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von Laetitia » 23 Okt 2008, 09:56
Keine Erfahrung bei der Kanppschaft!
Aber Du schreibst nur die Indikation Deines Kindes ! Bei einer Mutter-Kind-kur muss zuallererst die Mutter Kurbedürftig sein - nur dann wird überahupt geschaut , ob das Kind es auch ist....Bei der Auswahl der Einrichtung ist dann aber wieder nur die Indikation der Mutter ausschlaggebend...
Wenn Du selber also keine ausreichenden Indikationen hast, nicht kurbedürftig bist oder aber eine sehr spezialisierte und nciht nur nebenbei ablaufende Behandlung Deines Kindes willst ,dann beantrage besser eine Kinderkur über die Krankenkasse ! Lass dich nicht an die RV verweisen....
LG Laetitia