Heisst Kinderkur auch Vorsorgeleistung?// ?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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bessy

?

Beitrag von bessy » 14 Apr 2010, 20:42

Nennt man eine Kinderkur auch Vorsorgeleistung?
Bin ein wenig durcheinander. Hab bei der AOK nachgefragt wegen einer Kinderkur. Heisst Kinderkur auch Vorsorgeleistung?
Danke im Vorraus

MAYD2010

das würde mich auch interessieren!

Beitrag von MAYD2010 » 14 Apr 2010, 21:09

Habe auch gerade die Anträge beim Kinderarzt. Am Freitag kann ich sie ausgefüllt abholen und dann mit meinem Anschreiben an die Krankenkasse senden.

Ich hoffe, diese Kur wird genehmigt! Mein Sohn brauch sie wirklich (und wir auch!)

x)

lostfan

Beitrag von lostfan » 15 Apr 2010, 16:49

Ich hoffe, ihr habt von der Kasse die richtigen Anträge bekommen, denn Kinderkur heißt für die Kassen meist erstmal REHA, das heißt Kostenübernahme durch die Rentenversicherung.
Soll es eine reine Vorsorge-Mutter-Kind-Kur sein, egal ob Kind nur Begleitkind oder auch Patient, dann musst du das genau sagen. die Kostenübernahme fällt dann auf die Krankenkasse und die Anträge sehen auch anders aus.

Weiß aus Erfahrung, das die Kasse, sobald man Arbeitnehmer ist, gern die Reha-Anträge aushändigt, um selbst nicht zahlen zu müssen.

Beides, Reha und Vorsorgekur, kann natürlich für das Kind beantragt werden.Kommt halt auch drauf an, ob die Mutter nur Begleitung sein will (dann Reha beantragen), und es hängt natürlich vom Beschwerdebild ab.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Apr 2010, 18:08

Auch über die KK gibt es Kuren fürs kInd --- auch als Reha ... wird nur meist nicht so genannt. Reha ist meist das was über die RV läuft.

Bei kIndern allerdings gibt es eben keine Vorrangigkeit der Kostenträger- Dh - wer den Antrag zuerst erhält der muss über ihn entscheiden und mus auch zahlen. Die KK darf bei einem Antrag auf ne Kinderkur an sie nicht einfach an die RV weiterleiten... sie muss entscheiden und ggf zahlen..

bessy

Beitrag von bessy » 16 Apr 2010, 08:33

Ich verstehe meine Krankenkasse nicht. Ich hab den gesagt, dass ich eine Kinderkur beantragen will. Die haben mir dann auch einen Antrag für mich mitgegeben. Ich hab alles zusammen abgegeben. Die haben mir die Kur abgelehnt. Da habe ich einen Wiederspruch geschrieben. Der MDK meinte ist nicht erforderlich und wenn ich noch fragen hab, sollte ich mich an meine Geschäftsstelle wenden. Ich weiss nicht ob ich einen erneuten Wiederspruch schreiben soll. Vielleicht verlange ich wirklich zu viel. War letztes Jahr zur MUKi-Kur. Aber seit letztes Jahr Oktober hat sich der Gesundheitszustand meiner Kinder so sehr verschlimmert, dass ich nicht weiter weiss. Könnt ihr mir was raten? Danke


xulii
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Re: Heisst Kinderkur auch Vorsorgeleistung?// ?

Beitrag von xulii » 18 Apr 2025, 16:59

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