Befreiung
ich bekomme Harz 4, wie schaut es denn da mit der Belastungsgrenze aus für eine Befreiung?? auch dieses eine Prozent bei chronischer Erkrankung?
ist das bei Harz 4 Empfängern irgendwie anders geregelt?denn meine Krankenkasse hat mir nichts davon gesagt das ich die differenz selbst drauflegen kann um die Befreiung zu bekommen .genau wie die fahrtkosten,ich sollte die Fahrtkosten vorlegen bis wir wieder da sind. das ist mir finanziell aber nicht möglich ,und jetzt haben wir es soweit hin bekommen das ich das vorher bekomme.
GlG Michaela #D
ist das bei Harz 4 Empfängern irgendwie anders geregelt?denn meine Krankenkasse hat mir nichts davon gesagt das ich die differenz selbst drauflegen kann um die Befreiung zu bekommen .genau wie die fahrtkosten,ich sollte die Fahrtkosten vorlegen bis wir wieder da sind. das ist mir finanziell aber nicht möglich ,und jetzt haben wir es soweit hin bekommen das ich das vorher bekomme.
GlG Michaela #D
keine Befreiung
Da bin ich wieder,
also ich habe gestern mit meiner KK telefoniert und die gute Frau sagte mir das ich wohl nie eine Befreiung bekomme.anscheinend liegt das daran da ich ein unregelmäßiges einkommen habe.
sie sagt mir das ich jetzt immer am ende des Jahres die kompletten belege einreichen muß und dann zurück bekomme was ich in dem vergangenen Jahr zu viel gezahlt habe.
ich habe aber den Antrag hauptsächlich gestellt um von den 220 Euro Eigenanteil für unsere Kur befreit zu werden.
jetzt muß ich doch sehen das ich das Geld zusammen bekomme.
kann mir vielleicht jemand einen tip geben wie ich das evtl doch noch hin bekommen kann?220 Euro ist ne menge Holz für mich.
gglg [denk]aus Koblenz[/denk]
Michaela
also ich habe gestern mit meiner KK telefoniert und die gute Frau sagte mir das ich wohl nie eine Befreiung bekomme.anscheinend liegt das daran da ich ein unregelmäßiges einkommen habe.
sie sagt mir das ich jetzt immer am ende des Jahres die kompletten belege einreichen muß und dann zurück bekomme was ich in dem vergangenen Jahr zu viel gezahlt habe.
ich habe aber den Antrag hauptsächlich gestellt um von den 220 Euro Eigenanteil für unsere Kur befreit zu werden.
jetzt muß ich doch sehen das ich das Geld zusammen bekomme.
kann mir vielleicht jemand einen tip geben wie ich das evtl doch noch hin bekommen kann?220 Euro ist ne menge Holz für mich.
gglg [denk]aus Koblenz[/denk]
Michaela
RE: keine Befreiung
Hallo Michaela,Original geschrieben von die3hexen
Da bin ich wieder,
also ich habe gestern mit meiner KK telefoniert und die gute Frau sagte mir das ich wohl nie eine Befreiung bekomme.anscheinend liegt das daran da ich ein unregelmäßiges einkommen habe.
sie sagt mir das ich jetzt immer am ende des Jahres die kompletten belege einreichen muß und dann zurück bekomme was ich in dem vergangenen Jahr zu viel gezahlt habe.
ich habe aber den Antrag hauptsächlich gestellt um von den 220 Euro Eigenanteil für unsere Kur befreit zu werden.
jetzt muß ich doch sehen das ich das Geld zusammen bekomme.
kann mir vielleicht jemand einen tip geben wie ich das evtl doch noch hin bekommen kann?220 Euro ist ne menge Holz für mich.
gglg [denk]aus Koblenz[/denk]
Michaela
oben hast Du geschrieben, dass Du ALG 2 bekommst (ergänzend?).
Hast Du das der SB gesagt? Für ALG 2 - Empfänger gilt die Mindestbelastungsgrenze von rund 85 Euro bzw. die Hälfte, wenn eine chronische Erkrankung vorliegt.
Da würde ich ggf. nochmal nachfragen!
LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
befreiung
Genau deswegen würde das nicht gehen :-(wenn ich nur Harz 4 bekommen würde oder Rente dann wäre das ein monatliches gleichbleibendes einkommen dann könnte die KK das fürs ganze Jahr vorrechnen und dementsprechend würde ich dann befreit oder auch nicht. Aber leider habe ich kein gleichbleibendes Einkommen.
Aber so geht das nicht .Ich habe gestern mit meine KK geredet und meine Sachbearbeiterin hat mir heute die Erstattung von zusZahlungen geschickt.... Ich habe ende letztes Jahr versucht alles zusammen zu bekommen für die Befreiung und habe jetzt eine Erstattung von 20 Euro bekommen .Meine Belastunggrenze liegt im Moment bei 41,64 Euro.
Ja und das ich Harz 4 Empfänger bin weiß meine SB.
gglg [denk]aus Koblenz[/denk]
Aber so geht das nicht .Ich habe gestern mit meine KK geredet und meine Sachbearbeiterin hat mir heute die Erstattung von zusZahlungen geschickt.... Ich habe ende letztes Jahr versucht alles zusammen zu bekommen für die Befreiung und habe jetzt eine Erstattung von 20 Euro bekommen .Meine Belastunggrenze liegt im Moment bei 41,64 Euro.
Ja und das ich Harz 4 Empfänger bin weiß meine SB.
gglg [denk]aus Koblenz[/denk]
RE: befreiung
ja die belastungsgrenze liegt bei dir bei 41,64€ weil du oder ein anderes familien mitglied chronisch erkrankt istOriginal geschrieben von die3hexen
Genau deswegen würde das nicht gehen :-(wenn ich nur Harz 4 bekommen würde oder Rente dann wäre das ein monatliches gleichbleibendes einkommen dann könnte die KK das fürs ganze Jahr vorrechnen und dementsprechend würde ich dann befreit oder auch nicht. Aber leider habe ich kein gleichbleibendes Einkommen.
Aber so geht das nicht .Ich habe gestern mit meine KK geredet und meine Sachbearbeiterin hat mir heute die Erstattung von zusZahlungen geschickt.... Ich habe ende letztes Jahr versucht alles zusammen zu bekommen für die Befreiung und habe jetzt eine Erstattung von 20 Euro bekommen .Meine Belastunggrenze liegt im Moment bei 41,64 Euro.
Ja und das ich Harz 4 Empfänger bin weiß meine SB.
gglg [denk]aus Koblenz[/denk]
so ist es bei mir auch
dafür brauch man bei dem antrag zusätzlich eine bescheinigung vom arzt
Befreiung bekommen
Hallo zusammen,
ich fahre am 01.04. zur Kur nach Grömitz. Das mit der Befreiung durch die Krankenkasse habe ich durch Bekannte erfahren. Von der Barmer hätte ich darüber keinerlei Auskunft von allein erhalten.
Da ich eine chronische Erkrankung habe lag meine Belastungsgrenze bei 42,12 Euro, abzüglich der Belege die ich für dieses Jahr schon vorlegen konnte, musste ich jetzt nur noch 17,12 Euro zahlen.
Jetzt warte ich nur noch auf die Befreiungskarte und dann kann die Kur kommen....
LG
Kerstin
ich fahre am 01.04. zur Kur nach Grömitz. Das mit der Befreiung durch die Krankenkasse habe ich durch Bekannte erfahren. Von der Barmer hätte ich darüber keinerlei Auskunft von allein erhalten.
Da ich eine chronische Erkrankung habe lag meine Belastungsgrenze bei 42,12 Euro, abzüglich der Belege die ich für dieses Jahr schon vorlegen konnte, musste ich jetzt nur noch 17,12 Euro zahlen.
Jetzt warte ich nur noch auf die Befreiungskarte und dann kann die Kur kommen....

LG
Kerstin
RE:
Ist das seit 2009 so?Original geschrieben von Laetitia
Stimmt bei Einkommen leider ! da kann man im Vorhinein nicht mehr befreit werden...... Nur bei ALG 2 bezug und Renten die ja immer gleich bleiben..
Wir haben eigentlich immer alle Belege gesammelt und das am Ende des Jahres eingeschickt. Dieses Jahr wollen wir uns (wg. der Kur) befreien lassen. Aber das geht nicht mehr? Mein Mann arbeitet ja und sein Gehalt ist nicht immer gleich.... aber auch sehr niedrig. Für 2008 bekamen wir ALLES zurück. NIcht mal die 41 Euro wurden einbehalten...... hat die KK da was falsch gemacht?
Ja - hat sie! Die haben Euch zuviel zurückerstattet - warum auch immer.
Bei irgendwie unregelmässigem Einkommen ( Ist Arbeitseinkommen ja immer - schon druch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld Weihnachtsgeld..., Lohnerhöhungen , Kind krank Tage ....etc etc. ) muss man im Nachhinein Belege einreichen und sich das zuviel gezahlte zurückerstatten lassen.....
Im Vorhinein befreien lassen geht nicht .....
Es sei denn , man bekommt halt Hartz 4 oder Aufstockung. Denn dann ist das monatliche Einkommen ja immer gleich - eben auf Hartz 4 Niveau...
Bei irgendwie unregelmässigem Einkommen ( Ist Arbeitseinkommen ja immer - schon druch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld Weihnachtsgeld..., Lohnerhöhungen , Kind krank Tage ....etc etc. ) muss man im Nachhinein Belege einreichen und sich das zuviel gezahlte zurückerstatten lassen.....
Im Vorhinein befreien lassen geht nicht .....
Es sei denn , man bekommt halt Hartz 4 oder Aufstockung. Denn dann ist das monatliche Einkommen ja immer gleich - eben auf Hartz 4 Niveau...