Taschengeld?

Naddi

Beitrag von Naddi » 09 Apr 2008, 07:48

P.S. nein, es wird nicht angerechnet bei der Arge,weil es eine zweckgebundene Zahlung ist (Taschengeld fuer die Kur).

Margo

Beitrag von Margo » 09 Apr 2008, 08:00

Also ich hab die Kur ueber die Caritas beantragt und bekomme kurz bevor wir fahren noch 100 € Taschengeld.

Ich muss aber auch sagen, dass wir die gut gebrauchen koennen. Mit so vielen Kosten und "Vorlagen" (also Fahrkarten, Kofferaufgabe, usw.) habe ich nicht gerechnet. Und dann kommt ja auch noch die nette Kuerzung des ALG II von der Arge, die lassen sich natuerlich mit dem Widerspruch auch noch mehr als genug Zeit, wenn er ueberhaupt durchgeht.

ABER ... trotz allem *juhu* noch 6 Tage und mittlerweile freu ich mich auch drauf :D

Sutsche80

Beitrag von Sutsche80 » 09 Apr 2008, 09:08

Hallo,
als mein Freund zur Kur gefahren ist, der auch Hart IV bekommt, haben sie ihm fuer die drei Wochen das Geld gekuerzt, mit der begruendung das er ja auf Kur sei und er sich da nicht selber verflegen muesse, also gab es eine Kuerzung.

Mich wuerde das auch interessieren mit dem Taschengeld, meine Antraege sind ueber die AWO gelaufen, kann man da auch was beantragen???
Oder wo kann man das bei der Kirchlichen(?) Einrichtung beantragen???

LG
Susanne

Naddi

Beitrag von Naddi » 09 Apr 2008, 11:08

Wenn er dieses Jahr zur Kur gefahren ist und nur 3 Wochen,dann war die Kuerzung nicht rechtens.
Du kannst bei der AWO mal nachfragen,ob du einen Antrag auf Taschengeld stellen kannst, ansonsten kannst du auch direkt beim Muettergenesungswerk anfragen, an wen du dich wenden sollsts,falls die das nicht machen, wichtig ist aber, dass du in ein Haus des Muettergenesungswerk faehrst.

Sutsche80

Beitrag von Sutsche80 » 09 Apr 2008, 12:13

Danke fuer die Info :-)
Nein, er war schon 2005 auf Kur.

Ich Fahre in ein Haus der AWO und zwar nach Rerik, das heisst ich muesste dann also bei der AWO direkt einen Antrag stellen wenn das machbar ist, richtig??

Vielen Dank
Susanne

Finnlouismama

Beitrag von Finnlouismama » 10 Apr 2008, 12:01

Ich habe meinen Antrag ueber die Caritas gestellt. Habe dann aber ein Vertragshaus meiner Krankenkasse genommen. Deshalb bekomme ich von der Caritas kein Taschengeld. Gibt es jetzt wohl noch eine andere Moeglichkeit?

sina.roeder

Beitrag von sina.roeder » 10 Apr 2008, 13:01

Hallo Sutsche80 ( Susanne )

Hatte diese Woche nen Termin beim Amt. Die Leistungen werden erst ab dem 22. Tag um 35% gekuertzt. Das gilt auch bei Krankenhausaufenthalte.
Und das mit dem Taschengeld , da wende dich mal an eine Stiftung .Bei uns laeuft das uebers Muettergenesungswerk. Da kann man das Taschengeld beantragen ,es gibt fuer den Erw. 100 € und fuer jedes Kind nochmal 50 € .Besser wie nichts. Einfach mal nen Beratungstermin ausmachen.Fragen kostet nix !!
Gruss Sina

lara0404

Beitrag von lara0404 » 10 Apr 2008, 13:03

Hallo

ich habe meinen Antrag ueber das Muettergnesungswerk gestellt komme aber in eine andere Einrichtung hat man trotzdem anspruch auf Taschengeld?

Sutsche80

Beitrag von Sutsche80 » 10 Apr 2008, 13:10

Vielen Dank fuer den Tipp.
Habe mal in Rerik angefragt wie es aussieht mit Taschengeld, die haben gesagt wenn ich meinen Antrag ueber eine AWO Einrichtung gestellt habe, dann kann ich auch da den Antrag fuer Taschengeld stellen :-) werde mich da Montag mal drum kuemmern, da mein meine Sachbearbeiterin noch krank geschrieben ist.

Vielen lieben Dank

puttputt

RE:

Beitrag von puttputt » 10 Apr 2008, 14:26

Original geschrieben von Margo

Also ich hab die Kur ueber die Caritas beantragt und bekomme kurz bevor wir fahren noch 100 € Taschengeld.

Ich muss aber auch sagen, dass wir die gut gebrauchen koennen. Mit so vielen Kosten und "Vorlagen" (also Fahrkarten, Kofferaufgabe, usw.) habe ich nicht gerechnet. Und dann kommt ja auch noch die nette Kuerzung des ALG II von der Arge, die lassen sich natuerlich mit dem Widerspruch auch noch mehr als genug Zeit, wenn er ueberhaupt durchgeht.
Wenn die sich zu lange Zeit lassen, kannst du eine untaetigkeits-Klage einreichen, einen Vordruck muesste ich dafuer sogar noch irgendwo haben.


@ Sina ; Ist es denn rechtens dass die ab dem 22. Tag kuerzen duerfen? Ich meine, eine Kur dauert eh normalerweisenur 3 Wochen aber duerfen sie es wirklich oder ist das auch wieder so eine Willkuer?

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