Zustimmung vom Kindsvater?
Zustimmung vom Kindsvater?
Ich habe mal eine Frage: Meine Nachbarin ist eigentlich total happy. Sie hat eine MuKiKu bewilligt bekommen. Nun will der getrennt lebende Kindsvater (gemeinsames Sorgerecht) seine Zustimmung verweigern.
Kann man sich dagegen irgendwie wehren? Die beiden bräuchten eine Kur soooo dringend!
Liebe Grüße
Dörthe
Kann man sich dagegen irgendwie wehren? Die beiden bräuchten eine Kur soooo dringend!
Liebe Grüße
Dörthe
Da das eine Angelegenheit des alltäglichen lebens ist und keine von weitreichender Bedeutung entscheidet draüber der Elternteil bei dem das Kind sich normalerweise aufhält - hier die Mutter nehme ich an..
Der Vater hat da weder eine Zustimmung zu geben noch irgendein Vetorecht... Es geht ihn schlicht nix an.
Wäre ja auch noch schöner....
Der Vater hat da weder eine Zustimmung zu geben noch irgendein Vetorecht... Es geht ihn schlicht nix an.
Wäre ja auch noch schöner....
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- Beiträge: 781
- Registriert: 14 Mai 2007, 10:29
Weil die beiden getrennt sind - das kInd bei ihr lebt. und eine Kur eben keine Sache ist die von wesentlicher Bedeutung für das Kind und sein weiteres Leben ist...
Die beiden haben gemeinsames Sorgerecht - und da müssen alle Entscheidungen die wesentliche( weitreichende ) Bedeutung für die Zukunft des Kindes haben einvernehmlich gefällt werden. Solche Entscheidungen wären zb die Schulwahl, die Wahl einer Ausbildungsstelle , eine Psychotherapie etc....
Solche Dinge müssen einvernehmlich entschieden werden...
Aber stell dir mal vor alles müsst im Einvernehmen entschieden werden: dann müsste die Muter ja zb immer den Vater fragen ob sie mit Kind am WE dies und das unternehmen darf . oder ob sie diese und Jene Schuhe kaufen soll oder andere....Oder ob sie heute Fisch kochen darf....et c.etc. oder ob sie mit Kind ein paar Tage in Urlaub fahren darf..... Nöö muss sie nicht...
Alle Dinge des Täglichen Lebens entscheidet der bei dem Kind halt gerade ist....... Fährt die Mutter mit Kind in Kur dann geht es da um sie( Mutter).... vornehmlichn also darf sie Kind einfach so mitnehmen.... Und er Vater hat da nix zu genehmigen etc... genauso wie es Mutter nix angeht was Vater an den Umgangstagen mit Kind unternimmt.... ER kann mit ihr Wasserskifahren, sie bei Oma lassen etc... geht die Mutter nix an, da es nix irgendwie wesentlich ist für die Zukunft des Kindes...
Ich würde den Vater zum Jugendamt schicken..... Soll er sich dort zum Affen machen... Eine Kur kann auch dem Kind guttun . Und das will er verweigern? Genauso wie eine Kur der Mutter guttut und damit auch indirekt dem Kind..... Und das verweigert er ? Weil er ans Kindeswohl denkt?
Schickt den Kerl zum JA - der wird sich dort lächerlich machen ohne Ende - und ein wirklich gutes Bild von sich und seinem " Nur das Beste fürs Kind wollen " abgeben...
Sorry - aber das ist lächerlich. Nur Machtgeplänkel - nix anderes.... Da will jmd Spielchen spielen und die Mutter einfach nur verunsichern und auf die Palme bringen...
Mein Noch hat damals auch bei der ersten Kur gesagt: Ich möchter nicht das du da mit Kind hinfährst. Ok - habe ich gesagt - dann zerr mich doch vor Gericht oder geh zum JA. Ich fahre und zwar mit Kind...( und ich hatte mich vorher genau da erkundigt..)
Ok ein Paar Tage später kam dann ein: Ich möchte Kind besuchen. Meine Antwort: Besuch von Vätern ist nicht erwünscht im Kurhaus - du darfst sowieso nicth aufs Gelände - und ich möchte das auch nicht...Ihr könnt telefonieren.
Und gut.... er hat sich dran gehalten.
Hallo?
ich habe ihm doch auch nicht verboten mein Kind für 2 Wochen mit nach Italien zu nehmen.... Nöö- ich habe weil ich ans Kind gedacht habe - sogar noch den Reisepass besorgt und die AuslandsKV-.-.-
Die beiden haben gemeinsames Sorgerecht - und da müssen alle Entscheidungen die wesentliche( weitreichende ) Bedeutung für die Zukunft des Kindes haben einvernehmlich gefällt werden. Solche Entscheidungen wären zb die Schulwahl, die Wahl einer Ausbildungsstelle , eine Psychotherapie etc....
Solche Dinge müssen einvernehmlich entschieden werden...
Aber stell dir mal vor alles müsst im Einvernehmen entschieden werden: dann müsste die Muter ja zb immer den Vater fragen ob sie mit Kind am WE dies und das unternehmen darf . oder ob sie diese und Jene Schuhe kaufen soll oder andere....Oder ob sie heute Fisch kochen darf....et c.etc. oder ob sie mit Kind ein paar Tage in Urlaub fahren darf..... Nöö muss sie nicht...
Alle Dinge des Täglichen Lebens entscheidet der bei dem Kind halt gerade ist....... Fährt die Mutter mit Kind in Kur dann geht es da um sie( Mutter).... vornehmlichn also darf sie Kind einfach so mitnehmen.... Und er Vater hat da nix zu genehmigen etc... genauso wie es Mutter nix angeht was Vater an den Umgangstagen mit Kind unternimmt.... ER kann mit ihr Wasserskifahren, sie bei Oma lassen etc... geht die Mutter nix an, da es nix irgendwie wesentlich ist für die Zukunft des Kindes...
Ich würde den Vater zum Jugendamt schicken..... Soll er sich dort zum Affen machen... Eine Kur kann auch dem Kind guttun . Und das will er verweigern? Genauso wie eine Kur der Mutter guttut und damit auch indirekt dem Kind..... Und das verweigert er ? Weil er ans Kindeswohl denkt?
Schickt den Kerl zum JA - der wird sich dort lächerlich machen ohne Ende - und ein wirklich gutes Bild von sich und seinem " Nur das Beste fürs Kind wollen " abgeben...
Sorry - aber das ist lächerlich. Nur Machtgeplänkel - nix anderes.... Da will jmd Spielchen spielen und die Mutter einfach nur verunsichern und auf die Palme bringen...
Mein Noch hat damals auch bei der ersten Kur gesagt: Ich möchter nicht das du da mit Kind hinfährst. Ok - habe ich gesagt - dann zerr mich doch vor Gericht oder geh zum JA. Ich fahre und zwar mit Kind...( und ich hatte mich vorher genau da erkundigt..)
Ok ein Paar Tage später kam dann ein: Ich möchte Kind besuchen. Meine Antwort: Besuch von Vätern ist nicht erwünscht im Kurhaus - du darfst sowieso nicth aufs Gelände - und ich möchte das auch nicht...Ihr könnt telefonieren.
Und gut.... er hat sich dran gehalten.
Hallo?
ich habe ihm doch auch nicht verboten mein Kind für 2 Wochen mit nach Italien zu nehmen.... Nöö- ich habe weil ich ans Kind gedacht habe - sogar noch den Reisepass besorgt und die AuslandsKV-.-.-
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Das sehe ich aber eatwas anders.Ich war auch 2 Jahre lang getrennt lebend,weiß wovon ich spreche.Und auch eine Kur kann sehr wohl ,gerade für ein Kind,von wesentlicher Bedeutung sein.Es gibts ja nun genug Kinder,die gerade wegen einer Trennung der Eltern ,in der Kur in Gespächskreisen oder Verhaltensmaßnahmen mitbehandelt werden.Und kannst mir glauben,es gibt auch Kinder,die damit in der Zukunft weiterhin Probleme haben.
Wer will beurteilen,was von wesentlicher bedeutung fürs gemeinsame Kind ist?
Wer will beurteilen,was von wesentlicher bedeutung fürs gemeinsame Kind ist?
Kannste ruhig anders sehen.. Ist abder trotzdem so wie ich schreibe...
In ner MuKikur ist immer die Mutter die Hauptperson. Kinder werden da nie Psychotherapeutisch betreut.....Und : meine Auffassung ist gängige Rechtspraxis. Eben weil ICH vorher beim JA und beim Anwalt nachgefragt habe...
Eine Spezielle psychosomatische Kinderkur zb wäre etwas anderes.... Da müsste der Vater sein Einverständnis geben. Aber nicht zu ner MuKiKur..... Erst recht nicth wenn Kind nur Begleitkind ist.
In ner MuKikur ist immer die Mutter die Hauptperson. Kinder werden da nie Psychotherapeutisch betreut.....Und : meine Auffassung ist gängige Rechtspraxis. Eben weil ICH vorher beim JA und beim Anwalt nachgefragt habe...
Eine Spezielle psychosomatische Kinderkur zb wäre etwas anderes.... Da müsste der Vater sein Einverständnis geben. Aber nicht zu ner MuKiKur..... Erst recht nicth wenn Kind nur Begleitkind ist.
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Das ist absoluter Quatsch,was du da schreibst.
Klar ist,dass bei einer MUKIKUR die Mutter im Vordergrund steht.Woher weißt du, dass das Kind der TS nur Begleitkind ist?
Meine Kinder waren beide Therapiekinder,und haben BEIDE psychotherapeutische Gespäche gehabt.Bitte laß deine Weisheiten,und sage mir nicht,wie es in MEINER kur zugegangen ist.#
Ob der Vater sich beim Jugendamt lächerlich macht oder nicht ,soll doch nicht DEIN Poblem sein.
Klar ist,dass bei einer MUKIKUR die Mutter im Vordergrund steht.Woher weißt du, dass das Kind der TS nur Begleitkind ist?
Meine Kinder waren beide Therapiekinder,und haben BEIDE psychotherapeutische Gespäche gehabt.Bitte laß deine Weisheiten,und sage mir nicht,wie es in MEINER kur zugegangen ist.#
Ob der Vater sich beim Jugendamt lächerlich macht oder nicht ,soll doch nicht DEIN Poblem sein.
Frag doch einfach biem JA nach... Ich habe das damals gemacht, Und da mit Rechtanwalt und JA dieselbe Auskunft gegeben haben ist das ja wohl ziemlich eindeutig.
Wo habe ich gesagt , daß das Kind nur Begleitkind ist ? Nirgends.... Aber es könnte durchaus nur begleitkind sein,,
Woher weiß du denn das es Therapiekind ist...
Übrigens_: gespräche sind noch keine Therapie....
Nicht mal zu einer Erziehungsberatung die man als Muter mit Kind machen will braucht man eine Zustimmung des Vaters.... Und das kommt einer Therapie sehr viel Näher.... Und erzähl mir nicth das wäre Quatsch - ich habe das mehrmals in Anspruch genommen.... NIx mit Einverständnis nötig.
Wo habe ich gesagt , daß das Kind nur Begleitkind ist ? Nirgends.... Aber es könnte durchaus nur begleitkind sein,,
Woher weiß du denn das es Therapiekind ist...
Übrigens_: gespräche sind noch keine Therapie....
Nicht mal zu einer Erziehungsberatung die man als Muter mit Kind machen will braucht man eine Zustimmung des Vaters.... Und das kommt einer Therapie sehr viel Näher.... Und erzähl mir nicth das wäre Quatsch - ich habe das mehrmals in Anspruch genommen.... NIx mit Einverständnis nötig.
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