Original geschrieben von ISA43
Hallo,
Mutter-Kind-Kuren: Da steht die Mutter im Vordergrund und wird von der KK bezahlt.
KinderReha: ab 6 Jahre müssen die Kleinen sogar allein zur Reha und Kostenträger ist glaube ich die KK.
Medizinische Reha bei Erwachsenen: entweder von KK oder Rentversicherung bezahlt.
Ich glaube, dass es nur für den Träger interessant ist, dass er die 4 Jahresfristen einhält.
Herzliche Grüße Iris
Mutter-Kind-Kuren:
Hier steht die Mutter im Vordergrund, es wird IMMER von der KK bezahlt. Gibt es als Reha und Vorsorge!! (§24 und §41)
Kinderreha:
gibt es auch schon für jüngere Kinder. Bezahlt die KK und die RV.
Die KK genehmigt durchaus bis 12 Jahren und Ältere Kinder mit Begleitung.
Bei der RV sollen die Kinder ab 6 Jahren alleine fahren, es wird aber auch durchaus (meistens nach Attest des Arztes) eine Begleitperson genehmigt Die Klinik wird hier meistens vorgeschrieben. Bei der KK hat man meistens Klinikwahkrecht. Allerdings (so bei uns) muss man eine Klinik wählen die nur für Kinderrehas geeignet sind.
Erwachsenen Rehas und Vorsorge (23 und §40) :
Werden von der KK und der RV bezahlt.
Juddel