arzt lehnt ab

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
emilyschmidt06
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arzt lehnt ab

Beitrag von emilyschmidt06 » 17 Jan 2012, 12:29

hallo,

hab heute beim einkaufen eine bekannte getroffen. sie fragte mich dann bei welchen arzt ich denn war wegen meinen kurantrag damals? als ich sagte bei meinen hausarzt hat sie mir erzählt das sie auch bei ihrem hausarzt war und der aber meinte das er den antrag nicht ausfüllen kann!!!! obwohl sie von einer psychologin gesagt bekam sie soll zur kur!

darf der arzt das denn? immerhin ist es ja fast wie arbeitsverweigerung oder nicht? vorallem was ist für den arzt so schlimm daran den auszufüllen?

will sie morgen nochmal anrufen, aber vielleicht habt ihr nen tipp was sie machen kann. arzt wechseln oder nochmal zu dem hingehen mit dem antrag und übereden den auszufüllen?


gab ja gestern erst hier so ne ähnliche diskusion
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Blanka2002
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Beitrag von Blanka2002 » 17 Jan 2012, 12:56

Es gibt Ärzte, die dürfen keine Kur beantragen, dafür brauche sie eine besondere Zulassung oder so. Weis ich aber nicht genau, habe ich mal gehört.
Eventl. darf er nicht auch wenn er wollte...
Liebe Grüße
Manu

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giuly
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Beitrag von giuly » 17 Jan 2012, 13:18

Das stimmt wohl, nicht jeder darf das.....habe ich auch gehört

rehkitz
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Beitrag von rehkitz » 17 Jan 2012, 13:24

Sicherlich kann doch auch die Psychologin den Antrag ausfüllen, wenn der Arzt es "nicht kann". Würde vielleicht auch die Dringlichkeit etwas schwer unterstreichen!

VlG,
x)

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sabinets
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Beitrag von sabinets » 17 Jan 2012, 13:59

Ein Rehaantrag darf der Hausarzt nicht beantragen, aber eine Vorsorgekur wäre mir neu. Wenn das die Psychologin beantragt kann es sein, dass die KK auf die Rentenversicherung verweist - je nach Diagnose.

Vielleicht hat der Hausarzt das verwechselt mit der Vorsorge und Reha ?

Und der Arzt beantragt ja nicht die Kur sondern stellt lediglich das Attest aus - den Antrag stellt ja deine Bekannte...
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

schoko

RE:

Beitrag von schoko » 17 Jan 2012, 14:05

Original geschrieben von sabinets

Ein Rehaantrag darf der Hausarzt nicht beantragen, aber eine Vorsorgekur wäre mir neu. Wenn das die Psychologin beantragt kann es sein, dass die KK auf die Rentenversicherung verweist - je nach Diagnose.

Vielleicht hat der Hausarzt das verwechselt mit der Vorsorge und Reha ?
Manchmal wollen die Ärzte auch keinen Vorsorgeantrag ausfüllen weil sie den Rehaantrag nicht ausfüllen dürfen.

Viele Ärzte weigern sich einfach für eine Leistung, die früher normal war,eine kostenpflichte Maßnahme zu absolvieren nur um die Rehaanträge ausfüllen zu dürfen.

Mariana_

RE:

Beitrag von Mariana_ » 17 Jan 2012, 14:41

Original geschrieben von sabinets

Ein Rehaantrag darf der Hausarzt nicht beantragen, aber eine Vorsorgekur wäre mir neu.
Das stimmt aber auch nur bedingt. Ein Hausarzt ohne diese Fortbildung darf nur keine Rehas über die Krankenkasse als Kostenträger beantragen.

Über die RV darf das jeder Arzt - auch der ohne Fortbildung.

Und Vorsorgemassnahmen über die Krankenkasse darf auch jeder Arzt beantragen.

Bei ner Reha über RV stellt der Arzt nicht nur das Attest aus . Da eine solche Massnahme Befundbezogen ist muss der Arzt große Teile des Antrages ausfüllen und eben auch Berichte und Befunde mitteilen.

Bei einer Vorsorgekur ( das ist eine MuKiKur ja meistens ) wird nicht befundbezogen beantragt sondern die Kur wird vom Arzt verordnet ( und damit ist der Arzt sehr wohl in der Pflicht)...

Schnuckelchen

Beitrag von Schnuckelchen » 17 Jan 2012, 15:28

Hallo,

hat der Arzt denn begründet, warum er ihn nicht ausfüllen kann?

Bei uns im Bekanntenkreis hat sich vor zwei Wochen eine ganz seltsame Geschichte ereignet: Unser Bekannter sollte im Klinikum eine geplante OP durchführen lassen.

Dafür sollte er ein oder zwei Tage vorher zum Hausarzt, um sich Blut abnehmen zu lassen. Da hat der Hausarzt glatt zu ihm gesagt: "Eine Blutabnahme kostet X Euro, von der Krankenkasse bekomme ich dafür aber nur Y Euro. Wenn ich das machen soll, dann müssen Sie mir den Differenzbetrag bezahlen!"

Unser Bekannter hat dann in der Klinik angerufen und diesen Vorfall geschildert. Er konnte dann dort Blut abnehmen lassen, natürlich auf Kassenkosten! Der Hausarzt hat übrigens eine Kassenzulassung, ist also kein Privatarzt.

Das finde ich schon ein starkes Stück und bin da nicht alleine. Das jedenfalls zum Thema Ärzte und Arbeitsmoral!

schoko

RE: RE:

Beitrag von schoko » 17 Jan 2012, 16:28

Original geschrieben von Mariana_
Original geschrieben von sabinets

Ein Rehaantrag darf der Hausarzt nicht beantragen, aber eine Vorsorgekur wäre mir neu.
Das stimmt aber auch nur bedingt. Ein Hausarzt ohne diese Fortbildung darf nur keine Rehas über die Krankenkasse als Kostenträger beantragen.

Über die RV darf das jeder Arzt - auch der ohne Fortbildung.

Und Vorsorgemassnahmen über die Krankenkasse darf auch jeder Arzt beantragen.

Bei ner Reha über RV stellt der Arzt nicht nur das Attest aus . Da eine solche Massnahme Befundbezogen ist muss der Arzt große Teile des Antrages ausfüllen und eben auch Berichte und Befunde mitteilen.
.
Das stimmt so nicht, mein Rehaantrag war von der RV und mein Doc durfte auch nicht, ausgefüllt hat er zwar, aber unterschrieben der Kollege der Gemeinschaftspraxis, der durfte.
Das war vor 4 Jahren so und letzten Monat auch.

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 17 Jan 2012, 16:47

Doch das stimmt genauso wie ich es gechrieben habe.

Das manche Ärzte das nicht so genau wissen wie es sich rechtlich verhält mag zwar sein - ist aber ziemlich daneben in meinen Augen. Und das die diesen Mist dann auch noch weitergeben ist noch mehr daneben.

Ein Anruf bei der KK würde da Licht ins Dunkel bringen......Mach das einfach mal - oder mal googeln.

Oder mal hier nachlesen...genau unter dem Punkt : Antragstellung bei der KK: da steht wortwörtlich: "Seit 1.4.2007 können nur noch Ärzte Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation verordnen, die gemäß § 11 der Rehabilitations-Richtlinien hierfür qualifiziert sind."

Oder man schaut hier . da steht wortwörtlich: "...Betroffen sind davon vor allem Hausfrauen, Rentner und andere Personen, die sich die Reha zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen lassen müssen. Arbeitnehmer haben damit kein Problem, weil für sie die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist."

Diese Regelung gilt nur und ausschließlich für die Krankenkassen als Kostenträger . Sorry - aber entweder wissen deine Ärzte es nicht besser oder aber sie wollen einfach nicht anders.

Du könntest auch um nachzufragen bei der DRV anrufen..... Ich weiß das ziemlich genau , da ein naher freund letztes jahr ne Reha über RV hatte - verordnet von einem Hausarzt der nicht so ne Fortbildung hat. ( aber sich rechtlich anscheinend sehr gut auskennt)

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