,,,,
trotzdem danke Jo für deine erklärung zu diesem Thema .......
			
			
									
									trotzdem danke Jo für deine erklärung zu diesem Thema .......
LG Doreen
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Re: MDK
D.h. dann eigentlich auch, dass meine KK mich hätte schriftlich informieren müssen, dass mein Antrag zum MDK weitergegeben wurde, oder?Ulnau71 hat geschrieben:Nachzulesen hier: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fil ... 3s0277.pdferfurtmama2014 hat geschrieben:Wie dann gilt die Kur bzw die Reha wircklich als genehmigt,,na supi ,,also bei euch Mädels erfährt man immer wieder etwas neues,,,,,,
(Seite 279, Artikel 2, Nr. 1)
Liebe Grüße von Mili
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- Majacealjaco
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Re: MDK
ich bin ja der Meinung: JA, das hätte sie (damit sie die 5 Wochen haben). Meine hat mich ja auch darüber informiert....ich denke wenn es innerhalb der ersten 3 Wochen vom Tisch ist, müssen sie es dir nicht sagen, aber nach 3 Wochen sollte man schon in irgend einer Form Bescheid bekommen!Mili hat geschrieben:D.h. dann eigentlich auch, dass meine KK mich hätte schriftlich informieren müssen, dass mein Antrag zum MDK weitergegeben wurde, oder?Ulnau71 hat geschrieben:Nachzulesen hier: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fil ... 3s0277.pdferfurtmama2014 hat geschrieben:Wie dann gilt die Kur bzw die Reha wircklich als genehmigt,,na supi ,,also bei euch Mädels erfährt man immer wieder etwas neues,,,,,,
(Seite 279, Artikel 2, Nr. 1)
2013 Mu-Ki-Kur Südstrandklinik Fehmarn
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Re: MDK
Nein, dass "muss" die Kasse nur auf Wunsch des Versicherten tun. (steht da natürlich nicht drin...Mili hat geschrieben: D.h. dann eigentlich auch, dass meine KK mich hätte schriftlich informieren müssen, dass mein Antrag zum MDK weitergegeben wurde, oder?
 )
 )Gruss!
Jo
Re: MDK
Die Knappschaft schickt alle Anträge zum MDK.
Aber sie haben einen eigenen MDK und deshalb dauert das eigentlich nie lange bei denen.
Die Knappschaft ist eine KK von denen, die wirklich viel genehmigen und wo es immer recht schnell geht!
			
			
									
									Aber sie haben einen eigenen MDK und deshalb dauert das eigentlich nie lange bei denen.
Die Knappschaft ist eine KK von denen, die wirklich viel genehmigen und wo es immer recht schnell geht!
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
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Re: MDK
Mili hat geschrieben:D.h. dann eigentlich auch, dass meine KK mich hätte schriftlich informieren müssen, dass mein Antrag zum MDK weitergegeben wurde, oder?Ulnau71 hat geschrieben:Nachzulesen hier: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fil ... 3s0277.pdferfurtmama2014 hat geschrieben:Wie dann gilt die Kur bzw die Reha wircklich als genehmigt,,na supi ,,also bei euch Mädels erfährt man immer wieder etwas neues,,,,,,
(Seite 279, Artikel 2, Nr. 1)
Nein, im Text steht dazu folgendes.
"Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten."
Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Wie, ist der Kasse überlassen, aber dass sie es tun sollte, steht da ja eindeutig.
- Majacealjaco
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Re: MDK
Ja, so hab ich mir das gedacht! Danke....können sich ja nicht einfach 5 Wochen Zeit lassen, ohne einen darüber zu informieren...Ulnau71 hat geschrieben:
"Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten."
Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Wie, ist der Kasse überlassen, aber dass sie es tun sollte, steht da ja eindeutig.
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Re: MDK
D.h. dann eigentlich auch, dass meine KK mich hätte schriftlich informieren müssen, dass mein Antrag zum MDK weitergegeben wurde, oder?[/quote]
Nein, im Text steht dazu folgendes.
"Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten."
Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Wie, ist der Kasse überlassen, aber dass sie es tun sollte, steht da ja eindeutig.[/quote]
Ja, aber: dazu muss man wissen, wie man deutsche Gesetze richtig deuten bzw. lesen muss. MDK Stellungnahme muss unverzüglich eingeholt werden, klar, der Versicherte hingegen muss nicht unverzüglich informiert werden, dies kann nämlich auch hineterher geschehen. Genau so steht es dort drin... Bitte glaubt mir, ich stecke quasi im Metier. (die "Dinger" sind in Juristendeutsch verfasst, da werden die Sätze bewusst so formuliert, dass man sie als Laie häufig falsch deutet)
Gruss!
Jo
			
			
									
									
						Nein, im Text steht dazu folgendes.
"Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten."
Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Wie, ist der Kasse überlassen, aber dass sie es tun sollte, steht da ja eindeutig.[/quote]
Ja, aber: dazu muss man wissen, wie man deutsche Gesetze richtig deuten bzw. lesen muss. MDK Stellungnahme muss unverzüglich eingeholt werden, klar, der Versicherte hingegen muss nicht unverzüglich informiert werden, dies kann nämlich auch hineterher geschehen. Genau so steht es dort drin... Bitte glaubt mir, ich stecke quasi im Metier. (die "Dinger" sind in Juristendeutsch verfasst, da werden die Sätze bewusst so formuliert, dass man sie als Laie häufig falsch deutet)
Gruss!
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