Was GENAU meint AMBULANT VOR STATIONÄR ?
Hallo,
ich habe diese Info von meiner Krankenkasse. Es ging da um einen vorzeitigen Antrag. Diesen müssen die Krankenkassen auch nicht genehmigen, wenn sie nicht wollen. Nach dem Gesetz sind die KK nur alle vier Jahre dazu verpflichtet eine solche Maßnahme zu genehmigen, wenn die entsprechenden Indikationen vorliegen. Vorzeitige Anträge sind keine Pflichtleistungen, soviel ich weiß, deshalb kann man einen Regelantrag wohl auch nicht mit einem vorzeitigen vergleichen.
LG
hofebeck
ich habe diese Info von meiner Krankenkasse. Es ging da um einen vorzeitigen Antrag. Diesen müssen die Krankenkassen auch nicht genehmigen, wenn sie nicht wollen. Nach dem Gesetz sind die KK nur alle vier Jahre dazu verpflichtet eine solche Maßnahme zu genehmigen, wenn die entsprechenden Indikationen vorliegen. Vorzeitige Anträge sind keine Pflichtleistungen, soviel ich weiß, deshalb kann man einen Regelantrag wohl auch nicht mit einem vorzeitigen vergleichen.
LG
hofebeck
Wirtschaftlicher Gedanke/Gesetzesregelung der KK?
Also soweit verstanden...danke an euch :danke:
...aber wie genau ist das nun mit den wirtschaftlicheren Alternativen...zählt es wenn die KK sagt WEIL DAS KIND VORMITTAGS IN DER SCHULE IST, ist es wirtschaftlich gesehen besser erst ambulant zu machen...zählt dieses *wirtschaftliche Hintertürchen*? Steht das auch so im Gesetz?Können sie sich darauf berufen?
Ich finde nichts dazu...habs nur hier im Forum gelesen, daß es einer Mutter so aufgetischt wurde.
Ich bitte nochmals um euer Verständnis....s o r r y
LG Lisadog
...aber wie genau ist das nun mit den wirtschaftlicheren Alternativen...zählt es wenn die KK sagt WEIL DAS KIND VORMITTAGS IN DER SCHULE IST, ist es wirtschaftlich gesehen besser erst ambulant zu machen...zählt dieses *wirtschaftliche Hintertürchen*? Steht das auch so im Gesetz?Können sie sich darauf berufen?
Ich finde nichts dazu...habs nur hier im Forum gelesen, daß es einer Mutter so aufgetischt wurde.
Ich bitte nochmals um euer Verständnis....s o r r y
LG Lisadog
RE: Wirtschaftlicher Gedanke/Gesetzesregelung der KK?
So richtig verstehe ich Deine Frage jetzt nicht. Die Krankenkassen dürfen eine Kur gar nicht mit der Begründung "ambulant vor stationär" ablehnen. Egal, ob Du Zeit hast ambulant etwas zu machen oder nicht. Auch die Wirtschaftlichkeit, das es vor Ort billiger ist, ist kein Grund.Original geschrieben von Lisadog
Also soweit verstanden...danke an euch :danke:
...aber wie genau ist das nun mit den wirtschaftlicheren Alternativen...zählt es wenn die KK sagt WEIL DAS KIND VORMITTAGS IN DER SCHULE IST, ist es wirtschaftlich gesehen besser erst ambulant zu machen...zählt dieses *wirtschaftliche Hintertürchen*? Steht das auch so im Gesetz?Können sie sich darauf berufen?
Ich finde nichts dazu...habs nur hier im Forum gelesen, daß es einer Mutter so aufgetischt wurde.
LG
hofebeck
RE:
Original geschrieben von hofebeck
Hallo,
ich habe diese Info von meiner Krankenkasse. Es ging da um einen vorzeitigen Antrag. Diesen müssen die Krankenkassen auch nicht genehmigen, wenn sie nicht wollen. Nach dem Gesetz sind die KK nur alle vier Jahre dazu verpflichtet eine solche Maßnahme zu genehmigen, wenn die entsprechenden Indikationen vorliegen. Vorzeitige Anträge sind keine Pflichtleistungen, soviel ich weiß, deshalb kann man einen Regelantrag wohl auch nicht mit einem vorzeitigen vergleichen.
LG
hofebeck
Nein das ist falsch, die KK müssen eben nicht alle 4 Jahre eine Kur genehmigen. Das ist eindeutig falsch!!!
Pflichtleistung heißt nur, das die KK die Kur bezahlen muss, falls diese genehmigt wurde. Nicht das sie genehmigt werden muss!!
Übrings ist Wirtschaftlichkeit was anderes wie Ambulant vor Stationär!!
Bei der Wirtschaftlichkeit gehts ums Geld, was für die KK billiger bzw. wirtschaftlicher wäre.
Auch vorzeitige Anträge sind Pflichtleistungen der KK, sie ist es immer. Genau wie Ambulant vor Stationär eben immer nicht gilt, auch bei vorzeitiger Mutter-Kind-Kur.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
RE: RE:
Dieser ganze Post ist letztlich Quatsch und völlig verwirrend für Neulinge..Original geschrieben von Juddel
Wo steht das, das ambulant vor Stationär nur beim Erstantrag bzw. alle 4 Jahre gilt?Original geschrieben von hofebeck
Hallo,
mit der Begründung "ambulant vor stationär" dürfen die Krankenkassen bei einem Erstantrag die Kur nicht mehr ablehnen. Da es trotzdem immer noch von den Krankenkassen als Ablehnungsgrund genannt wird, muss man halt in den Widerspruch gehen. Wenn das der einzige Ablehnungsgrund ist, wird es dann wohl auch klappen.
Bei einem vorzeitigen Antrag (vor Ablauf von 4 Jahren) sieht die Rechtslage allerdings anders aus.
LG
hofebeck
Ich habe nachgefragt und die Antwort bekommen, das es grundsätzlich gilt.
Es wird da einiges durcheinander geworfen und Begrifflichkeiten werden völlig falsch benutzt...
Um mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
1. der grundsatz ambulant vor stationär gilt grundsaätzlich für alle Massnahmen die zur Heilung , Besserung etc on Beschwerden getroffen werden. D. H- in der regel muss man erst nachweisen, daß man die wesenltichen ambulanten Massnahmen ausgeschöpft hat bevor es eine stationäre Massnahme gibt.
2. Der gesetzgeber hat diesen Grundsatz ausdrücklich für Mutter-Kind- Vorsorgekuren außer Kraft gesetzt , da gerade Mütter eben oft gar nicht die Möglcihkeit haben ambulant was zu machen. Die probleme die druch mütterspezifische Belastungen kommen können also einer Kur bedürfen ohne das man vorher ambulant was gemacht hat - die KKK darf mit dieser Begründung keine regelgerechte Mutter-Kind-Kur ablehnen....
3. Bie vorzeitigen Kuren werden neue Somatische Erkrankungen gebraucht oder wesentliche Verschlimmerungen der bestehenden müssen erfolgt sein .... Und das es dann eben ncith mehr nur um die Belastungen geht die mit der Muterrolle verbunden sind, gilt auch der Grundsatz : erst ambulant dann statipnär eben sehr wohl wieder... nachzulesen in den Begutachtungsrichtlinien des MDK und der KK....
Und doch : natürlich hat auch der grundsatz ambulant vor Stationär einen Grund darin das die KK gezwungen ist immer die Wirtschaftklichkeit zu beachten... Ambulant ist immer billiger als Stationär....
RE: RE: RE:
[/DimGray]Original geschrieben von hofebeck
[DimGray]1) Nein das ist falsch, die KK müssen eben nicht alle 4 Jahre eine Kur genehmigen. Das ist eindeutig falsch!!![/DimGray]
Zu 1) Ich habe geschrieben, dass die Krankenkassen alle vier Jahre ein Kur genehmigen, wenn die entsprechenden Indikationen vorliegen. Mit welcher Begründung wird denn ein Regelantrag Deiner Meinung nach abgelehnt?
[DimGray]2) Pflichtleistung heißt nur, das die KK die Kur bezahlen muss, falls diese genehmigt wurde. Nicht das sie genehmigt werden muss!![/DimGray]
Zu 2) Das die Krankenkasse die Kur bezahlt, wenn sie diese genehmigt hat ist doch wohl logisch, oder?
[DimGray]3) Übrings ist Wirtschaftlichkeit was anderes wie Ambulant vor Stationär!! Bei der Wirtschaftlichkeit gehts ums Geld, was für die KK billiger bzw. wirtschaftlicher wäre.[/DimGray]
Zu 3) Ambulante Maßnahmen sind doch wohl billiger als eine stationäre Maßnahme. Oder? Also sind ambulante Maßnahmen auch wirtschaftlicher. Genau das habe ich geschrieben und nicht das was Du vielleicht daraus interpretiert hast.
[DimGray]4)Auch vorzeitige Anträge sind Pflichtleistungen der KK, sie ist es immer. Genau wie Ambulant vor Stationär eben immer nicht gilt, auch bei vorzeitiger Mutter-Kind-Kur.
Zu 4) Wie jetzt sind Mutter Kind Maßnahmen (vorzeitige Anträge) doch Pflichtleistungen der Krankenkasse. Gerade hast Du mir doch erklärt, dass nur die Bezahlung eine Pflichtleistung ist, nicht aber die Genehmigung.
Wo steht denn, dass die Krankenkasse jedes Jahr eine Kur genehmigen muss. Ach, stimmt ja, sie brauchen ja nicht genehmigen, sondern nur bezahlen.
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wo Dein Problem liegt. Entweder schreibe ich so undeutlich oder aber Du solltest die Beiträge mal richtig lesen. Nun gut....
LG hofebeck[/red][/quote]
Zu 1) Ich habe geschrieben, dass die Krankenkassen alle vier Jahre ein Kur genehmigen, wenn die entsprechenden Indikationen vorliegen. Mit welcher Begründung wird denn ein Regelantrag Deiner Meinung nach abgelehnt?
Sie wird eben nicht immer alle 4 Jahre genehmigt. Das habe ich damit gemeint. Abgelehnt-- Das weiß doch hier jeder womit Kuren abgelehnt werden. Mit allen möglichen Ausreden.
Zu 2) Das die Krankenkasse die Kur bezahlt, wenn sie diese genehmigt hat ist doch wohl logisch, oder?
Ne das ist eben nicht logisch, weil es erst seid 2007 so ist. Vorher war es durchaus nicht immer der Fall, da konnte es die KK selber aussuchen, wie sie es mit der Bezahlung machten. Es gab Fälle da musste eine Mutter etliches selber dazu zahlen.
Zu 3) Ambulante Maßnahmen sind doch wohl billiger als eine stationäre Maßnahme. Oder? Also sind ambulante Maßnahmen auch wirtschaftlicher. Genau das habe ich geschrieben und nicht das was Du vielleicht daraus interpretiert hast.
Ja natürlich sind ambulante Maßnahmen billiger als eine Stationäre. Aber unter Wirtschaftlichkeit verstehen anscheinend mehrere KK was anderes. So wie bei meiner Schwägerin, deren Kur mehrere Male wegen wirtschaftlichen Gründen abgelehnt worden und das die damit keine Ambulanten Maßnahmen meinten, stand groß darunter.
Zu 4) Wie jetzt sind Mutter Kind Maßnahmen (vorzeitige Anträge) doch Pflichtleistungen der Krankenkasse. Gerade hast Du mir doch erklärt, dass nur die Bezahlung eine Pflichtleistung ist, nicht aber die Genehmigung.
Natürlich sind auch vorzeitige Anträge eine Pflichtleistung der KK.
Warum habe ich ja schon geschrieben.
Wo steht denn, dass die Krankenkasse jedes Jahr eine Kur genehmigen muss. Ach, stimmt ja, sie brauchen ja nicht genehmigen, sondern nur bezahlen.
Habe ich doch gar nicht geschrieben, das die KK jedes Jahr eine Kur genehmigen muss.Aber falls sie eine nach einem Jahr genehmigt sind sie eben verpflichtet diese zu bezahlen.
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wo Dein Problem liegt. Entweder schreibe ich so undeutlich oder aber Du solltest die Beiträge mal richtig lesen. Nun gut....
Ich habe doch kein Problem.
Aber es ist nun mal so, dass viele mit dem Begriff "Pflichtleistung" so ihre Probleme haben.
Juddel
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
Ich bitte um Gemeinschafts-Sinn
Vielen Dank für eure Antworten
Ich denke Läetitia hat es nun so formuliert, daß es auch Neulinge wie ich verstehen.
EINE BITTE HABE ICH JEDOCH NOCH !!!
Jeder hat versucht, mir zu antworten,(darüber freue ich mich sehr) jeder kann auch einen anderen korrigieren, ABER ich habe meine Antwort nun, und bitte verrennt euch hier nicht so in dieses Thema, und wer nun wie Recht hat,
DENN DAS WAR NICHT MEINE ABSICHT
und ich denke, wir sollten doch alle ein wenig zusammen halten.
LG Lisadog

Ich denke Läetitia hat es nun so formuliert, daß es auch Neulinge wie ich verstehen.
EINE BITTE HABE ICH JEDOCH NOCH !!!
Jeder hat versucht, mir zu antworten,(darüber freue ich mich sehr) jeder kann auch einen anderen korrigieren, ABER ich habe meine Antwort nun, und bitte verrennt euch hier nicht so in dieses Thema, und wer nun wie Recht hat,
DENN DAS WAR NICHT MEINE ABSICHT

und ich denke, wir sollten doch alle ein wenig zusammen halten.
LG Lisadog