Schade, dass Du noch keine weiteren infos von der Beihilfestelle bekommen hast.
Eine Kinderreha ist eine Massnahme, die wirklich auf das Kind abgestimmt ist. Das bedeutet fuer Dich, dass in den Haeusern auch wirklich nur Kinder als Patienten und Muetter als Begleitung dabei sind. Du erhaelst darauf abgestimmt auch Vortraege und Schulungen, um auch zu Hause mit der Krankheit deines kindes besser umgehen zu koennen und helfen zu koennen (Therapien, Uebungen, Ernaehrung, Entwicklung, etc.) Damit stehen dir weit mehr Haeuser offen. Eine Reha laeuft bei der gesetzlich versicherten Familie immer ueber den Rententraeger, soweit ich weiss.
Aber so wie ich das sehe, wolltest Du bei der Beihilfe ja eh eine kur fuer Deine Kinder beantragen und da waerst Du Begleitperson, es sei denn Du stellst zeitgleich einen eigenen Antrag fuer Dich. Somit ist es ja eine Kinderkur im beihilferechtlichen Sinne und laeuft ueber das kind, mit der Folge, dass Du z.B. im Naechsten Jahr Anspruch auf eine Mutter Kind Kur haettest und nicht drei Jahre warten muesstest. ich weiss nicht wie lang eine Reha ist, wenn das ueber die Rentenversicherer laeuft ist es wohl vier oder sechs Wochen, aber das gilt ja bei uns nicht.
Ich weiss auch nicht , inwieweit die Aerzte da die Unterschiede kennen.
Die Beihilferechtlichen Vorschriften sagen: Mutter- Kind Kur= Mutter Kurbeduerftig, sonst nach § 7 BHV eine Sanatoriumsbehandlung fuer das kind und nicht als Mutter kind Kur zu beantragen!!!
Tja, ich faende es auch schoen, wenn wir hier noch eine Rubrik fuer die Beihilfeberechtigten haetten, wer schlaegt das denn mal den Administratoren vor? Es sind sehr selten Beitraege dazu zu finden, weil sie zwischen all den anderen Infos versteckt sind.

Aber nachdem Borsti gestern abend erzaehlt hat, was Sie dazuzahlen muss, habe ich mal meine alten Unterlagen herausgekramt und musste feststellen, dass auch ich nur 70 % bezahlt bekomme plus Tagegeld der PV. Tja, da muss ich dann doch erstmal noch wieder rechnen, ob ich dann zu diesem Zeitpunkt die Kur antreten kann, denn finanzielle Probleme sind mit ein Grund fuer die Kur und ich bin zwar zuzahlungsbefreit, aber fuer zwei Kinder und mich die 30 % zahlen ist schon nicht ohne. Denn meine Kinder sind ja in der gesetzlichen und von denen bekomme ich nichts, ausser fuer meinen einen Sohn, der selber behandelt wird. Da zahlt die gesetzliche voll fuer ihn. Da musste ich doch ganz schoen schlucken.

Beim letzten Mal habe ich nur soviel Betreuungskosten erstattet bekommen,weil ich nur mit einem Kind gefahren bin, da ging das unterm Strich recht gut auf.
Also, frag da doch auch nochmal nach, wieviel du zahlen musst, wenn es eine Kinderkur ist, denn die Kinder haben doch 100% Beihilfeanspruch, oder? Das weiss ich nicht, weil wir nie vor hatten sie bei mir mit zu versichern.
Naja, wieder etwas schlauer durchs Forum, Gott sei Dank vorher und nicht als Schrecken hinterher, da muss ich wohl noch ein bisschen gruebeln.
Ich drueck Dir die Daumen, aber vor Donnerstag wirst Du dann bei der Beihilfe wohl keinen erwischen )x
Freu mich wieder von Euch zu hoeren,
@Borsti: Wo bist Du denn beim Finanzamt? ich naemlich auch, wenn nicht gerade in Elternzeit. Zuletzt war ich im Bereich Anmeldesteuern taetig, nicht so mein Fall, wegen der Kinder musste ich in der Steuerstrafsachenstelle/Fahndung aufhoeren, leider!!!
Gruss
enyeto