
Wieviel Abstand zwischen den Anträgen?
Tja . das ist ja auch was anderes .... Wenn allerdings eine Kur über die KK beantragt wird für das Kind und kInd vorher ( innerhalb der 4 jahre ) eben schon mal Kurkind bei ner MuKIkUr war - dann kannst Du das auch vergessen..... Dann zählt das nämlich mit.
Reha mit Begleitung ist bei kindern unter 6 möglich - darüber schickt die RV gern allein... ohne Begleitung der Eltern... Ab etwa 10 hat man als Elternteil so gut wie keine Chance mehr als Begleitung mit zu fahren..
Die Aussage , die hier getätigt wurde war ja : es stünde einem öfter als alle 4 Jahre eine Kur zu - und die ist definitiv falsch. Auch bei Kindern gilt der zeitraum 4 Jahre.
Reha mit Begleitung ist bei kindern unter 6 möglich - darüber schickt die RV gern allein... ohne Begleitung der Eltern... Ab etwa 10 hat man als Elternteil so gut wie keine Chance mehr als Begleitung mit zu fahren..
Die Aussage , die hier getätigt wurde war ja : es stünde einem öfter als alle 4 Jahre eine Kur zu - und die ist definitiv falsch. Auch bei Kindern gilt der zeitraum 4 Jahre.
Ich denke das kommt drauf an ob Du die Reha über die RV oder über die KK beantragen willst.
Die RV hat mit der KK nichts zu tun, also ein Antrag über die RV wäre vollkommen unabhängig davon ob du schon zur MuKiKur warst oder nicht.
Bei einem Antrag über die KK kann es natürlich sein das die Kasse sagt "Moment, der war doch Therapiekind bei einer Mutter-Kind-Kur"... und dann wird es schwierig!
Die RV hat mit der KK nichts zu tun, also ein Antrag über die RV wäre vollkommen unabhängig davon ob du schon zur MuKiKur warst oder nicht.
Bei einem Antrag über die KK kann es natürlich sein das die Kasse sagt "Moment, der war doch Therapiekind bei einer Mutter-Kind-Kur"... und dann wird es schwierig!
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Das geht nur in Ausnahmefällen.. .. Und nur mit Ausnahme KKs und Ausnahme Sozialpsychologischen Begutachtungen....
Das ist NICHT der REGELFALL!
Und davon wurde hier gesprochen... Oder wie verstehst Du das wenn gesagt wird: Mir wrude gesagt , mir steht öfter als alle 4 jahre eine Kur zu ?
Das gesetz ist dazu eindeutig - kann jeder nachlesen der will... da steht : in der regel nur alle 4 Jahre..

Das ist NICHT der REGELFALL!
Und davon wurde hier gesprochen... Oder wie verstehst Du das wenn gesagt wird: Mir wrude gesagt , mir steht öfter als alle 4 jahre eine Kur zu ?
Das gesetz ist dazu eindeutig - kann jeder nachlesen der will... da steht : in der regel nur alle 4 Jahre..
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Eben : es steht einem eben ncith öfter als alle 4 jahre eine Kur zu... Und die auch nur wenn es als medizinisch notwendig erachtet wird.
RV und KK sind verschiedenen Kostenträger. Und daher kann natürlich eine Kinderreha bewilligt werden sagen wir mal 1 Jahr nach einer MUkiKur in der Kind nur Begleitkind war ( oder auch Patient. ) . Da ist ja die Mutter dann auch nicht Kurende - sondern Begleitung . ist was ganz anderes.
Aber es wird keine Mutter_KindKur schon nach 2 oder 1 jahr erneut bewilligt wenn es dafür nciht besondere Gründe gibt und wenn man nicht schon ambulant was gemacht hat...
Den Satz: wenn man fahren Möchte muss man es versuchen halte ich für daneben. Kur ist kein Urlaub in den ich fahren möchte..... Das ist ne Möglihkeit wenn man keine andere mehr hat sich zu erholen. Und da braucht man vor Ablauf der 4 jahre besondere Gründe bei den " Normalen " gesetzlichen Kk - ( bei der Knappschaft scheint das anders und einfacher zu sein - da ist aber nicht jeder ) Und das trifft bei vorzeitigen Anträgen um so mehr zu.
RV und KK sind verschiedenen Kostenträger. Und daher kann natürlich eine Kinderreha bewilligt werden sagen wir mal 1 Jahr nach einer MUkiKur in der Kind nur Begleitkind war ( oder auch Patient. ) . Da ist ja die Mutter dann auch nicht Kurende - sondern Begleitung . ist was ganz anderes.
Aber es wird keine Mutter_KindKur schon nach 2 oder 1 jahr erneut bewilligt wenn es dafür nciht besondere Gründe gibt und wenn man nicht schon ambulant was gemacht hat...
Den Satz: wenn man fahren Möchte muss man es versuchen halte ich für daneben. Kur ist kein Urlaub in den ich fahren möchte..... Das ist ne Möglihkeit wenn man keine andere mehr hat sich zu erholen. Und da braucht man vor Ablauf der 4 jahre besondere Gründe bei den " Normalen " gesetzlichen Kk - ( bei der Knappschaft scheint das anders und einfacher zu sein - da ist aber nicht jeder ) Und das trifft bei vorzeitigen Anträgen um so mehr zu.