Verpflichtungserklaerung
Verpflichtungserklaerung
Habe seit letzter Woche die "Unterlagen" meiner Kurklinik. Da ist ein Schreiben beigefuegt, in dem drinne steht, dass eine vorzeitige Abreise nicht zulaessig sei, es sei denn es waeren aeusserst dringende+unvorhersehbare Gruende. Und weiter, dass ich in einem solchen Falle des Kurabbruches die entstandene Ausfallzeit(ausfallgebuehr) selber zahlen muss, wenn diese vom Kostentraeger nicht gedeckt wird. ".....In einem solchen Falle wird fuer mich und mein(e) Kind(er) pro Tag ein Ausfallbetrag in hoehe von 75% des jeweiligen Tagessatzes in Rechnung gestellt......"
Ist das eine Standardklausel? Muss ich es unterschreiben?
LG
Stephanie
Ist das eine Standardklausel? Muss ich es unterschreiben?
LG
Stephanie
So, nun weiss ich endlich genaueres, nachdem mir die KK nicht weiterhelfen konnte, ich in der Klinik tel. keine erreicht habe und dort auch lezte Woche auf den AB gesprochen hatte. Gestern habe ich ´ne Mail hingeschickt, weil noch einige Fragen offen waren. Zur Verpflichtungserklaerung scrieb man mir folgendes:
LG
Stephanie
@prinzi Nun sind ´mer schlauer, gelle? *g*....die Verpflichtungserklaerung tritt in Kraft, wenn Sie z.B. die Kurmassnahme einfach abbrechen wuerden. Medizinisch begruendete Abbrueche sind natuerlich begruendet, aber einige Frauen reisen z.B. auch ab, weil Sie keine Lust mehr haben.
LG
Stephanie
Ich denke, dass die Kliniken sich so absichern wollen, dass sie nicht auf den Kosten der, aus "Ich-habe-eigentlich-keine-Lust-mehr" Gruenden, abgebrochenen Kur sitzen bleiben.
Wenn man aus medizinischen Gruenden, Kind zu krank usw. abbricht uebernimmt die KK die Kosten, sonst bleiben die Kliniken daraufsitzen.
Wenn man aus medizinischen Gruenden, Kind zu krank usw. abbricht uebernimmt die KK die Kosten, sonst bleiben die Kliniken daraufsitzen.