RV Rheinland. Und das gilt für alle RVs - haben wir in der Schulung letztes Jahr gelernt. Ist auch kein Thema eigentlich - die allermeisten Ärzte haben diese Fortbildung ja auch. Bei ner Bekannten ist es jetzt aber so, dass deren Kinderärztin (die steht aber kurz vor der Rente wohl) eine der wenigen ist, die diese Fortbildung nicht haben und nicht abrechnen kann. Da muss die Bekannte nun zum Pulmologen (geht um ein Asthmakind) und da musste sie Monate auf einen Termin warten.MonaFox hat geschrieben:Das habe ich noch nicht gehört.WatteWolke123 hat geschrieben:Wenn Du über die RV beantragst, kann es sein, dass Dein Kinderarzt das Formular nicht ausfüllen kann, weil er nicht mit der RV abrechnen kann. Das dürfen nämlich nur Kinderärzte, die eine Schulung bei der RV gemacht haben, die dauert keinen vollen Tag, aber es gibt einfach Ärzte, die haben die nicht und wollen sie auch nicht machen.
Es ist nämlich so, dass Du Deinen Teil der Formulare ausfüllst und zur RV schickst und der Kinderarzt dann seinen Teil und dann kann er diesen Arbeitsaufwand der RV in Rechnung stellen. Aber wie schon erwähnt, das dürfen nur "geschulte" Ärzte.
Bist Du mit dem Kind bei einem Facharzt in Behandlung?
Der darf idR mit der RV abrechnen - sollte der Kinderarzt sich also weigern, kannst Du auch zu dem Facharzt gehen.
Kommt das vielleicht auf die RV an?
mein Kinderarzt hat Das Formular G0612 ausgefüllt
und dann die Honorarabrechnung G600.
Da stand nicht von qualifiziert sein.
Bei welcher RV bist du denn?
Und wenn der Arzt der Threadstarterin schon mit solch komischen Aussagen daher kommt von wegen Schulungen (hä? ich hatte in der Reha welche, vorher nie), scheint der eben auch nicht so viel Ahnung zu haben - oder er hat keinen Bock auf den Papierkram.