Als Landesbeamtin mußte ich meinen Kurantrag auch über den Amtsarzt an die Beihilfestelle richten! Da ich es nicht anders wußte, hab' ich eine "Mutter-Kind-Kur" beantragt. Ich hatte jedoch auch für meine Kids ärztliche Atteste und hab auch für beide vom Amtsarzt ein Zeugnis bekommen.
Jetzt hab ich von meiner Beihilfe erfahren, dass sich nur dann um eine Mutter-Kind-Kur handelt, wenn die Kinder reine Begleitpersonen sind. Sobald die Kinder auch "kurbedürftig" sind, handelt es sich um eine "Stationäre Reha-Behandlung", die auch als solche beantragt werden muss!
Somit hab' ich heute meine eigentlich schon bewilligte Kur quasi neu beantragt. Dies nur als Info für alle anderen Beihilfe-Berechtigten. Oder bin ich die einzige, die das nicht wußte???

Vorsichtshalber hab' ich dann auch noch in der Kurklinik (Haus am Meer, Borkum) angerufen und nachgefragt. Die sehr freundliche Dame gab mir zur Auskunft, dass sie ein anerkanntes Sanatorium sind, das die Kinder "im Rahmen der Mutter-Kind-Kur auch therapiert". Mit dem Begriff stationäre Reha konnte sie nicht so viel anfangen. Jetzt werd' ich morgen wieder meine Beihilfe-Stelle anrufen und versuchen herauszufinden, ob Sanatorium und Reha das Gleiche ist? Weiß das zufällig jemand von Euch?
Ich werd' auf alle Fälle über das Ergebnis berichten!
Liebe Grüße an alle,
MilaVi #D