Frage an arbeitende Muetter die schon in MuKiKur waren
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jansmama
Frage an arbeitende Muetter di
Ich habe eine neue Personalsachbearbeiterin die wohl noch nicht so viel Erfahrung hat, deshalb bin ich heute etwas verunsichert. Sie meinte, ich wuerde fuer die Mutter-Kind-Kur freigestellt und die Krankenkasse wuerde dann das Gehalt bzw. 60 % davon zahlen. Das kann ich mir jetzt ueberhaupt nicht vorstellen, da die Kasse ja schon die Kosten der Kur traegt. Ob ich fuer diese Zeit Urlaub nehmen muesste konnte sie mir dagegen nicht genau sagen, allerdings war ich der Meinung, anteiligen Urlaub muss man nur fuer eine Rehakur nehmen.
Kann mir jemand diese Fragen beantworten oder mir einen Link geben, wo ich das nachlesen kann?
Kann mir jemand diese Fragen beantworten oder mir einen Link geben, wo ich das nachlesen kann?
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adasaurus
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Laetitia
Hallo!
Die neue Personalsachbearbeiterin hat wohl wirklich nicht viel Erfahrung!!!!
Bei einer Mutter-Kind-Kur steht Dir Lohnfortzahlung zu - genauso als ob Du krank geschrieben bist. Nur wenn Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung erschoepft ist, d.h. wenn Du vor der Kur schon wg. derselben Diagnosen wg. der Du zur Kur faehrst laenger Krank warst und ueber die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus kommst, dann bekommst Du Krankengeld!!!
Faehrst Du auf eine Reha im Anschluss an laengere Krankheit so bekommst Du ev. auch nur Uebergangsgeld der LVA/ BFA (ist weniger als Krankengeld)
Sag Deiner Sachbearbeiterin , sie soll sich an Deine KK wenden , wenn sie es nicht glaubt. Bei mir hat die KK gleich diese Information mitgeschickt, damit ich weiss, dass dies mein Recht ist. Uebrigens hast Du auch das Recht im Anschluss an die Kur Urlaub zu bekommen, wenn Du ihn zur Erholung brauchst. Sie m ue s s e n ihn Dir genehmigen.
LG Laetitia
Die neue Personalsachbearbeiterin hat wohl wirklich nicht viel Erfahrung!!!!
Bei einer Mutter-Kind-Kur steht Dir Lohnfortzahlung zu - genauso als ob Du krank geschrieben bist. Nur wenn Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung erschoepft ist, d.h. wenn Du vor der Kur schon wg. derselben Diagnosen wg. der Du zur Kur faehrst laenger Krank warst und ueber die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus kommst, dann bekommst Du Krankengeld!!!
Faehrst Du auf eine Reha im Anschluss an laengere Krankheit so bekommst Du ev. auch nur Uebergangsgeld der LVA/ BFA (ist weniger als Krankengeld)
Sag Deiner Sachbearbeiterin , sie soll sich an Deine KK wenden , wenn sie es nicht glaubt. Bei mir hat die KK gleich diese Information mitgeschickt, damit ich weiss, dass dies mein Recht ist. Uebrigens hast Du auch das Recht im Anschluss an die Kur Urlaub zu bekommen, wenn Du ihn zur Erholung brauchst. Sie m ue s s e n ihn Dir genehmigen.
LG Laetitia
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Laetitia
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jansmama
Vielen, vielen Dank, dass habe ich mir auch fast gedacht. Ich konnte mir naemlich nicht vorstellen, dass sich die Gesetze in drei Jahren so gravierend veraendert haben. Wie ist es eigentlich im Falle einer Kurverlaengerung? Gilt dann auch die Lohnfortzahlungsregelung? Beim letzten Mal habe ich die Verlaengerung abgelehnt, da ich so gute Zugverbindungen nach Hause hatte, dieses mal nehme ich das Auto mit, waere somit flexibler. Kann der Kurarzt eigentlich eine Empfehlung in den Abschlussbericht schreiben wie z.B. Folgekur in zwei oder drei Jahren wird empfohlen? Oder duerfen die das nicht?
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Lenchen
Hallole,
also ich bin Personaldisponentin von Beruf und kann dir versichern, deine
Kur wird vom Lohn aus gesehen wie Krankheit behandelt, d.h. da die Kur
nur ueber 3, hoechstens vier Wochen geht bezahlt der Arbeitgeber den Lohn
weiter und Urlaub faellt nicht an, weil wenn du krank bist ja auch kein Urlaub
angerechnet bekommst. Allerdings achte bitte darauf wie es bei euch ist
ob ihr bei Kranksein auch 100% Lohnfortzahlung habt, wenn nicht musst du
dich an die KK wenden um dies zu regeln.
Ausserdem solltest du auf jeden Fall bei Kurabschlussgespraech mit dem
Kurarzt darauf bestehen, dass er eine Wiederholung der Kur in 2 bzw. 3 Jahren
fuer noetig findet.
Hoffe die Auskunft reicht, wenn nicht schreib nochmal.
LG Monja
also ich bin Personaldisponentin von Beruf und kann dir versichern, deine
Kur wird vom Lohn aus gesehen wie Krankheit behandelt, d.h. da die Kur
nur ueber 3, hoechstens vier Wochen geht bezahlt der Arbeitgeber den Lohn
weiter und Urlaub faellt nicht an, weil wenn du krank bist ja auch kein Urlaub
angerechnet bekommst. Allerdings achte bitte darauf wie es bei euch ist
ob ihr bei Kranksein auch 100% Lohnfortzahlung habt, wenn nicht musst du
dich an die KK wenden um dies zu regeln.
Ausserdem solltest du auf jeden Fall bei Kurabschlussgespraech mit dem
Kurarzt darauf bestehen, dass er eine Wiederholung der Kur in 2 bzw. 3 Jahren
fuer noetig findet.
Hoffe die Auskunft reicht, wenn nicht schreib nochmal.
LG Monja
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jansmama
Hallo Monja,
ja, die Antwort reicht wirklich. Ich habe nun das Glueck Angestellte im Oeffentlichen Dienst zu sein, daher brauche ich mir ueber die Lohnfortzahlung keine grossen Gedanken zu machen. Ich habe 23 Wochen Lohnfortzahlung, dass habe ich bisher gluecklicherweise noch nie erreicht.
Und das mit der Wiederholungskur werde ich auf jeden Fall versuchen, mein Sohn ist zu 80 % schwerbehindert, ich denke, ich bringe gute Voraussetzungen mit um nicht 4 Jahre warten zu muessen. Waere mein Sohn gesund, wuerde ich gerne 4 Jahre warten, ich denke aber, dass mir eine vorzeitige Kur - wie jetzt 3 statt 4 Jahre Wartezeit - durchaus zusteht.
Danke fuer Deine Antwort.
ja, die Antwort reicht wirklich. Ich habe nun das Glueck Angestellte im Oeffentlichen Dienst zu sein, daher brauche ich mir ueber die Lohnfortzahlung keine grossen Gedanken zu machen. Ich habe 23 Wochen Lohnfortzahlung, dass habe ich bisher gluecklicherweise noch nie erreicht.
Und das mit der Wiederholungskur werde ich auf jeden Fall versuchen, mein Sohn ist zu 80 % schwerbehindert, ich denke, ich bringe gute Voraussetzungen mit um nicht 4 Jahre warten zu muessen. Waere mein Sohn gesund, wuerde ich gerne 4 Jahre warten, ich denke aber, dass mir eine vorzeitige Kur - wie jetzt 3 statt 4 Jahre Wartezeit - durchaus zusteht.
Danke fuer Deine Antwort.
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Zwillimami02
Kur
Also bei uns war es so, dass ich ganz normal das Gehalt weiter bekomme, wenn ich auch selber kurbeduerftig bin. Wenn ich nur, wie zum Anfang angedacht, als Begleitperson mitfahre, haette ich muessen Urlaub nehmen.
Nun bin ich aber doch als kurbeduerftig eingestuft und bekomme bezahlten Sonderurlaub.
Nun bin ich aber doch als kurbeduerftig eingestuft und bekomme bezahlten Sonderurlaub.
Re: Frage an arbeitende Muetter die schon in MuKiKur waren
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