was ich bis jetzt rausgefunden habe auf Nachfrage bei der Beihilfe (Berlin)
1. für Kinder ohne eigene Indikation (Begleitperson) gilt der Bemessungssatz der Hauptversicherten in meinem Fall 70 v.H.
für Kinder mit eigener Indikation (Patient) gilt der Bemessungssatz für das Kind in meinem Fall 80 v.H.
Zusatzkosten werden in Höhe des Beihilfebemessungssatzes erstattet
z.B. Kurtaxe i.H.v. in meinem Fall 70 v.H.
z.B. Fahrtkosten (DB 2. Klasse) in meinem Fall Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw in Höhe von 20 Cent pro Km HÖCHSTENS 200 Euro insgesamt und davon dann der Bemessungssatz der Hauptversicherten in meinem Fall 70 v.H.
Der Erhalt einer Abschlagszahlung für den Vorschuss an die Klinik ist auf Antrag garantiert und wird in jedem Fall bei Endabrechnung aufgerechnet.

Schönen Montag euch.
Grüße

Regenbogen