ALG II und Studium

ivy007

ALG II und Studium

Beitrag von ivy007 » 21 Feb 2008, 16:34

Also bei mir ist die Situation ganz schoen kompliziert. Ich bin alleinerzeihend und studiere. Ich bekomme zusaetzlich zum BafoeG, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (wird alles als Einkommen angerechnet) von der ARGE noch 236 EUR. Das Ganze wohl weil Valeria anspruchsberechtigt ist und sie alleine keine eigene Bedarfsgemeinschaft haben kann. Da ich ja sowieso studiere und sie mich nicht vermitteln und nur wegen meiner Tochter in der BG bin, muss ich die Kur da ueberhaupt melden?

Ich habe naemlich finanziell echt Schwierigkeiten (Privatinsolvenz), was auch ein Grund fuer meine seelische Belastung und die Beantragung der Kur ist und weiss nicht mal, wie ich den Selbstbehalt von der Kur vorstrecken soll. )x

Kennt sich da jemand von Euch aus?

Gibt es noch mehr Studierende, die eine Mutter-Kind-Kur beantragen oder gemacht haben hier?

LG Iris

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sabinets
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Beitrag von sabinets » 21 Feb 2008, 16:40

Hallo Iris,

finanziell kenne ich mich nicht aus, wollte dir nur Mut machen das Problem dann bei der Caritas in der Beratung anzusprechen. Die haben meistens ganz gute Ideen bzw. die Erfahrung, wie solche Probleme angegangen werden koennen. Mit dem Eigenanteil ist es - glaub ich - so, dass man sich da freistellen lassen kann, wie bei der Zuzahlung bei Medi´s auch. In meiner letzten Kur hatte eine Mama nur ihre Befreiung vorzeigen muessen, dann hatte sich das erledigt. Aber wie gesagt, kenne mich da nicht so aus. Es gibt hier aber sicher noch Mama´s die dir zumindest in diese Richtung Tipps geben koennen.

Viel Erfolg beim Antrag !
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

sternchen2

Beitrag von sternchen2 » 21 Feb 2008, 17:58

du koenntest mit der kasse reden, dass du deinen eigenanteil zahlst (sind bei alg2 ca. 84 euro, abzueglich dem, was du dieses jahr schon an zuzahlungen geleistet hast.
dann koennte das klappen. fahrtkosten musst du aber sicher auslegen, vielleicht geht es auch, dass die kasse die fahrkarte kauft und dir zuschickt. bin der meinung, sowas schon mal gelesen zu haben.

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sabinets
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RE:

Beitrag von sabinets » 21 Feb 2008, 20:37

Original geschrieben von sternchen2

fahrtkosten musst du aber sicher auslegen, vielleicht geht es auch, dass die kasse die fahrkarte kauft und dir zuschickt. bin der meinung, sowas schon mal gelesen zu haben.
Manche Kassen haben ein eigenen Ticketservice, wie beispielsweise die TK. Die klaeren dann mit dir ab, wie spaet du los willst und du bekommst dann deine Bahnkarten inkl. Reservierung. Musst aber die Reservierung und einen kleinen Eigenanteil auch selbst tragen. ( ich meine 10,- Euro).
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

ivy007

Danke

Beitrag von ivy007 » 21 Feb 2008, 20:46

Danke fuer die vielen Tips :-) Ich habe naechste Woche einen Termin bei der Caritas, wo ich die Unterlagen alle abgebe, die werd ich einfach mal fragen was es fuer Moeglichkeiten gibt. Bin bei der Aok versichert. Ich hab auf der Homepage von der Aok Nordseeklinik Amrum gelesen, dass die Aok sogar die Busreise organisiert. Auch wenn das ueber die Caritas laeuft, kann ich hoffentlich in diese Aok Klinik. Die Aok hat mich ja fuer den Kurantrag selbst an die Caritas verwiesen...

LG Iris

JensB_2001

Beitrag von JensB_2001 » 21 Feb 2008, 22:47

Hey

@

Vielleicht etwas off Topic, abder dennoch:
(wird alles als Einkommen angerechnet)
Das von dir aufgezaehlte ist ja auch alles Einkommen!! (Elterngeld waere da schon fast das einzigste was nicht als Einkommen zu rechnen waere)
Da ich ja sowieso studiere und sie mich nicht vermitteln und nur wegen meiner Tochter in der BG bin,
Auch nicht ganz richtig, nicht du bist wegen deiner Tochter in der BG, deine Tochter kann keine BG sein, weil sie minderjaehrig ist, u du nur der Antragsteller sein kannst.
Das Ganze wohl weil Valeria anspruchsberechtigt ist
Naja, evtl auch nicht ganz richtig, aber das koenne dir nur deine eigen Zahlen sagen ;)
Durch UVG u Kindergeld, kann der Bedarf nach dem SGB II fuer deine Tochter schon gedeckt sein...
Zu vermuten ist da eher das du Bedarf hast, u wie gesagt, der Bedarf koennte schon gedeckt sein bei deiner Tochter eben durch KG u UVG ..

So zurueck zum Topic ;)

Fakt ist das du eine Belastungsgrenze von 84 € an Zuzahlungen hast, hast du die erricht bist du von weiteren Zuzahlungen zu befreien..
Was auch die 10€ Eigenanteil zu den Fahrtkosten mit beinhaltet.

Versuche doch auch z.B. bei den Fahrtkosten mit der KK zu sprechen ob sie dir, sofern du selber die Tickets kaufen musst, dir Kosten gleich wieder erstatten koennen, wenn du die Tickets vorlegst..

Die Kur musst du letztendlich eigentlich auch der Richtigkeithalber melden, da ihr als BG ja auch Leistungen nach dem SGB II bekommt u somit auch den Rechten wie Pflichten unterliegt u da ist es egal, ob es dabei um, Ausstockung von Einkommen geht, oder ob du in Arbeit vermittelbar bist oder nicht, oder ob es um Sozialgeld geht..
Das melden waere eigentlich ebenfalls Pflicht..


Noch ein Kleiner Tipp von mmir:
Ich habe naemlich finanziell echt Schwierigkeiten (Privatinsolvenz), was auch ein Grund fuer meine seelische Belastung und die Beantragung der Kur
Wenn du in den Privatinsolvenzverfahren bist, duerftest du keine Schwierigkeiten mehr haben ansich, denn dafuer ist es ja da, das die Schwierigkeiten, die aus z.B. Ueberschuldung entstanden sind, nicht mehr da sind, sondern die Schuldenregulierung laeuft ohne weitere Zwansmahnahmen der Glaeubiger z.B. ...

Solltest du also din Kur nur damit begruenden, glaube ich ehrlich gesagt das du eher mit einer Ablehnung der Kur rechnen musst..weil der Grund keine Kurbeduerftigkeit ausmacht...

Aber ich vermute das es sicher noch andere Gruende fuer eine Kur gibt..

Gruss
Jens

ivy007

Beitrag von ivy007 » 22 Feb 2008, 16:39

@ Jens

sorry, aber ich fuehl mich grad ganz schoen auseinandergenommen von dir :-(

Mit den Zeilen, die du zitiert hast, wollte ich nur meine Situation verdeutlichen, und nicht die ARGE kritisieren oder mich darueber beschweren, das was angerechnet wird. Vielleicht habe ich mich in deinen Augen damit ungluecklich ausgedrueckt.

Und natuerlich habe ich noch weitere Gruende fuer die Beantragung der Kur, bin auch recht hoffnungsvoll dass ich sie bekomme!

Allerdings ist es so, dass ich durch die Insolvenz momantan 100 EUR im Monat an meinen Anwalt zahle, und deshalb manchmal weder aus noch ein weiss und mich das sehr belastet. Dazu kommt noch, dass ich hoechstwahrscheinlich nach den 6 Jahren Wohlverhaltensperiode von einem ungewissen Teil der Schulden nicht befreit werde.

Das Studium mache ich, damit ich wenigstens irgendwann mal genug verdiene (und nicht unter der Pfaendungsfreigrenze) und einen Teil der Schulden abbezahlen kann.

Im Moment kommt einfach alles zusammen, bin auch beim Psychologen...

Wollte nichtn ueber die ARGE meckern, bin ja froh ueber den Zuschuss...

Iris

JensB_2001

Beitrag von JensB_2001 » 22 Feb 2008, 19:59

Hey @ivy007 !
sorry, aber ich fuehl mich grad ganz schoen auseinandergenommen von dir :-(
Ja warum das?!? Das musst du nicht, sollte kein auseinander nehmen sein, sondern nur ein wenn ueberhaupt richtig stellen, weil es einfach so klang als wenn du eben bei gewissen Dingen etwas falsch in der annahme bist..

Solte absolut kein auseinandernehmen sein!!
und nicht die ARGE kritisieren oder mich darueber beschweren,
So hab ich das auch nciht aufgefasst...!

Aber vielleicht ja sogar ganz gut wenn man manchmal auch ein paar "off Topic-Dinge" anspricht ...

Denn etwas ist merkwuerdig und zwar folgendes:
Allerdings ist es so, dass ich durch die Insolvenz momantan 100 EUR im Monat an meinen Anwalt zahle,
Unter Anwalt ist da dein Insolvenzverwalter mit gemeint?
Warum zahlst du ihm monatl 100 €, ist das evtl.im Zuge der Inso von dir an die Glaeubiger gemachtes Angebot, von monatlicher 100 € zwecks Tilgung der Schulden?
Wobei bei dir ein Null-Plan voellig normal gewesen waere u ok, bei deiner wirtschaftlichen Situation..

Oder wirst du da evtl in irgendeinerweise ueber den Tisch gezogen?!
Denn irgendwie kann da ja etwas nicht stimmen.

Denn monatlich 100 € bei deiner wirtschaftlichen Lage ist natuerlich normal, das da deine Situation angrspannt ist!

Und wieso sollst du nahc der Wohlverhaltensphase nicht von der Restschuld befreit werden?
Es gibt nur wenige Gruende dafuer, eigentlich fast nur einen, eben wenn es Schulden sind die aus Straftaten entstanden sind, oder eben Geldstrafen.
abner ansonten wenn das Verfahren normal u richtig beantragt wurde, wirst du auch befreit hinterher von allem...

Also irgéndetwas scheint da nicht zu stimmen...ueberpruefe das nochmal..

Und das soll keine Kritik an dir sein auch nicht das mit der ARGE, wie ich oben schon schrieb!

Gruss
Jens


xulii
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Re: ALG II und Studium

Beitrag von xulii » 01 Apr 2025, 23:48

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