Anfrage Debeka
RE: RE: RE:
[
Nein!!! Du bekommst einen festen Tagessatz und solltest Du in der Zeit des Kuraufenthaltes einen Arzt (außerhalb der Kur) besuchen, werden die Kosten NUR von der Beihilfe übernommen, Debeka zahlt nur für die Kur den Tagessatz:
P 30 = 6,60 € pro Tag
BE / S2([navy]Welche Ziffer steht da???[/navy]) = 11,00€ pro Tag ([navy]kann sonst mehr sein kommt auf Deine Ziffer an[/navy])
Kinder
P 20 = 4,40 € pro Tag
BE = 11,00€ pro Tag + S ([royalblue]Sondertarif, wenn abgeschlossen[/royalblue])
Das heißt Du bekommst von der Bebeka für Dich und einem Kind tägl. mind. (S-Tarif, wenn noch dazu) 33,00€
[/quote]
Hallo, gut dass hier so kompetente Leute im Forum sind.
der Tarif ist BE/S 1
Aber wie war das mit Arztrechnungen,
wenn wir also Krank werden, sei es ein Zahn ist entzündet, zahlt die Debeka nicht ?????????????!!!!!!!!!!!!!!!!!
Liebe Grüße
Scarlett
Nein!!! Du bekommst einen festen Tagessatz und solltest Du in der Zeit des Kuraufenthaltes einen Arzt (außerhalb der Kur) besuchen, werden die Kosten NUR von der Beihilfe übernommen, Debeka zahlt nur für die Kur den Tagessatz:
P 30 = 6,60 € pro Tag
BE / S2([navy]Welche Ziffer steht da???[/navy]) = 11,00€ pro Tag ([navy]kann sonst mehr sein kommt auf Deine Ziffer an[/navy])
Kinder
P 20 = 4,40 € pro Tag
BE = 11,00€ pro Tag + S ([royalblue]Sondertarif, wenn abgeschlossen[/royalblue])
Das heißt Du bekommst von der Bebeka für Dich und einem Kind tägl. mind. (S-Tarif, wenn noch dazu) 33,00€
[/quote]
Hallo, gut dass hier so kompetente Leute im Forum sind.
der Tarif ist BE/S 1
Aber wie war das mit Arztrechnungen,
wenn wir also Krank werden, sei es ein Zahn ist entzündet, zahlt die Debeka nicht ?????????????!!!!!!!!!!!!!!!!!
Liebe Grüße
Scarlett
RE:
Hallo,Original geschrieben von rivielja
Hallo Ihr Lieben,
da ich auch bei der Debeka als Kundenbetreuer arbeite,
kann ich nur den Rat geben, Euren persönlichen Außendienstmitarbeiter um die Auskünfte und Informationen zu bitten. Vieles ist einfach im persönlichen Gespräch besser zu klären. Weil eben auch sich aus der Beantwortung der einen Frage eine neue Frage ergibt. Dafür ist der Außendienst ja auch vorgesehen, solche Servicedinge zu klären.
Viele Grüße
rivielja
ich habe micht schon an den Aussendienstmitarbeiter gewendet (gestern), er konnte mir aber nicht sofort weiterhelfen, sondern wollte sich noch informieren und meldet sich wieder.
Jeder Mitarbeiter der Debeka bekommt regelmässig eine CD mit Allen Vertragsgrundlagen und Tarifen, in Deinem Fall wäre folgendes:
Aus Absatz C
[navy]C. Kur- und Sanatoriumstagegeld Bei ärztlich verordneter Kur- und Sanatoriumsbehandlung wird ein Tagegeld gezahlt, und zwar innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren insgesamt bis zu vier Wochen. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- bzw. der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre. Das Tagegeld beträgt
1. bei Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan mit Unterkunft in einem anerkannten Kurort.. . 11 EUR,
2. bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbehandlung in Krankenhäusern (Sanatorien) gemäß § 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2008..... .... 22 EUR.[/navy]
Also bei einer MutterKindKur 11,00EURO am Tap noch zu Deinem Grundtarif dazu
Und wenn Du zum Zahnarzt gehst, ist dieser natürlich mitversichert, aber zum Beispiel folgendes nicht:
Du gehst zu einem Arzt vor Ort, weil Du eine Erkältung hast und benutzt nicht den Kurarzt im Haus... Oder hast auf einmal Probleme am Knie und gehst zu einem Orthopäden (die Rechnung von dem wird bezahlt), aber die KG, die er Dir deswegen verschreibt nicht......Okay???
Aus Absatz C
[navy]C. Kur- und Sanatoriumstagegeld Bei ärztlich verordneter Kur- und Sanatoriumsbehandlung wird ein Tagegeld gezahlt, und zwar innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren insgesamt bis zu vier Wochen. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- bzw. der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre. Das Tagegeld beträgt
1. bei Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan mit Unterkunft in einem anerkannten Kurort.. . 11 EUR,
2. bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbehandlung in Krankenhäusern (Sanatorien) gemäß § 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2008..... .... 22 EUR.[/navy]
Also bei einer MutterKindKur 11,00EURO am Tap noch zu Deinem Grundtarif dazu
Und wenn Du zum Zahnarzt gehst, ist dieser natürlich mitversichert, aber zum Beispiel folgendes nicht:
Du gehst zu einem Arzt vor Ort, weil Du eine Erkältung hast und benutzt nicht den Kurarzt im Haus... Oder hast auf einmal Probleme am Knie und gehst zu einem Orthopäden (die Rechnung von dem wird bezahlt), aber die KG, die er Dir deswegen verschreibt nicht......Okay???
RE:
Original geschrieben von schnegge
Jeder Mitarbeiter der Debeka bekommt regelmässig eine CD mit Allen Vertragsgrundlagen und Tarifen, in Deinem Fall wäre folgendes:
Aus Absatz C
[navy]C. Kur- und Sanatoriumstagegeld Bei ärztlich verordneter Kur- und Sanatoriumsbehandlung wird ein Tagegeld gezahlt, und zwar innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren insgesamt bis zu vier Wochen. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- bzw. der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre. Das Tagegeld beträgt
1. bei Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan mit Unterkunft in einem anerkannten Kurort.. . 11 EUR,
2. bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbehandlung in Krankenhäusern (Sanatorien) gemäß § 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2008..... .... 22 EUR.[/navy]
Also bei einer MutterKindKur 11,00EURO am Tap noch zu Deinem Grundtarif dazu
Und wenn Du zum Zahnarzt gehst, ist dieser natürlich mitversichert, aber zum Beispiel folgendes nicht:
Du gehst zu einem Arzt vor Ort, weil Du eine Erkältung hast und benutzt nicht den Kurarzt im Haus... Oder hast auf einmal Probleme am Knie und gehst zu einem Orthopäden (die Rechnung von dem wird bezahlt), aber die KG, die er Dir deswegen verschreibt nicht......Okay???
O. k, das mit den Arztrechnungen ist somit klar.
Bezüglich der Kurbehandlung: Wenn es sich um ein Sanatorium handelt (ist bei Haus am Meer der Fall), bekommt man 22 € am Tag?
Liebe Grüsse
Scarlett
Das kommt auf Deinen Antrag an!!!
Hast Du eine MutterKindKur beantragt bei der Beihilfe oder eine Sanatoriumsaufenthalt mit Kinderbetreuung? Du musst der Debeka vor Antriit noch ne Mitteilung machen, dass Du fährst und die Bescheinigung von der Beihilfe mitreinlegen, damit diese (Debeka) weis, was Du machst.
Hast Du eine MutterKindKur beantragt bei der Beihilfe oder eine Sanatoriumsaufenthalt mit Kinderbetreuung? Du musst der Debeka vor Antriit noch ne Mitteilung machen, dass Du fährst und die Bescheinigung von der Beihilfe mitreinlegen, damit diese (Debeka) weis, was Du machst.
RE:
Also, ich habe eine Mutter-Kind-Kur beantragt, die genehmigt wurde, die Kinder haben jeweils von der Beihilfestelle auch eine eigene Kur bewilligt bekommen.Original geschrieben von schnegge
Das kommt auf Deinen Antrag an!!!
Hast Du eine MutterKindKur beantragt bei der Beihilfe oder eine Sanatoriumsaufenthalt mit Kinderbetreuung? Du musst der Debeka vor Antriit noch ne Mitteilung machen, dass Du fährst und die Bescheinigung von der Beihilfe mitreinlegen, damit diese (Debeka) weis, was Du machst.
RE:
Da bin ich gar nicht drauf gekommen, hol ich direkt nach!Original geschrieben von schnegge
Weil sie diese nicht braucht!
Wenn Du die Rechnung einreichst, musst Du hinten im Bogen nicht 30% eintragen sondern Null und extra einen Vermerk an die Beihilfestelle schicken, dann bekommst Du die Kosten komplett erstatten von dieser.
