Also die Lebensvers. habe ich angegeben und es sind noch nicht mal die Einnahmen drauf die ich eingezahlt habe weil ich mir was habe auszahlen lassen - und es wurde so akzeptiert, da ich das Geld damals brauchte, weil ich vor dem nichts standOriginal geschrieben von Felicita74
@wirbelchen,du hast eine Lebensversicherung?Du weisst das das zu vermoegensanhaeufung gehoert?Und ist nicht erlaubt!Hatte das Thema versicherung gerade mit dem AA daher weiss ich das.Lg felicita
Wegen Kuerzung ALGII
RE:
RE: individuell, ja aaaber...
Ja dass sind Dinge, wo ich auch verzweifel - ich brauche z. Bsp. seit 1 Jahr eine neue Krone ich kann es NICHT finanzieren , weiss einfach nicht wie, selbst Ratenzahlung geht nicht, also muss ich warten, bis ich die Kleine abgeben kann eine VOLLZEITstelle bekomme - dadurch meine Kinder leiden, aber ich dann solche Dinge die NOeTIG sind finanzieren kannOriginal geschrieben von motherhen
Sorry, falls das hier etwas lang ist, bei dem Thema geht`s mir durch. Ich habe kuerzlich die Uebernahme des Eigenanteils fuer kieferorthopaedische Behandlung meiner Grossen beantragt, in dem Monat immerhin 80,00€.
Antwort: Dieser Fall ist im SGB II nicht vorgesehen!
Klar, Sozi- Kinder brauchen kein funktionierendes Gebiss...

und fuer meine Grosse muss ich auch pro Quartal den tollen Eigenanteil fuer die Klammer bezahlen

Es gibt zwar noch kein BGH- Urteil, dass fuer alle Argen etc verbindlich ist, aber deutliche Tendenzen in der Rechtssprechung
Das Urteil betrifft nur die Faelle bis zum 31.1.2007 und es ist tatsaechlich noch nicht gesprochen..
Ab dem 1.1.2008 gibt es eine eine neue Verfahrensverordnung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
(Seite 18 unten, bzw. als Seite 29/51 unten und 30/51)
daran muessen sich ab dem 1.1.2008 die Sachbearbeiter halten, ist verbindend fuer alle Arge.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tach ... Bravo.aspx
Das Urteil betrifft nur die Faelle bis zum 31.1.2007 und es ist tatsaechlich noch nicht gesprochen..
Ab dem 1.1.2008 gibt es eine eine neue Verfahrensverordnung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
(Seite 18 unten, bzw. als Seite 29/51 unten und 30/51)
daran muessen sich ab dem 1.1.2008 die Sachbearbeiter halten, ist verbindend fuer alle Arge.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tach ... Bravo.aspx
Nachtrag:
ich denke aber, dass die Aenderungen noch nachgebessert werden, da von 21 Tagen etc. im MONAT gesprochen wird.Theoretisch muesste es dann so sein,dass wenn ein stationaerer Auffenthalt (Kur, krankenhaus) zur Haelfte im Januar und zur Haelfte im Februar stattfindet, nichts abgezogen werden darf,da es sich nicht um 21 Tage im MONAT handelt.
ich denke aber, dass die Aenderungen noch nachgebessert werden, da von 21 Tagen etc. im MONAT gesprochen wird.Theoretisch muesste es dann so sein,dass wenn ein stationaerer Auffenthalt (Kur, krankenhaus) zur Haelfte im Januar und zur Haelfte im Februar stattfindet, nichts abgezogen werden darf,da es sich nicht um 21 Tage im MONAT handelt.
Sicher trifft das zu, wenn du bei Punkt 1.4.4 anfaengst zu lesen, landest du beim "sonstigen Einkommen", dort steht in Unterpunkten, was genau als Einkommen angerechnet wird und was nicht.Beim Unterpunkt 9 des Punkt 1.4.4 steht dann auch die Berechnung, inwiefern Vollverpflegung im Krankenhaus (bei Kuren wirds aber genauso gehandhabt) als Einkommen angerechnet wird.Um Einkommen beim Bezug von Alg2 zu haben,muss man nicht erwerbstaetig sein und das Geld vom Arbeitgeber bekommen.
Die Mitarbeiter der Arge haben diese Anweisung alle schon im Dezember bekommen und handeln normalerweise auch danach.Da es aber in dem Punkt noch Unklarheiten gibt, lohnt es sich auf jeden Fall, dagegen Widerspruch einzulegen und notfalls auch zu klagen.
Die Mitarbeiter der Arge haben diese Anweisung alle schon im Dezember bekommen und handeln normalerweise auch danach.Da es aber in dem Punkt noch Unklarheiten gibt, lohnt es sich auf jeden Fall, dagegen Widerspruch einzulegen und notfalls auch zu klagen.
Tja, ich befinde mich in einer umschulung. habe also ueberhaupt keine moeglichkeit meiner ARGE die kurmassnahme zu verheimlichen, da dies von der schulleitung direkt weitergemeldet wird.
habe mich auf der AOK auch von der zuzahlung befreien lassen... und da ich chroisch krank bin, muss ich nur noch pro jahr 41€ zahlen.
werde damit rechnen, dass mir die ARGE schon einen bescheid waehrend der kurmassnahme schickt, indem sie mir mitteilt, dass ich geld abgezogen bekommen.
wenns wirklich nicht so sein sollte, so wird mich das umso mehr freuen....
weiss auch nicht wirklich, wie ich das finanziell ausgleichen soll. aber zumindest fahre ich ERST! und NACH der kur kann ich mich immernoch mit dem "problem" herumschlagen...
habe mich auf der AOK auch von der zuzahlung befreien lassen... und da ich chroisch krank bin, muss ich nur noch pro jahr 41€ zahlen.
werde damit rechnen, dass mir die ARGE schon einen bescheid waehrend der kurmassnahme schickt, indem sie mir mitteilt, dass ich geld abgezogen bekommen.
wenns wirklich nicht so sein sollte, so wird mich das umso mehr freuen....
weiss auch nicht wirklich, wie ich das finanziell ausgleichen soll. aber zumindest fahre ich ERST! und NACH der kur kann ich mich immernoch mit dem "problem" herumschlagen...
Hallo,
da wird es mir ja ganz schlecht, was ich noch alles beachten muss, wenn ich die Kur bewilligt bekomme, da ich auch Harz iV-Empfaengerin bin. Ich finde es aber toll, das es so viele Erfahrungsberichte gibt, an denen man sich orientieren und nachschauen kann. Wuensche euch allen viel Glueck bei den Kurantraegen.
LG Andrea
da wird es mir ja ganz schlecht, was ich noch alles beachten muss, wenn ich die Kur bewilligt bekomme, da ich auch Harz iV-Empfaengerin bin. Ich finde es aber toll, das es so viele Erfahrungsberichte gibt, an denen man sich orientieren und nachschauen kann. Wuensche euch allen viel Glueck bei den Kurantraegen.
LG Andrea