wie ist das bei der kuerzung der kinder?????????

daniela0912

wie ist das bei der kuerzung der kinder?????????

Beitrag von daniela0912 » 08 Jan 2008, 15:11

wie ist das denn bei der kuerzung des regelsatzes bei kindern?denn schliesslich wird ja das kindegreld auch voll angerechnet.auf dem arebtisamt heute habe ich mal die frage gestellt das wir ueberlegen im naechsten jahr vielleicht ne kur zu beantragen und wie das ist mit dem abzug bei den kindern.sie hat gleich in de rleistungsabteilung angerufen und die sagte wohl das die kinder vielleicht gar nicxhts abgezogen bekommen

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 08 Jan 2008, 15:16

Ja wohl,kinder bekommen auch was abgezogen.Sind aber keine 35%.Lg felicita

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 08 Jan 2008, 16:23

also im jahr 2007 wurde auch bei den kindern abgezogen,
aber nicht vom vollen regelsatz 347 euro
sondern vom kinderregelsatz 208 euro (bei 60 %)
oder bei grossen kindern von 278 euro (80 %)
da wurden auch die 35 % ernaehrungspauschale abgezogen.
du musst dann noch das ganze auf 21 tage herunterrechnen, da immer auf vier wochen berechnet wird...

also erwachsener 85, 02 euro abzug
kind klein 50.96 euro abzug
kind gross 68.11 euro abzug fuer die ernaehrung
bei 3 woechigem kuraufenthalt

viele gruesse von kirsten ;)

daniela0912

Beitrag von daniela0912 » 08 Jan 2008, 17:56

das ist doch aber unfair,weil schliesslich wird man ja doppelt bestraft da ich ja nicht den vollen regelsatz bekomme fuer die kids-schliesslich wirds kindergeld ja auch angerehcnet

Naddi

Beitrag von Naddi » 08 Jan 2008, 18:22

Nein, bei Kindern mit einem Regelsatz von 208 Euro wird gar nichts abgezogen laut den Aenderungen vom 1.1.2008:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf

Seite 30 von 51, in der Tabelle nachzulesen.

Bei einem Regelsatz von 278 Euro wird ab 26 tagen was abgezogen (bei einer 21taegigen Kur also auch nichts).
Bei einem Regelsatz von 312 Euro ab 23 Tagen und bei einem Regelsatz von 347 Euro ab 21 Tagen.

Es wurde die Bagatellgrenze eingefuehrt und die liegt bei 83 Euro,erst wenn man drueber ist, wird abgezogen!

Bitte beachten,das ganze gilt seit dem 1.1.2008 und ist fuer die Sachbearbeiter der Arge verbindlich.Widerspruch einlegen wuerd ich aber trotzdem versuchen und die Mehrkosten der Kur entgegenhalten (Gepaeckkosten, u.a.) und mal ganz scheinheilig um einmalige Beihilfe wegen der Mehrkosten der Kur bitten.ich denke, da wird noch wieder einiges geaendert werden, da sich die Bagatellgrenze auf jeweils einen Kalendermonat bezieht (also z.B. 21 Tage Kur bei einem regelsatz von 347 Euro, dann wird abgezogen, wenn aber die Kur 11 Tage in einem und 12 Tage im naechsten Monat stattfindet,kommt man nicht ueber die monatliche Bagatellgrenze).Schlaue Rechtsanwaelte,Sozialvereine und Kurberatungsstellen muessten normalerweise ueber diese Neuerungen bescheid wissen,so dass sie mit Rat und tat zur Seite stehen koennen

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 08 Jan 2008, 19:17

ok, die neuen regelungen kannte ich nicht,
daher hab ich ja auch geschrieben, wie es in 2007 war...

na ja, dann gibts auf jeden fall weniger abzug wie letztes jahr, das haette sich bei mir mit vier kindern schon gelohnt! dumm gelaufen...

ich wuensche euch viel glueck mit den sachbearbeitern!
alles gute sendet kirsten ;)

daniela0912

RE:

Beitrag von daniela0912 » 09 Jan 2008, 05:59

Original geschrieben von Naddi

Nein, bei Kindern mit einem Regelsatz von 208 Euro wird gar nichts abgezogen laut den Aenderungen vom 1.1.2008:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf

Seite 30 von 51, in der Tabelle nachzulesen.

Bei einem Regelsatz von 278 Euro wird ab 26 tagen was abgezogen (bei einer 21taegigen Kur also auch nichts).
Bei einem Regelsatz von 312 Euro ab 23 Tagen und bei einem Regelsatz von 347 Euro ab 21 Tagen.


also ich fahre ja vom 4.3-25.3.08

und also wird dann nur bei mir abgezogen oder was?
Es wurde die Bagatellgrenze eingefuehrt und die liegt bei 83 Euro,erst wenn man drueber ist, wird abgezogen!

Bitte beachten,das ganze gilt seit dem 1.1.2008 und ist fuer die Sachbearbeiter der Arge verbindlich.Widerspruch einlegen wuerd ich aber trotzdem versuchen und die Mehrkosten der Kur entgegenhalten (Gepaeckkosten, u.a.) und mal ganz scheinheilig um einmalige Beihilfe wegen der Mehrkosten der Kur bitten.ich denke, da wird noch wieder einiges geaendert werden, da sich die Bagatellgrenze auf jeweils einen Kalendermonat bezieht (also z.B. 21 Tage Kur bei einem regelsatz von 347 Euro, dann wird abgezogen, wenn aber die Kur 11 Tage in einem und 12 Tage im naechsten Monat stattfindet,kommt man nicht ueber die monatliche Bagatellgrenze).Schlaue Rechtsanwaelte,Sozialvereine und Kurberatungsstellen muessten normalerweise ueber diese Neuerungen bescheid wissen,so dass sie mit Rat und tat zur Seite stehen koennen

xulii
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Re: wie ist das bei der kuerzung der kinder?????????

Beitrag von xulii » 10 Feb 2025, 02:20


xulii
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Re: wie ist das bei der kuerzung der kinder?????????

Beitrag von xulii » 01 Apr 2025, 23:37

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xulii
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Re: wie ist das bei der kuerzung der kinder?????????

Beitrag von xulii » 03 Jul 2025, 06:52


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